Weg mit dem Ehezwang!

Kommentar | Ina Freudenschuß, 2. August 2011, 07:00
  • In der Hollywood-Schmonzette "Runaway Bride" (1999) traut sich der Freigeist Maggie Carpenter nicht zu heiraten. Gäbe es einen Partnerschaftsvertrag würden uns Filme wie dieser erspart bleiben.
    foto: paramount pictures

    In der Hollywood-Schmonzette "Runaway Bride" (1999) traut sich der Freigeist Maggie Carpenter nicht zu heiraten. Gäbe es einen Partnerschaftsvertrag würden uns Filme wie dieser erspart bleiben.

Mit einem Partnerschaftsvertrag könnten Paare Verantwortung füreinander übernehmen, ohne sich auf den alten Gaul Ehe zu setzen - Bisher steht die Frauenministerin mit ihrem Vorschlag allein da

Viele konnten (bis vor kurzem) nicht heiraten - immer mehr wollen es auch gar nicht: Es gibt sie, die heterosexuellen Paare, die sich einer Einrichtung wie der heterosexuellen Ehe entziehen, trotz gemeinsamen Lebensmittelpunkts, trotz gemeinsamer Kinder und trotz gemeinsamer Zukunftspläne. 

Lebensgemeinschaften im Trend

Die Ehe als Fundament der Familie hat also ein Imageproblem und es sind längst nicht nur mehr die kritischen Randgruppen, die das Ehe-Institut aufgrund seines patriarchalen Erbes aus tiefster Überzeugung ablehnen. Die Zahl jener, die ohne Trauschein zusammen leben, steigt mit jedem Jahr an - 2010 lag sie laut Statistik Austria bereits bei 333.000, das sind etwa ein Sechstel aller Paare in Österreich.

Die Politik hat bisher kaum etwas getan, um dieser mittlerweile etablierten Lebensrealität gerecht zu werden. Doch seit gut einem Jahr tut sich etwas. Frauenministerin Heinisch-Hosek will auch im Sinne ihrer aufgeklärten Wählerinnen Österreich ein "modernes Familienrecht" verpassen und damit auch einen Partnerschaftsvertrag für Paare in Lebensgemeinschaft. Dieser soll drei Kernbereiche des verantwortungsvollen Zusammenlebens - wechselseitigen Beistand, Vermögensaufteilung und Unterhaltsfragen im Falle der Trennung - beinhalten und in einer neuen Rechtsform subsumieren. 

Ehe light

Die Vorteile gegenüber den bisherigen Partnerschaftsverträgen liegen auf der Hand: Sie wären praktischer in der Handhabung und vor allem gerichtlich besser durchsetzbar - eben eine Ehe light für all jene, die ihrer Lieben/ihrem Lieben nicht juristisch "fremd" bleiben wollen.

Für Frauen, die meist finanziell schwächer in eine Partnerschaft ein- bzw. aussteigen, würde ein solcher Vertrag zudem die Möglichkeit bieten, Unterhaltsfragen abzuklären. In einer Lebensgemeinschaft gehen die einkommensschwächeren Teile nach einer Trennung nämlich unterschiedslos leer aus, im Gegensatz zur herkömmlichen Ehe.

Blick nach Frankreich

Andere Länder zeigen vor, wie es gehen könnte. In Frankreich gibt es bereits ausreichend Erfahrung mit dem "Pacte civil de Solidarité" kurz PACS genannt. Die zivile Gemeinschaft wird heute in Frankreich hauptsächlich von heterosexuellen Paaren eingegangen, 2008 belief sich ihr Anteil bereits auf 94 Prozent. Sein Image von sozialer Unabhängigkeit für die PartnerInnen, verknüpft mit finanziellen Vorteilen und einer schnelleren Opt-Out-Funktion im Vergleich zur Ehe ließ den PACS mittlerweile zur bevorzugten Partnerschaftsform unter FranzösInnen werden.

In Österreich wehrt sich die ÖVP - wie könnte es anders sein - mal wieder gegen diesen Vorschlag. Sie sieht die traditionelle Ehe wohl lieber vollends untergehen, als ihren WählerInnen lebensgerechtere Alternativen anzubieten. Dabei gäbe es für die Politik doch eigentlich Anlass zur Freude: Menschen wollen weiterhin Sorge und Verantwortung füreinander tragen und sie wollen dies vielleicht nicht nur unter LiebespartnerInnen, sondern auch unter Freundinnen und Freunden. Ihrem Bedürfnis, dies ohne den staatstragenden Ballast, die geschlechterhierarchische Historie und der schwerfälligen Verkerkerung der herkömmlichen Ehe zu tun, hätte die Politik auch unabhängig von der leidigen Obsorge-Debatte längst Rechnung tragen müssen. (dieStandard.at, 2.8.2011)

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genau das nicht

Genau diese drei Kernbereiche des verantwortungsvollen Zusammenlebens - wechselseitigen Beistand, Vermögensaufteilung und Unterhaltsfragen im Falle der Trennung will man NICHT in einer Lebensgemeinschaft. Während schon, aber bitte nach dem Zusammenleben??? Alle drei gehören aus der Ehe und anderen Verträgen einfach raus!

Verstehs nicht

Also ich muss mir mal das Gesetz durchlesen, wenns kommt, aber ich kapier nicht wo der Unterschied zur Ehe ist außer dem Namen nach?
Geld ist für den anderen weg, man ist gebunden, was ist der Unterschied.
Man lebt ja gerade in einer Lebensgemeinschaft, damit so Sachen wie Unterhalt Vermögensteilung etc. nachher nicht aufgerolt werden müssen.

Bereicherung

klar wollen wir uns durch eine Beziehung bereichern und unterstützen diese brillante Idee!

zu doppelnamen...

es hatt auch einen guten grund nur einen namen zu übernehmen...spätestens
Susi Schneider-Müller-Weiss-Schroeder-Hahn-Lorenz-Pohl-Lindner-Zimmermann-Hoffmann-Schmitt-Schmidt-Braun-Schulze-Maier
wird sich überlegen ob es eine so gute idee ihrer vorfahren war alle namen anzunehmen, und sich nicht auf einen namen zu einigen lol

den adeligen macht das heute irgendwie nichts aus....

ja den adeligen macht das nichts aus, weil es ein weg war und ist sich von der breiten masse, vom Pöbel sozusagen, abzuheben...wenn jeder so heißt ist es ja nichts besonderes sondern lästig...aber:

offensichtlich geht das gar nicht habe ich erfahren:

https://www.help.gv.at/Portal.No... 20100.html

Die Kinder haben entweder den einen oder den anderen Namen, nie den doppelnamen.

Menschen wollen weiterhin Sorge und Verantwortung füreinander tragen und sie wollen dies vielleicht nicht nur unter LiebespartnerInnen, sondern auch unter Freundinnen und Freunden.....

WER hält Menschen denn davon ab? Dieser Vertrag regelt nicht die Situation, wir haben uns eh lieb und kümmern uns um einander, sondern die Situation: Ich will dich nicht mehr sehen du *******. und wenn es mal soweit ist, ist es auch nicht mehr weit mit füreinander Sorgen und Verantwortung tragen...

Nicht meine Welt - nicht mein Problem.

am besten kein Vertrag

wofür denn eine Ehe light - am besten kein Vertrag. Der Staat muss/darf nicht alle regeln!

Ein Vertrag gilt zwischen PErsonen, nicht zwischen dem Staat und den PErsonen.

Der muss nur die Rahmenbedingungen schaffen, damit Rechtssicherheit herrscht.

Es ist schon ein kleiner Kampf unverheiratet zu bleiben.Heiratet ein Paar nicht, wird es monatlich von allen Seiten danach gefragt wanns denn doch mal soweit ist.
Und die meisten (Männer und Frauen) wählen sowieso den einfachsten Weg- den gesellschaftlich akzeptiertesten Weg; allerdings ohne nachzudenken . Denn eigentlich ist der klassische Weg ein Vertrag; er geht arbeiten (bringt Geld in die Ehe), sie bekommt Kinder und zieht sie groß, Haushalt...
Trennen sie sich hat keiner auf einmal ne Ahnung, daß dem anderen jeweils etwas zusteht. Mann Kinder, Frau Geld

"finanzielle Vorteile und eine schnellere Opt-Out-Funktion"

Ausgezeichneter Dummsprech! Gibts denn niemanden mehr der auf ein wenig Beständigkeit Wert legt?

und sie glauben wirklich, daß Ehe gleich Beständigkeit bedeutet?
Sie leben entweder hinterm Mond oder in Vorarlberg.

Kommt darauf an ob man zB vorher schon zusammen gelebt hat.

• Ein Zusammenleben vor der Ehe erhöht das Risiko einer Scheidung. „1992 wurde eine Studie durchgeführt, die 3300 Fälle untersuchte, basierend auf einer im Jahre 1987 durchgeführten Befragung von Familien und Haushalten. Es wurde festgestellt, daß eine Eheauflösung bei Leuten, die vor der Ehe zusammengelebt haben, 46 Prozent häufiger vorkam als bei denen, die vorher nicht zusammengelebt hatten“.

• Ganze dreiviertel aller Kinder, die in einer außerehelichen Beziehung geboren wurden, werden die Trennung ihrer Eltern vor ihrem 16. Lebensjahr erleben. Nur ein Drittel aller Kinder, die in einer Ehe geboren wurden, werden das gleiche Schicksal erleben.

(Popenoe-Whitehead).

voellig sinnlose Idee.

dieser Vorschlag gleicht im Verhältnis zwischen den Partnern der Ehe mit Unterhalts- und Unterstützungsverpflichtung; nur der Staat hat was davon, denn zB Witwenpensionen soll es keine geben.
Also wozu das ganze? Was Lebensgefährten wirklich gern hätten, wäre eine rechtliche Absicherung nach außen, im Krankheitsfall, im Erbrecht, in der Obsorge. Wer zusätzlich will, dass sich der Staat in die Beziehung einmischt, kann ja sowieso heiraten.

"...nach einer Trennung nämlich unterschiedslos leer aus, im Gegensatz zur herkömmlichen Ehe."

Aus genau diesem Grund ist eine Lebensgemeinschaft auch weiterhin definitiv die bessere Alternative.
Nach einer Trennung möchte man seinem Ex-Partner in der Regel nicht auch noch Geld in den Rachen werfen (müssen). :-)

Richtig. Das ist eben der grosse Unterschied zwischen einer Familie und einer lockeren Beziehung (LG).
Man darf hoffen dass es da nie zu einer völligen Angleichung kommt!

"Für Frauen, die meist finanziell schwächer in eine Partnerschaft ein- bzw. aussteigen, würde ein solcher Vertrag zudem die Möglichkeit bieten, Unterhaltsfragen abzuklären. "

Wie konnte ich auch nur für eine Sekunde glauben, der Gabi geht's nicht nur um's Geld...

Die Überschrift „Weg mit dem Ehezwang!“ suggeriert, daß es einen Zwang zur Ehe gäbe; daß es einen solchen Zwang nicht gibt, wird allerdings von der Autorin dieses seltsamen Pamphlets selbst eingestanden: Gäbe es einen solchen Zwang, könnte nämlich

schwerlich „[d]ie Zahl jener, die ohne Trauschein zusammen leben, [...] mit jedem Jahr an[steigen]“. Man fragt sich also: Wozu das Ganze?

Die Antwort findet sich in bemerkenswerter Offenheit ein paar Zeilen weiter: „Für Frauen, die meist finanziell schwächer in eine Partnerschaft ein- bzw. aussteigen, würde ein solcher Vertrag zudem die Möglichkeit bieten, Unterhaltsfragen abzuklären.“ Anders gesagt: Es kann doch nicht sein, daß eine Frau mit einem Mann zusammenlebt, ohne daraus – und zwar auch noch nach dem Ende der Beziehung – einen finanziellen Nutzen zu ziehen.

Wenn hier Abhilfe geschaffen werden soll, bleibt allerdings nur ein Zwang zur "Ehe light". Ehrlicherweise sollte der Titel des Artikels entsprechend geändert werden.

Das ist nicht zu fassen...

...wenn ein Partner mit wenig in eine Partnerschaft einsteigt, warum muss er dann mit mehr aussteigen daraus?

Ich hätte den Gedanken befürwortet, wenn es dabei um solche Dinge geht wie: Besuchsrecht im Krankenhaus. Elternrechte. Einfach eben, aus vertrauten rechtlich keine Fremden machen.

Aber das das anscheinend nur ein Abzockprogramm ist, dafür schäme ich mich schon jetzt als Frau fremd.

Da muss man sich echt dreimal überlegen, mit wem man eine Liebesbeziehung anfängt. Wenn sich da ein ärmerer Mensch für einen etwas wohlhabenderen entscheidet, riecht das dann erst recht sofort nach abcashen. Muss man dann bereits beim ersten Date Einkommensverhältnisse klären, weil man für Liebe zahlt?

#Muss man dann bereits beim ersten Date Einkommensverhältnisse klären, weil man für Liebe zahlt?#

Beim 1. Date wird wohl niemand von Liebe sprechen
;-)

Ich glaube manche verwechseln verliebt sein und lieben.

Ich glaube manche verwechseln verliebt sein und lieben.

ich glaube die meisten... ;-)

#Da muss man sich echt dreimal überlegen, mit wem man eine Liebesbeziehung anfängt.#

Das ist doch zu hoffen. Wer fängt denn einfach so unüberlegt mit jmd. eine Beziehung an, den er gar nicht richtig kennt (sprich seine Einstellungen, Vorstellungen, Ziele, Werte, Moral ... wenn das nicht passt braucht man ja keine Beziehung zu dem Menschen eingehen).

genau das

schließe ich bei ersten dates aus.

gespräche über arbeit, geld und wohnsituation mit cocky+funny strategie wegwischen.

persönlich werden (und willst auch noch wissen welches auto ich fahr?) und lachen ;)

vernünftige datinpartnerInnen werden deinen status auch ohne die eckdaten erkennen.

Sinnvoller wäre gewesen, die Unterschiede zur Ehe zu anzuführen. Was sollen die rechtlichen Unterschiede sein?
Der Hauptehefolgen: Unterhalt und Vermögensaufteilung bleiben ja erhalten?

Diese Rechtsfolgen sind wohl auch der Grund, wieso viele von der Ehe Abstand nehmen. Der Begriff "Ehe", wird nur für Genderideologen etwas negatives sein, die in der klassischen Familie das böse Patriarchat wittern.

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