Betretungsverbote seit 2001 mehr als verdoppelt

14. Juli 2011, 12:35

Alarmierende Zahlen des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich: Seit 2001 hat sich das Betretungsverbot durch Wegweisung mehr als verdoppelt

Linz - Mehr als verdoppelt hat sich die Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote in Österreich - seit 2001 von 3.283 auf 6.759. Das berichtete die Vorsitzende des Vereins Gewaltschutzzentrum Oberösterreich, SPÖ-Abgeordnete Sonja Ablinger, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Linz. Über die Hälfte der 1.568 Fälle, mit denen die Einrichtung im Vorjahr zu tun hatte, sei durch die Polizei aufgrund von Wegweisungen und Betretungsverboten übermittelt worden.

"Wir haben überwiegend mit körperlicher Gewalt gegen Frauen und Kinder zu tun", so Ablinger zur Arbeit des Gewaltschutzzentrums, das im vergangenen Jahr 1.385 weibliche und 183 männliche Hilfesuchende betreut hat. 95 Prozent der Täter seien männlich, etwa die Hälfte der Vorfälle passiere in aufrechten Beziehungen, erklärte die Vorsitzende. In 50 Prozent der Fälle seien auch Kinder mit betroffen. 2010 hat es in der Einrichtung insgesamt rund 1.600 Beratungsgespräche und 8.000 Telefonkontakte gegeben.

Meldung erfolgt im Schnitt nach zwei Jahren

Die Klienten würden sich in den seltensten Fällen gleich nach dem ersten Übergriff melden, sagte Ablinger. "Im Durchschnitt kommen die Frauen nach zwei Jahren." Sie würden sich aber auch oft erst nach 20 oder 30 Jahren mit der Organisation in Verbindung setzen. Es werde nicht nur körperliche Gewalt ausgeübt, sondern auch die autonome Lebensführung von Frauen massiv eingeschränkt. Ablinger berichtete von der Kontrolle von Telefonaten, Beschimpfungen, erzwungenem Geschlechtsverkehr, was häufig zu Depressionen, Schlaf- und Essstörungen, Alkoholismus sowie zum Verlust der Selbstachtung führe.

Das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich leiste immer öfter psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die seit fünf Jahren als Rechtsanspruch für Opfer verankert sei, berichtete Geschäftsführerin Maria Schwarz-Schlöglmann. Im Vorjahr habe man mit rund 30 RechtsanwältInnen in 271 Fällen KlientInnen bei Strafverfahren begleitet. Für die laufende, im September endende Förderperiode seien die Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereits aufgebraucht, appellierte Schwarz-Schlöglmann an das Justizministerium, weiteres Geld zuzuschießen. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 63
1 2
Super Kicker
21
16.7.2011, 18:56

Wenn sich jemand mal wirklich für häusliche Gewalt interessiert sollte er/sie bei Google mal "Novo 45" eingeben. Dann steht nämlich ganz oben in der liste "Novo 45: Häusliche Gewalt ist weiblich". Da wird eindeutig beschrieben wie es wirklich aussieht mit der häuslichen Gewalt. Und das immer nur die zahlen der weiblichen Opfer veröffentlicht werden während die zahlen der männlichen Opfer verschwiegen werden damit man weiterhin Frauen als alleinige Opfer darstellen und somit gegen Männer hetzen kann.

Ich werde am besten dieses Posting kopieren da ich sicher bin das es zensiert wird.

BlackAdder
11
17.7.2011, 14:48

Ganz schnell unter der decke verstecken, und bloß nicht wieder auftauchen, sie sind hinter dir her, ALLE !

Lilith Boessse
 
02
16.7.2011, 22:00
arm!

Johannes St.
 
11
16.7.2011, 21:11
seltsam, dass diese häuslich Gewalt nicht angezeigt wird

sind offenbar nur Gschichtln von ein paar Herren mit unsauberen Motiven...

VoK
00
26.7.2011, 18:28

Auch wenn der Hans das das nicht gerne eingestehen mag - aber das sind nicht alles nur Gschichteln. Siehe z.B. das am Sonntag in der T.Spira-Doku ausgestrahlte Interview eines männlichen Gewaltopfers (seit 30 Jahren Täter: dessen Frau).

Johannes St.
 
00
10.8.2011, 21:41
dass ca. 5 bis 10% der Gewaltfälle von Frauen begangen werden, steht vollkommen konträr zu den hier geäußerten Verdummungsäußerungen

Pantera
00
16.7.2011, 08:35

Was genau besagt eine Verdoppelung der verhängten Betretungsverbote? Eine Verdoppelung der konkreten Fälle, in denen dies notwendig wurde? Oder eine erhöhte Sensibilität für Gewalt und eine konsequentere Vorgehensweise? Letzteres wäre doch eigentlich eine positive Nachricht.

Johannes St.
 
42
16.7.2011, 08:25
und die Vätervereine Österreichs sind dann ein Sammelbecken der Täter, deren Strafen im Prozess leider lächerlich niedrig ausfallen..

viele wissen darüber Bescheid und werfen diese Typen trotzdem nicht raus aus den Vereinen, sondern heulen mit denen mit wie großen Unrecht nicht geschieht..

aber der Boomberang-Effekt wird da schon noch eintreten und dann kommt deren großer Katzenjammer...

VoK
00
26.7.2011, 18:25

Oder die Mitglieder der oft so bezeichneten "Vätervereine" sind doch nicht alle so Verbrecher wie sie der Hans immer hinstellt...

grifter
38
15.7.2011, 08:56

Betretungsverbote haben zwei Seiten: Einerseits ein gutes Mittel, jemanden sofort der Wohnung verweisen zu können, der Gewalt gegen Familienangehörige ausübt.

Die zweite Seite ist jedoch, dass bereits ein nur behaupteter Übergriff ein Betretungsverbot rechtfertigt - bei dem Ausmaß dessen, wie weit ein Betretungsverbot in die persönlichen Verhältnisse eingreift, ist dies fragwürdig.

Das Erwirken von Betretungsverboten wird durchaus auch als Rache oder als Mittel missbraucht, um bei der anstehenden Scheidung vermeintlich "bessere Karten" zu haben. Dass die dafür nötigen Beschuldigungen aus der Luft gegriffen sind, nützt dem, der um drei Uhr früh aus seiner Wohnung geworfen wird, zu dem Zeitpunkt nicht sehr viel.

Johannes St.
 
11
17.7.2011, 08:49
der zweite Punkt ist in den allermeisten Fällen nur eine faule Ausrede

Stichwort "in den Türstock gerannt"

aber ca. 10% der Fälle sind erfunden - dafür gibt es den Verleumdungsparagraf

Lilith Boessse
 
40
16.7.2011, 12:50
wieviele

fälle kennen sie persönlich?

bitte aufzählen!!

ich kennen keinen einzigen fall in meinem näheren und weiteren freundes- und bekanntenkreis, in dem eine frau ihren ex-mann/partner/gewalttäter einer falschen tat beschuldigt!

bitte aufzählen!!

Gernot Schandl
00
18.7.2011, 16:34
Ich kenne zumindest einen Fall.

Und wer schon einmal (auf eine reine Anschuldigung hin) weggewiesen wurde, der ist als Gewalttäter vorverurteilt, auch wenn es um Scheidungs- oder Sorgerechtsfragen geht.

grifter
00
16.7.2011, 17:39

Ihre Empörung in allen Ehren, Gewalttäter empören mich auch. Diese Empörung hindert Sie allerdings daran, den Sinn meines Postings zu erfassen, der keineswegs darin liegt, Gewalttäter zu verteidigen.
Für ein Beispiel lesen Sie bitte weiter unten bei Ihrem zweiten Posting.

fersuchung
01
16.7.2011, 11:47
ich möchte darauf hinweisen

daß polizeibeamte heutzutage daraufhin geschult werden, häusliche gewaltsituationen zu erkennen und einzuschätzen.

es ist nicht so daß eine behauptete gewaltausübung reicht, wenn nichts darauf schließen läßt, und man der polizei jeden mist erzählen könnte.

grifter
11
16.7.2011, 11:58

Ein Hinauswerfen aus der eigenen Wohnung und ein Betretungsverbot für 2 Wochen ist ein ziemlich starker Eingriff in die Grundrechte; wenn so etwas durchgeführt wird, würde ich meinen - ohne jetzt den Polizisten nahe treten zu wollen - dass eine derart weitreichende Entscheidung nicht an ihnen alleine liegen sollte.

Zumindest ein Amtsarzt sollte die psychische oder physische Beeinträchtigung der verletzten Person ebenfalls beurteilen, bevor ein Betretungsverbot verhängt wird.

Lilith Boessse
 
31
16.7.2011, 12:54
diese verteidigung von gewalttätern ist

so unglaublich!

was ist denn hier los?

warum werden männer, die gewalttätig gegen ihre frauen und kinder sind, hier in den foren so gerne verteidigt?
gewalt gegen frauen kommt schrecklich häufig vor.

hier geht es um das wegweisungsrecht. hier geht es um männer, die gegen ihre frauen und kinder gewalttägig waren.
warum verteidigen sie diese?
warum?
es geht mir nicht ein!
warum????

grifter
01
16.7.2011, 17:17

Wie kommen Sie darauf, dass ich Männer verteidige, die sich an Frauen vergreifen? Das ist eine Unterstellung, die bereits im ersten Satz meines ersten Postings keinen Rückhalt findet.
Dort steht, dass das Betretungsverbot gegen eben jene solchen Menschen sehr begrüßenswert ist, aber anschließend wird die Missbrauchsmöglichkeit dieser Handlung ebenfalls in Erwägung gezogen.

Ein derartiges Beispiel ist mir bekannt, wo Polzisten zum Glück kurz bevor sie anläuteten an der Türe lauschten, und eine ihren Mann zuvor zur Schnecke machende Frau in oscarreifer Verwandlung beim Öffnen der Türe ein heulendes Häufchen Elend war. Darauf angesprochen, dass sie alles mitgehört hätten und sie mit dem Theater aufhören soll, war schlagartig alles vorbei.

Lilith Boessse
 
41
16.7.2011, 18:12
antworten:

nocheinmal:

hier geht es um männer, die gewalttätig gegen ihre frauen und männer sind! und darum, dass diese frauen geschützt werden müssen.

diese komischen g'schichtln, die dann immer gleich daher kommen, von frauen, die hier nur lügen, ihre männer ausnützen, ihnen ALLES geld wegnehmen - sind mMn unangebracht.

hier geht es um frauen, die gewalt erleiden mussten. und die gehören geschützt!

grifter
02
17.7.2011, 03:01

Noch einmal: Hier geht es sowohl um Frauen, die vor ihren gewalttätigen Männern geschützt werden müssen, als auch um Männer, die davor geschützt werden müssen, nur als Scheidungs-Faustpfand aus der Wohnung geworfen zu werden.
Warum Sie die eine Situation unbedingt gegen die andere ausspielen wollen, erschließt sich mir nicht.

Alles, was ich bezwecke ist die Feststellung durch einen Arzt, ob tatsächlich eine psychische oder physische Gewalt vorliegt und nicht nur eine behauptete. Wenn eine solche vorliegt, ist es ohnehin kein Thema, dass der Gewalttäter auf alle Fälle der Wohnung verwiesen gehört.
Mehr kann ich an Ihren Scheuklappen vorbei nicht argumentieren, mfg grifter

fersuchung
01
16.7.2011, 12:18
der haken an der geschichte ist nämlich:

stell dir vor, die polizei spricht kein betretungsverbot aus weil sich die beamten nicht GANZ GANZ sicher sind, und es passiert hinterher gröberes, weil sich die situation durch den polizeieinsatz noch aufgeschaukelt hat, und es kommt zu ernsthaften verletzungen oder einem totschlag - dann sind die polizeibeamten dran schuld weil sie "nix getan" haben - das ist eine frage der schadensabwägung.

grifter
00
16.7.2011, 17:31

Ja, und genau deshalb ist es fraglich, ob die ganze Entscheidung rein den Polizisten überlassen sein sollte. Diese werden aus genau jenem Grund, den Sie angesprochen haben, mit ziemlicher Sicherheit immer ein Betretungsverbot durchführen.

Hier wäre einfach interessant zu wissen, wie viele der mit einem Betretungsverbot Bestraften dann auch tatsächlich gerichtlich verurteilt werden - und ich glaube kaum, dass das 100 oder auch nur 80% sind.

Natürlich kann man anführen, dass ein Betretungsverbot immer gut ist, da die Streitenden getrennt sind, aber das Grundrecht auf Wohnen ist halt auch eines, dass nicht ganz so einfach wegzuwischen ist - nicht, wenn nicht völlig eindeutig ein Verschulden (meist des Mannes) feststeht.

fersuchung
01
16.7.2011, 12:07
ich hab nicht gesagt

daß polizistInnen (meines wissens kommen die üblicherweise zu zweit - geht also nicht um die einschätzung eines einzigen beamten) keine fehleinschätzungen passieren können, klar können die fehler machen wie jeder andere mensch.

aber wie soll man sich eine amtsärztliche begutachtung vorstellen? wenn es drum geht, die wahrscheinlich gefährliche situation SOFORT zu beenden (also die beiden zu trennen) - soll da ein amtsarzt zu jedem einsatz mitkommen?

grifter
00
16.7.2011, 17:23

Meines Wissens können die Polizisten einen Amtsarzt hinzuziehen, wenn sie einen solchen benötigen - dieser muss also nicht von vornherein dabei sein, vor allem nicht, wenn schon jemand offensichtlich Gewaltopfer wurde, also eine Verletzung offensichtlich ist.
Im Zweifelsfall wäre ich aber schon dafür, dass es nicht aussschließlich dem Urteil des Polizisten obliegt.

fersuchung
00
16.7.2011, 18:00
die entscheidung

muß aber normalerweise SOFORT getroffen werden.

ps: ein amtsarzt ist auch nicht unfehlbar, und wenn er verantwortungsbewußt ist, wird er auch eher eine entscheidung treffen mit der er "auf der sicheren seite" ist.
die polizei hingegen wird inzwischen seit jahren geschult, um situationen häuslicher gewalt so gut wie möglich beurteilen zu können. ich glaube nicht, daß man denen nicht trauen kann.

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