Fall Strauss-Kahn

"Gewalttätig und sadistisch"

9. August 2011, 11:45

Hotelangestellte bringt nun auch Zivilklage ein

New York - Die AnwältInnen einer Hotelangestellten Nafissatou Diallo in New York haben nun auch Zivilklage wegen Sexualverbrechen gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn eingereicht. Der 62-jährige Franzose habe sein 32-jähriges Opfer "gewalttätig und sadistisch" attackiert, heißt es in der Klageschrift der aus Guinea stammenden Frau. Sie sei erniedrigt, degradiert und ihrer "Würde als Frau beraubt" worden.

In dem Dokument werden die gleichen Vorwürfe erhoben, die auch Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Strauss-Kahn sind. Er soll die Hotelangestellte in seiner Suite überfallen und zum Oralsex gezwungen haben. Die Klageschrift enthält keine konkreten materiellen Forderungen.

Diallos Anwalt, Kenneth Thompson, war zunächst nicht zu sprechen. Eine Mitarbeiterin bestätigte lediglich, dass die junge Witwe Wiedergutmachung fordere für den körperlichen und psychologischen Schaden durch Strauss-Kahns angebliche Sexattacke vor drei Monaten.

Verteidigung: Vorwürfe haltlos

Strauss-Kahn war wenige Tage nach seiner Verhaftung im Mai vom Posten des IWF-Chefs zurückgetreten. Er hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Nach anfänglichem Leugnen jedes sexuellen Kontakts verlegte sich die Verteidigung des ehemaligen sozialistischen Politikers auf die Verteidigungsstrategie, wonach es einvernehmlich zu Sex gekommen sei.

Seine AnwältInnen erklärten auch nach Einreichung der Zivilklage am Montag, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Der Schritt zeige, dass es der Klägerin nur darum gehe, Profit aus der Sache zu schlagen. Strauss-Kahn muss am 23. August erneut vor dem Gericht erscheinen. (Reuters/APA)

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15 Postings
Pygar
 
20
11.8.2011, 21:06

Ich hoffe, dass dieser verlogene alte Kerl auch wegen Falschaussage angeklagt wird! Immerhin können seine dreisten Lügen bei seiner Aussage gegen ihn verwendet werden.

Dass Ms Diallo Schmerzensgeld fordert ist ja wohl das mindeste. Ich bin nach wie vor dafür in solchen Fällen den Grossteil des Vermögens des Täters an das Opfer zu übertragen. Soll er im Gefängnis verrotten. Dort nützen ihm seine Millionen auch nichts.

dieDritteGeneration
01
17.8.2011, 02:17

Alter weißer reicher Mann: Grundsätzlich Täter.
Junge arme schwarze Frau: Grundsätzlich Opfer.

So einfach, oder?

knurrhoernchen
00
12.8.2011, 09:23
Falschaussage?

Eigentlich dürfen die Angeklagten lügen, dass sich die Balken biegen!
"Grossteil des Vermögens des Täters an das Opfer" geht auch nicht, weil du damit die Familie des Täters mitbestrafen würdest!
Detail am Rande: Es heißt das nur in Deutschland "Schmerzensgeld"
Bei uns in Österreich gibt es kein "auf Grund des Schmerzens", also sagen wir dazu "Schmerzengeld" ;-)

Pygar
 
10
12.8.2011, 10:57

Und doch kann alles was der Angeklagte sagt verwertet. Ob für oder gegen ihn. Und wenn einer bei einer so offensichtlichen Beweislage lügt, dass sich die Balken biegen, statt zu gestehen und Reue zu zeigen, würde ich das dem Angeklagten eindeutig als nachteilig und strafverschärfend auslegen.

Was das Vermögen betrifft, ist die Ehefrau von Strauss-Kahn selbst sehr reich. Man könnte das Vermögen zum Tatzeitpunkt "einfrieren" und dann mal sehen was da so ist. Ich habe da keine Bedenken, zumal sich die Ehefrau auch distanzieren hätte können.

knurrhoernchen
00
17.8.2011, 11:40
Beim Vermögen bin ich noch immer nicht deiner Meinung

Das Sache hat doch nichts mit dem Vermögen zu tun.
Damit würdest du unterschiedliche Personen, für die gleiche Tat, unterschiedlich bestrafen. Bei aller verständlichen Wut, aber das geht nicht :)

Das erinnert mich an die urbane Legende, dass betrunkenen Radfahrerinnen genauso die Fahrerlaubnis abgenommen werden kann, wie betrunkenen Autofahrerinnen. So weit sind wir dann doch noch nicht, dass es für ein und das selbe Delikt, personenbezogene Strafeausmaße gibt.

Bzgl. "statt zu gestehen und Reue zu zeigen" zieht sowieso immer eine höhere Strafe nach sich.

Pygar
 
00
17.8.2011, 13:27

Es ist tatsächlich so, dass einer betrunkenen Radfahrerin die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn sie mit einem Fahrrad im öffentlichen Verkehr betrunken fährt. Einer die keine Fahrerlaubnis (fuer Autos ...) hat, kann sie nicht entzogen werden und es kann hoechstens eine Geldstrafe verhängt werden. Diese wiederum richtet sich - wie bei allen Geldstrafen - nach dem Einkommen. Das bedeutet Hohes Einkommen = Hoher Tagessatz an Geldstrafe. Niedriges Einkommen = Niedriger Tagessatz an Geldstrafe. Das gilt aber nur bei Gerichtsprozessen und nicht bei Verwaltungsübertretungen wie Parkvergehen. Es ist auch logisch, denn wenn der reiche Unternehmer die gleiche Geldstrafe wie die einfache Arbeiterin erhält, ist das für ersteren keine Strafe.

knurrhoernchen
00
17.8.2011, 15:02
Deshalb schrub ich "urbane Legende" und

"wie betrunkenen Autofahrerinnen"
Spätestens am nächsten Tag, muss der Lappen zurückgegeben werden. Die kurzfriste Abnahme erfolgt nur dann, wenn die "Freundin und Helferin" animmt, es bestünde die Gefahr, dass sich die Radlerin danach ins Auto wuchtet. Eigentlich wird hier das gemacht, was gute Freundinnen machen sollten. Mehr Folgen für den Führerschein, hat das nicht.
Btw. richten sich diese Verwaltungsstrafen *nicht* nach dem Einkommen.

Pygar
 
00
17.8.2011, 16:57

In Deutschland kann (!) der Führerschein jedenfalls auch von einer betrunkenen Radfahrerin eingezogen werden.

Ich hatte die Verwaltungsstrafen ausgeklammert und sprach nur von Gerichtsverfahren und deren Urteile (Geldstrafen), da sexuelle Gewalt selbstverständlich nicht unter Verwaltungsstrafen fällt und das hier das Thema ist.

knurrhoernchen
00
17.8.2011, 17:17
Seien wir einfach nur froh,

dass wir gesetzlich nicht so daneben sind wie unsere deutschen Nachbarinnen.
Wir durften uns als neutral denkendes Land menschlich weiterentwickeln, während Deutschland die Ideologien fragwürdiger Besatzerinnen aufgezwungen wurden.
Die Deutschen hatten das Glück, dass Österreich schadensregulierend deren Vorbild sein konnte.
Wären wir nicht ab und wegen des Tabaks nach Deutschland gefahren ... wer weiß, wo dieses Land heute wär? ;-)

Pygar
 
00
17.8.2011, 20:56

Nun, so wie ich das sehe hat Deutschland die Geschichte vor 1945 besser aufgearbeitet als Österreich.

Wie dem auch sei, interessieren mich nationale Überlegungen und Vergleiche gar nicht.

knurrhoernchen
00
18.8.2011, 08:42
Und trotzdem ist es wichtig

den Unterschied zwischen der deutschen und der österreichischen Gesetzgebung zu kennen und auch die Hintergründe, die zu den Unterschieden führten.
Wir sind keine Deutschen. Das Einzige was uns mit diesem Land verbindet, ist deren Nachahmung unserer Sprache und Kultur!
Ich finde es immer wieder schlimm, wenn Oberschlaubis beim Arbeits-, Verwaltungs-, Zivil- ... und Strafrecht, deutsches Gräuelrecht zitieren ... oder wenn auf Grund komplettdepperter Jugendlicher, in deutschen Talkshows, österreichische Jugendliche mit denen auf eine Stufe gestellt werden!
Btw. ist dieses Posting ein allgemeiner Rundumschlag und keine grantige Reaktion auf deine Meinung :)

Zu deinem Posting: Das ist Ansichtssache! Deine Ansicht ist politisch korrekt ;-)

Pygar
 
00
18.8.2011, 13:56

Was die Menschen angeht muss ich zugeben, dass ich Deutsche und Österreicherinnen "in einen Topf werfe". Da sehe ich höchstens Unterschiede zwischen dem konservativeren, katholischen Süden wie Bayern und Österreich auf der einen und dem Rest im Norden.

Aber gut, da können wir gar nicht viel weiter diskutieren, da mir die Staatsangehörigkeit eines Menschen völlig egal ist.

knurrhoernchen
00
22.8.2011, 09:40
Einen habe ich noch

Thema "freier Bildungszugang"
Es gibt Deutsche die in Deutschland, auf Grund des Numerus Clausus nicht studieren dürfen und deshalb nach Österreich ausweichen. Wir sind dafür, dass unsere Kinder ein Recht auf Bildung haben! Betrachte das aus der Sicht der Jugendlichen!
Österr. Zukunftsperspektiven und Wertschätzung der Jugendlichen vs. deutsche Zukunftsperspektiven und Wertschätzung der Jugendlichen.
Wo sind die Jugendkrawalle?

Pygar
 
00
18.8.2011, 13:51

Keine Sorge, ich nehme es nicht persönlich. Aber ich kann nur marginale Unterschiede zwischen deutschen und österreichischen Recht erkennen. Kürzlich meinte jemand zu mir, dass man in Österreich keine Meinungsfreiheit mehr haben würde und er fahre dort nie wieder in den Urlaub. Auch da glaube ich, dass dies in Austria vielleicht ein bisschen verschärft ist, aber ansonsten ist es ähnlich wie in den anderen Europäischen Ländern.

Deshalb würde mich interessieren wo Du die Unterschiede siehst und wieso das für Dich 'Gräuelrecht' ist?

knurrhoernchen
00
19.8.2011, 12:44
Ein kleines Beispiel aus dem Arbeitsrecht

Wenn du in Deutschland dein Handy in der Arbeit auflädst, oder eine Büroklammer mitgehen lässt, dann kannst du dort entlassen werden. Bei uns wäre das undenkbar.
Wir haben als Arbeitnehmerinnen ein gesetzlich verankertes Recht auf Vertretung. Die Deutschen haben ... nada! Regelmäßige Gehaltsverhandlungen durch die Gewerkschaften, kannst du in Deutschland vergessen.
Tja und dann hab einmal eine Chefin, die aus Deutschland kommt und die glaubt, dass Österreich gleich Deutschland ist :)

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