Klagenfurt - Über die vom Verfassungsgerichtshof (VFGH) abgewiesene Beschwerde der Ärztekammer gegen die neue Reihungsverordnung betreffend Kassenstellen für Gynäkologinnen zeigten sich Gesundheitsreferent Peter Kaiser und Frauenreferentin Beate Prettner erfreut.

"Das neue System für die Reihung stellt sicher, dass es künftig mehr weiblich besetzte gynäkologische Kassenstellen geben soll, was das Leistungsangebot im Bereich Frauengesundheit um ein wichtiges Stück erweitert", so Kaiser in einer Aussendung der Kärntner Landesregierung am Donnerstagnachmittag.

Wahlmöglichkeit

"Gerade im Fach der Gynäkologie kann man die Intimsphäre der Patientinnen nicht einfach ausblenden und es ist nun einmal so, dass sich unzählige Frauen eine Frau als Gynäkologin wünschen würden, sich eine Privatpraxis aber nicht leisten können", meinte Prettner. Den Kärntnerinnen müsse die Wahlmöglichkeit geboten werden, ob sie derart sensible Untersuchungen lieber von einem Mann oder einer Frau durchführen lassen wollen. "Um zu verhindern, dass Frauen aus Scham vor einem männlichen Arzt keine regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen mehr durchführen lassen und womöglich schwere Folgeschäden davontragen, ist ein flächendeckendes Angebot an weiblich besetzten gynäkologischen Kassenstellen schleunigst sicherzustellen", so Prettner.

Stöger änderte die Verordnung

Die Reihungskriterien-Verordnung legt durch ein Punktesystem fest, welchem Arzt, welcher Ärztin, der Zuschlag für eine Kassenstelle zu geben ist. Sie wird vom Bundesminister für Gesundheit erlassen (gilt bundesweit) und ist von den Krankenversicherungen und den Ärztekammern in den jeweiligen Reihungsrichtlinien umzusetzen. Die Verordnung wurde vom Bundesminister für Gesundheit, Alois Stöger, so geändert, dass Ärztinnen aufgrund der durch das gleiche Geschlecht von Ärztin und Patientin besonderen Vertrauenswürdigkeit als Kriterium für die Reihung mit zehn Prozent der festgelegten erreichbaren Punkte bewertet werden sollen. (red)