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Eine Steinmetzin wehrte sich gegen diskriminierendes Arbeitsverhältnis: Sie bekommt nun tausende Euro nachbezahlt.
Linz - Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) hat für eine gelernte Steinmetzin und studierte Historikerin eine Nachzahlung von 5000 Euro erstritten. Die Frau wurde von ihrem Arbeitgeber mit verbotenen Kettenarbeitsverträgen am Gängelband gehalten und massiv unterbezahlt.
Laufend befristet und schlecht entlohnt
Sie arbeitete in einem Steinmetzbetrieb und war aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten hauptsächlich mit aufwändigen und schwierigen Restaurierungsaufgaben betraut. So arbeitete sie zum Beispiel an der Renovierung einer großen Kirche mit. Ihr Arbeitsverhältnis wurde aber von einem zum anderen Mal befristet.
Diese Befristung nahm der Betrieb wieder als Vorwand, um sie nur als angelernte Mitarbeiterin zu entlohnen. Der Chef argumentierte zudem mit der schwierigen Auftragslage in Zeiten der Wirtschafskrise. Aus Sorge, dass das Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird, ließ sich die Frau immer wieder vertrösten.
Letztlich wandte sich doch an die Arbeiterkammer. In einem außergerichtlichen Vergleich konnte die AK für sie eine Nachzahlung und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 5000 Euro brutto erreichen. (red)
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