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Gesundheitsminister Alois Stöger kann sich auch finanziellen Druck auf die Länder vorstellen.

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Wien - Abtreibungen sollen in ganz Österreich in öffentlichen Spitälern möglich sein. Das fordert Gesundheitsminister Alois Stöger in der am Donnerstag erscheinenden Ausgabe von "News". Vor allem dass in Tirol und Vorarlberg kein öffentliches Krankenhaus Abtreibungen durchführt, ist Stöger ein Dorn im Auge. "Es wird ja eine ganze Personengruppe, nämlich die Frauen, nicht ernst genommen, wenn es in ganz Westösterreich kein Angebot gibt. Das geht nicht." Frauen in diesen Bundesländern müssen bislang auf private Gesundheitseinrichtungen bzw. ÄrztInnen zurückgreifen.

Bevormundung unterbinden

Frauen hätten das Recht zu entscheiden, ob sie einen Abbruch wollen oder nicht, "da brauchen sie keine Bevormundung". Daher müsse es auch in den Spitälern ein Angebot geben. "Hier haben die Länder eine Verantwortung", so der Minister. Es müsse zwar nicht in jedem Bundesland, aber zumindest in jeder Region ein öffentliches Krankenhaus geben, das Abtreibungen durchführt, stellt der Gesundheitsminister klar. "Es geht aber nicht, dass man Schwangerschaftsabbrüche aus ideologischen Gründen prinzipiell nicht anbietet."

Der Vorarlberger Landesstatthalter und Gesundheits-Landesrat Markus Wallner ist "völlig anderer Meinung". Spitäler dürften nicht zu Abtreibungskliniken werden. "Abtreibungen vorzunehmen ist keine Aufgabe des öffentlichen Spitalwesens, und dabei wird's auch bleiben, Stöger hin oder her", betonte Wallner gegenüber ORF Radio Vorarlberg.

Ist-Situation

Derzeit sind Abbrüche in öffentlichen Spitälern in Tirol, Vorarlberg und im Burgenland nicht möglich. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gibt es aktuell 29 Stellen, an denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Bei 17 davon handelt es sich um öffentliche Spitäler.

Die meisten Standorte befinden sich in der Hauptstadt. In Wien gibt es 13 Adressen, wo Abtreibungen vorgenommen werden, sieben davon sind öffentliche Kliniken. In Niederösterreich werden solche Eingriffe in fünf Krankenhäusern vorgenommen, alle fünf sind öffentlich. In Oberösterreich und Salzburg gibt es jeweils einen Standort in den Landeshauptstädten, bei beiden handelt es sich öffentliche Spitäler. In der Steiermark gibt es zwei Adressen, eine davon öffentlich, in Kärnten sind es vier, zwei davon öffentlich.

In Tirol und Vorarlberg kann man nur in privaten Ordinationen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. In Burgenland gibt es gar keine Möglichkeit (siehe Grafik links).

Finanzieller Druck für säumige Spitäler?

Stöger deutet auch an, diese Forderung durch finanziellen Druck in der geplanten Spitalsreform einfließen lassen zu wollen. "Es würde in allen medizinischen Bereichen Mindestanforderungen geben. Der Bund schüttet die finanziellen Mittel nur aus, wenn diese eingehalten werden."

SPÖ und Grüne dafür, FPÖ "schockiert"

Frauenministerin Heinisch-Hosek unterstützt wie zu erwarten ihren Kollegen bei seinem Vorstoß: "Ich unterstütze die Forderung, dass es auch in Westösterreich öffentliche Spitäler geben soll, die Abbrüche durchführen. Denn nur so ist gewährleistet, dass alle Frauen, die in Österreich leben, den selben Zugang zu medizinischer Versorgung haben", so die Frauenministerin.

Auch die Grünen äußern sich positiv. Gesundheitssprecher Kurt Grünewald betont: "Krankenanstalten sind nicht Privateigentum jeweiliger Landesregierungen und werden auch aus Steuergeldern, Bundesmitteln und Versichertenbeiträgen finanziert." Eine Ungleichstellung sei daher nicht zu begründen. Das entsprechende Gesetz gelte für alle Bundesländer. "Sollten Frauen hier weiter diskriminiert werden, dann könnte ein angestrebtes bundeseinheitliches Krankenanstalten-Gesetz hier die erwünschte Änderung sicherstellen", empfiehlt Grünewald.

Für ÖVP-Frauenchefin greifen die Pläne des Gesundheitsministers hingegen viel zu kurz. "Wir sollten uns viel mehr Gedanken in Österreich darüber machen, wie Frauen und Männern 'Mut zum Kind' gemacht werden kannn", gibt Dorothea Schittenhelm zu bedenken.

Die FPÖ zeigt sich "schockiert" von der Forderung des Gesundheitsministers. "Stöger hat offenbar die Fristenlösung nicht verstanden. Sie stellt die Tötung ungeborenen Lebens lediglich straffrei, dennoch ist sie weiterhin rechtswidrig. Jedenfalls gibt es nicht im Geringsten ein Recht auf Abtreibung", lässt Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein wissen.

Diskussion in Salzburg

Erst 2005 wurde im Landeskrankenhaus Salzburg als westlichstem Bundesland die Möglichkeit eingeführt, an einem Wochentag Abtreibungen durchführen zu lassen. Der Eingriff wird seither nicht von Spitals-ÄrztInnen, sondern von der Gynmed Ambulanz, die in Wien ansässig ist, angeboten. Im österreichischen Abtreibungsgesetz (§97 Strafgesetzbuch) ist festgehalten, dass kein Arzt/keine Ärztin dazu verpflichtet werden kann, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Weiters darf eine Weigerung zu keiner Art von Benachteiligung führen. (APA/red)