Aktivist bezahlte Strafen für Frauen

18. August 2011, 11:52
  • Das belgische Verbot gilt für 
jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt. 
    foto: apa/s. sabawoon

    Das belgische Verbot gilt für jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt. 

Franzose gründete Organisation "Rühr meine Verfassung nicht an" - Vor den EMGR zu gehen, schließt er nicht aus

Brüssel - Ein französischer Geschäftsmann hat die Geldstrafen zweier Mädchen bezahlt, die Ganzkörperschleier getragen und damit gegen ein neues belgisches Gesetz verstoßen haben. Insgesamt 100 Euro zahlte Rachid Nekkaz in bar, nachdem die Stadt Brüssel zuvor einen Scheck abgewiesen hatte.

Angebot an alle Musliminnen

Der Menschenrechtsaktivist hatte 2010 die Organisation "Touche pas a ma Constitution" (deutsch: "Rühr meine Verfassung nicht an") gegründet, die Frauen anbietet, für ihre Bußgelder aufzukommen. Nekkaz erwäge nun, Frankreich und Belgien vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.

Zwar sei Nekkaz generell dagegen, dass Frauen sich verhüllen. Ein Verbot per Gesetz sei aber diskriminierend. Die beiden 16 und 17 Jahre alten Mädchen waren auf den Franzosen zugegangen, nachdem dieser ein entsprechendes Angebot an alle Musliminnen in Belgien und Frankreich gerichtet hatte.

Verbot seit Ende Juli

In Belgien dürfen muslimische Frauen seit Ende Juli keinen Vollschleier mehr in der Öffentlichkeit tragen. Nach Frankreich ist Belgien damit das zweite europäische Land mit einem Vollschleier-Verbot. Bricht eine Frau das Gesetz, droht ihr eine Geldstrafe. Nekkaz hat auch die 75 Euro Strafe einer Frau aus der nordfranzösischen Stadt Roubaix übernommen.

Ohne ausdrücklich die Burka zu nennen, gilt das belgische Verbot für jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass sie nicht mehr zu identifizieren ist. Ausgenommen sind unter anderem Leute, die das von Berufs wegen müssen. BefürworterInnen des Verbots sagen, der Schleier sei ein Symbol für die Unterdrückung muslimischer Frauen. (APA)

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