Vollschleier-Verbot

Aktivist bezahlte Strafen für Frauen

18. August 2011, 11:52
  • Artikelbild
    foto: apa/s. sabawoon

    Das belgische Verbot gilt für jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt. 

Franzose gründete Organisation "Rühr meine Verfassung nicht an" - Vor den EMGR zu gehen, schließt er nicht aus

Brüssel - Ein französischer Geschäftsmann hat die Geldstrafen zweier Mädchen bezahlt, die Ganzkörperschleier getragen und damit gegen ein neues belgisches Gesetz verstoßen haben. Insgesamt 100 Euro zahlte Rachid Nekkaz in bar, nachdem die Stadt Brüssel zuvor einen Scheck abgewiesen hatte.

Angebot an alle Musliminnen

Der Menschenrechtsaktivist hatte 2010 die Organisation "Touche pas a ma Constitution" (deutsch: "Rühr meine Verfassung nicht an") gegründet, die Frauen anbietet, für ihre Bußgelder aufzukommen. Nekkaz erwäge nun, Frankreich und Belgien vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.

Zwar sei Nekkaz generell dagegen, dass Frauen sich verhüllen. Ein Verbot per Gesetz sei aber diskriminierend. Die beiden 16 und 17 Jahre alten Mädchen waren auf den Franzosen zugegangen, nachdem dieser ein entsprechendes Angebot an alle Musliminnen in Belgien und Frankreich gerichtet hatte.

Verbot seit Ende Juli

In Belgien dürfen muslimische Frauen seit Ende Juli keinen Vollschleier mehr in der Öffentlichkeit tragen. Nach Frankreich ist Belgien damit das zweite europäische Land mit einem Vollschleier-Verbot. Bricht eine Frau das Gesetz, droht ihr eine Geldstrafe. Nekkaz hat auch die 75 Euro Strafe einer Frau aus der nordfranzösischen Stadt Roubaix übernommen.

Ohne ausdrücklich die Burka zu nennen, gilt das belgische Verbot für jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass sie nicht mehr zu identifizieren ist. Ausgenommen sind unter anderem Leute, die das von Berufs wegen müssen. BefürworterInnen des Verbots sagen, der Schleier sei ein Symbol für die Unterdrückung muslimischer Frauen. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 66
1 2
maflu
 
10
was ist mit haube, schal und sonnenbrille??

verbieten wir das dann auch gleich? manche eltern zwingen ihre kinder zum klavier unterricht. am besten verbieten wir auch gleich die klaviere. das verhüllungsverbot ist defakto ein burka verbot denn wenn ich im winter mit haube und schal über dem gesicht gehe wird der bulle nix sagen. bei der burka schon. diskriminierung über die hintertür. die richtige reaktion wäre eine aufklärungskampagne an die frauen gerichtet sich nicht zwingen zu lassen. ich will nicht in einer welt leben mit kleiderverordnung im gesetz. IHR ETWA? dieses gesetz beschneidet nicht nur frauenrechte sondern uns alle!! jeder hat das recht sein gesicht auf der strasse zu verhüllen!

frauenzimmer
24
31.8.2011, 08:24
die ganzkörperverschleierung

entwürdigt die frau und gehört verboten, nicht nur hier sondern vor allem in den ursprungsländern!

Metal Heini1
00
23.9.2011, 12:00

in der Verfassung steht das Grundgesetz, welches zur Anpassung an die bestehende Gesellschaft fordert.

subspace99
00
19.9.2011, 15:12

Und... ist der Ganzkörperschleier für Sie tatsächlich das einzige Kleidungsstück, das Frauen entwürdigt?

Der Kluge
17
24.8.2011, 14:42

Ist doch entwürdigend eine 16 jahre altes Mädchen religiös zu indoktrinieren und dann in so ein Stoff-Gefängnis zu stecken.
Religionsfreiheit hat ihre Grenze an der Menschenwürde

helge schneider
102
24.8.2011, 09:27
wahnsinn in reinkultur

religionsfreiheit gibt es scheinbar nicht in der eu.

und was galuben sie, verehrte leserinne was wohl strengreligiöse frauen in fr und be machen ?
die müssen jetzt zu hause bleiben. lebenslang.

das ist ja viel besser, gell ?

errinnert mich auch an das geforderte minarettverbot, gehört zur religionsausübung nicht ein tempel dazu ?

palmström
00
28.1.2012, 12:55
religionsfreiheit steht immer noch unteralb des eigeninteresses des staates

und ist kein selbstzweck und schon gar nicht gottgegeben, sondern deshalb da, um ein friedliches zusammenleben zu ermöglichen

und wie jede freiheit hat auch religionsfr grenzen und ist nicht absolut auch enn mans noch so gerne hätte

gleich vorweg: verfassungsrang und absolutheit ist überhaupt nicht dasselbe gelle

frauenzimmer
12
31.8.2011, 08:28

sicher. das nehmen sie bewußt in kauf, wenn sie sich in dieser diskriminierenden, den wünschen des moslemischen mannes unterordnenden rolle wohler fühlen.

es bleibt ihnen ja unbenommen, im privatbereich bzw. in der moschee den schleier als zeichen ihrer gläubigkeit anzulegen.

Timagoras
 
36
21.8.2011, 23:17
"Die beiden 16 und 17 Jahre alten Mädchen waren auf den Franzosen zugegangen, nachdem dieser ein entsprechendes Angebot an alle Musliminnen in Belgien und Frankreich gerichtet hatte."

.
wieso eigentlich?

was hat die komplettvermummung mit "Musliminnen" oder mit "Islam" zu tun?

gar nix.

also wieso gilt das angebot dann explizit für Musliminnen, und nicht auch für Muslime, Nichtmuslime bzw. für Kukluxklan-mitgliederInnen?

Links linker Gutmensch
01
19.8.2011, 12:05

was die meisten nicht verstehen ist der unterschied zwischen einer selbstbestimmten handlung und den zwang einen gesichtsschleier zutragen. ersteres sollte erlaubt sein, zweiteres verboten.

Drughi
00
22.8.2011, 13:17

wenn ich dann im gegenzug immer und überall meine sturmhaube tragen kann wenn mir danach ist stimme ich vollkommen überein.

maimai
10
19.8.2011, 19:10
eine tragödie, eine farce, ein furz

"was die meisten nicht verstehen ist der unterschied zwischen einer selbstbestimmten handlung und den zwang einen gesichtsschleier zutragen. ersteres sollte erlaubt sein, zweiteres verboten."

Wirklich ungemein selbstbestimmt, eine Handlung die rechtlich sanktioniert wird....sag mal, checkst du eigentlich die Absurdität deines Schriebs?
Getoppt wird das nur noch von dem "unkurzen" der selbstbestimmte Handlungen unhöflich findet.
Wo sind wir hier eigentlich? Irgendwo zwischen Berlin 33, Teheran und Kabul?

Der Unkurze
05
19.8.2011, 22:22

schon schlimm das ich eine Vermummung als unhöftlich empfinde, gell? Eine wahre Frechheit sondergleichen die ich mir da erlaube

Der Unkurze
02
19.8.2011, 14:46

ich empfinde beides als sehr unhöflich und zumindest in öffentlichen Gebäuden sollte über ein Vermummungsverbot nachgedacht werden.

Cynicism
11
19.8.2011, 12:51
Ich verstehe den Unterschied sehr wohl;

gehört trotzdem beides verboten.

Links linker Gutmensch
20
19.8.2011, 16:49

und wieso?

Montgomery McFerryn
06
19.8.2011, 11:18

"Vollschleier-Verbot"

Es handelt sich hierbei um ein Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit lieber Standard, bitte schon etwas korrekter die Überschriften gestallten.

Hafniumcarbid
29
19.8.2011, 10:47
Wieso Diskriminierung?

Das Gesetz gilt doch für alle, also auch für Christen, Buddhisten und Atheisten. Kann also keine Diskriminierung erkennen.

subspace99
00
19.9.2011, 15:14

Gut. Verbieten wir Religionen mit Abbildungen von Leidenden. Gilt für alle, daher nicht diskriminierend.

Hafniumcarbid
00
19.9.2011, 15:48
Diskriminierend nicht.

Aber sinnlos.

b_tom
00
19.9.2011, 13:08

Wie diskriminierend ein Gesetz ist, ergibt sich nicht alleine daraus, ob es für alle gilt.

Das muss doch wohl nicht extra noch erwähnt werden????

the hag o'hags (aka Esme Weatherwax)
14
19.8.2011, 10:42

"Menschenrechtsaktivist" traut sich dieser Körperteil auch noch zu nennen! Man kann nicht so viel fressen...

h 90
17
19.8.2011, 08:02

wahrscheinlich sollte man die Strafe erhoehen.

SchneckenChecker27cm
31
19.8.2011, 03:59
Ich versteh die Frauen nicht.

Wenn man alle verschleier regen sie sich auf, wenn man den Schleier für alle verbietet regen sie sich auch auf.

Thank God I'm A Country Boy
23
19.8.2011, 19:01

Blöde Frauen, wollen selber entscheiden, was sie anziehen und was nicht. Wirklich eine Frechheit.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 66
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.