Abtreibung bleibt verboten

18. September 2011, 20:09

Gesetzesvorschlag zur Einführung der Fristenlösung per Volksentscheid abgelehnt - Erbprinz mit Ergebnis zufrieden

Vaduz  - Der Schwangerschaftsabbruch steht in Liechtenstein nach wie vor unter Strafe. Die Gesetzesinitiative zur Einführung einer Fristenregelung wurde mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen am Sonntag in einer Volksabstimmung knapp verworfen. Das Stimmvolk folgte somit Erbprinz Alois.

Knapp über 60 Prozent Beteiligung

Die von der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte vors Volk gebrachte Gesetzesinitiative "Hilfe statt Strafe" wurde von 5760 Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt und von 5246 Personen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 61 Prozent, was für liechtensteinische Verhältnisse niedrig ist. In acht der elf liechtensteinischen Gemeinden wurde die Initiative abgelehnt. In den Gemeinden Vaduz, Schaan und Triesen stimmte eine Mehrheit dafür.

Die Initianten verfolgten das Ziel, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei vorausgehender Pflichtberatung zu legalisieren. Dafür sollte das Strafgesetzbuch entsprechend abgeändert werden. Ein Schwangerschaftsabbruch wird im Fürstentum mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft, selbst wenn der Eingriff im Ausland durchgeführt wurde. Zu einer Verurteilung ist es aber seit Jahren nicht mehr gekommen.

Erbprinz mit Ergebnis zufrieden

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, der sich im Vorfeld der Abstimmung gegen die Initiative ausgesprochen hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. Allerdings könne das Thema Schwangerschaftsabbruch nun keineswegs von der politischen Agenda genommen werden. Der Thronfolger will umgehend mit dem Landtag und der Regierung Gespräche aufnehmen, um möglichst rasch Reformen zu realisieren, "die wirkliche Hilfe bieten".

Abtreibung im Ausland verboten

Die Regierungsparteien hatten im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, einen Alternativvorschlag ins Parlament einzubringen, falls die Initiative abgelehnt werde. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar verboten bleiben sollen, aber nicht mehr bestraft werden, wenn der Eingriff im Ausland erfolgt. (APA/ag.)

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Richtig!....... wie sie meinen!!

man darf an dieser Stelle sicherlich festhalten

dass in Liechtenstein nicht nur Männer wahlberechtigt sind...

aber eines ist klar: Schuld sind "die bigotten Männer in Liechtenstein"...

dass da auch bigotte Frauen mitgewählt haben ist natürlich egal, solange es irgendwo ein paar "schuldige" Männer gibt die als Bashingziele herhalten müssen

gibt es in Liechtenstein wenigstens anders als fast überall sonst weniger Frauen als Männer oder ist da drüben das Verhältnis ebenso 51 zu 49 FÜR die Frauen?

und ganz ehrlich: haben Frauen eigentlich NICHT das Recht Abtreibungen schlecht zu finden?

wenn nein, wer legt bitte fest wer was denken oder sagen darf? und nach welchen Kriterien?

die niedrige wahlbeteiligung läßt vermuten, dass da einige männer ihre frauen am wahltag an den herd "gekettet" haben während sie selbst zur wahl gingen.

zur abtreibung gezwungen werden sicher nur wenige seis durch druck der familie wie auch immer. ich kann mich noch an vor 1975 erinnern, reiche haben unter hygienisch einwandfreien bedingungen abtreiben können, die kosten waren hoch, arme waren bei der engelmacherin, vielleicht haben sie das wort schon gehört oder frau war im ausland. was eine liechtensteinerin auch nicht vor strafe schützt. und 52,3% ist auch nicht gerade ein berauschendes ergebnis

haben Frauen eigentlich NICHT das Recht Abtreibungen schlecht zu finden?

Egal ob Mann oder Frau: jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung.

ABER: anderen aufgrund der eigenen Meinung ein Recht abzusprechen (in diesem Fall das Recht auf eine medizinisch und hygiensch einwandfreie und überwachbare Abtreibung), spielt in einer anderen Liga.

Es geht also nicht darum, ob jemand für sich die Entscheidung trifft, ob Abtreibung nun gut oder schlecht ist (das soll jeder für sich selbst entscheiden) - es geht darum, dass die Entscheidung ob Abtreibung ja oder nein keine ist, wenn Abtreibung verboten bleibt. Welche Entscheidung haben also Frauen, die abtreiben wollen?

Das ist aber kein Argument, sonder gilt für alles, was verboten ist.

Die Frauen – und alle, die sonst mit dem Ergebnis unzufrieden sind – haben die Möglichkeit ein neues Referendum anzustrengen und entsprechend zu mobilisieren...

was will man auch von einem land erwarten

das von einem "erbprinzen" regiert wird ...

Kann es sein, dass Ihnen die Bedeutung des Wortes "Volksentscheid" nicht bekannt ist?

Das liechtensteinische Wahlvolk hat entschieden, nicht der Fürst oder der Erbprinz.

Sie dürfen das nicht mit der österreichischen 5-Jahres-Diktatur verwechseln, in der ein Volksbegehren genau so relevant ist, wie das durchschnittliche chinesische Fahrrad, das aus dem Gleichgewicht geraten ist!

Die Liechtensteiner können sogar per Volksentscheid die Staatsform ändern (geht in Österreich nicht). Wenn also die Mehrheit morgen beschließt, dass sie keinen Fürst mehr haben wollen, dann war das F die längste Zeit in FL!

Aber der durchschnittliche gelernte Österreicher kann mit so viel Demokratie halt einfach nichts anfangen!

Kann es sein daß ihnen die aussage des erbprinzen entgangen ist wonach er klar artikuliert hat daß er auch einen pro-fristenlösung volksentscheid einfach ignorieren wird und eine solche nie zulassen ?

Das nennen sie "demokratie" ?

Daß das das abstimmungsergebnis eindeutig beeinflusst hat darf als gegeben angesehen werden.

Aha, der Erbprinz darf also keine eigene Meinung haben, oder wie?

Im Falle einer Volksabstimmung in Österreich würde Faymann ja auch niieeee sagen, was er für besser hält.

Der Fürst/Erbprinz hat die Möglichkeit eines Vetos (wie auch die Landesregierung). Schlussendlich kann er damit die Entscheidung hinauszögern, aber nicht verhindern!

Demokratie ist nicht die Abwesenheit von Empfehlungen im Vorfeld! Am Stimmzettel darf keine Beeinflussung stattfinden (ein größerer Kreis beim "Nein" als beim "Ja" etc.), aber Sie können doch wohl nicht allen Ernstes behaupten, dass ein Politiker keine Wahlempfehlung abgeben darf, oder?

Sie befinden sich im irrtum

"Ohne Gegenzeichnung des Landesfürsten oder seines Stellvertreters tritt in Liechtenstein kein neues oder geändertes Gesetz in Kraft."

Das Veto verhindert also sehr wohl die gesetzesänderung, es ist NICHT nur eine formale unmutsbezeugung die nur aufschiebende wirkung hat.

Und DAS hat mit demokratie wenig zu tun.

Schön, und jetzt lesen Sie noch einmal mein erstes Posting sorgfältig durch.

Ich erlaube mir mal mich selbst zu zitieren:

"Die Liechtensteiner können sogar per Volksentscheid die Staatsform ändern (geht in Österreich nicht). Wenn also die Mehrheit morgen beschließt, dass sie keinen Fürst mehr haben wollen, dann war das F die längste Zeit in FL!"

Dass der Fürst ein absolutes Vetorecht hat, ist ein demokratischer Konzeptionsfehler, der nicht wegzuargumentieren ist...

"Ohne Gegenzeichnung des Landesfürsten oder seines Stellvertreters tritt in Liechtenstein kein neues oder geändertes Gesetz in Kraft."

Aber zumindest dieses Gesetz bräuchte doch noch die Zustimmung des Landesfürsten. Denn ohne sie kann das Gesetz zur Beseitigung der Rechte des Landesfürsten doch nicht in Kraft treten?

Jaja, grau ist alle theorie ...

Ihr versuch zu suggerieren die monarchie könnte so einfach von heute auf morgen im FL abgeschafft werden schlägt nur leider fehl, denn:

http://www.demokratiebewegung.li/die-verfa... bschaffung

am Wochenende fand in Berlin der Aufmarsch der Gebärmutterschnüffler statt

BVL, 1000 Kreuze. zu bewundern auf dem HLI/Jugend für das Leben Portal Gloria.TV

Zu sehen: Purster Vatikan-Terror!

Ich mein: nix is fix - auf Widerstand, auch die nächsten 20 Jahre, sonst sind die Frauen wieder auf den Küchentischen!

Schade das wir keinen Küchentisch haben. SOnst würde ich die meinige mal draufwerfen.

Der im WOhnzimmer ist leider mit Glasanteil. Da traue ich mich nicht (man wird halt vorsichtiger mit den Jahren).

... sind sie, oder tun sie nur so dumm?

aber ich liefere ihnen gerne ein Küchentisch, damit sie ihre Phantasien mit der "ihrigen" ausleben können.
Ach, ihr traurigen Moralapostel.

Ich darf Ihnen gratulieren.

Sie sind der allererste Mensch der mich Moralapostel schimpft. Damit haben Sie zumindest den Überraschungseffekt für sich und bin ich ganz baff.

Es bestätigt aber daß sie die empathie nicht nur nicht erfunden, sondern noch nicht mal entdeckt haben, denn dieser missglückte versuch ein scherzchen zu machen war einfach nur geschmacklos.

Dürfen Frauen dort eigentlich wählen?

Seit 1984 "schon" ...

Für Liechtenstein'sche Verhältnisse ist das wohl viel zu kurz

aber optimistisch wie ich bin, denk ich mir, die dortigen Frauen werden sich im Laufe der Jahrhunderte schon dran gewöhnen ;-)

Cool; Frauen auf Küchentischen!

Tanzen die vielleicht auch noch an einer Stange?

cool, so was ist nicht mal sarkasmus sondern einfach nur du_mm und widerlich
http://de.wikipedia.org/wiki/Engelmacher

Sexstreik und Liebhaber aus dem "Ausland" bzw. "Umland"

Na dann kann man den Frauen in Liechtenstein nur empfehlen den Sexstreik auszurufe und umzusetzen und die patriachalen Männer aus FL sollen dann eben ohne Frauen glücklich werden. Und für die Frauen in Liechtenstein, es gibt in den umliegenden Staaten, wie Ch, A, oder D sicher ein paar nette Liebhaber und wer heiratenmöchte auch nette Ehemänner.

Und für Frauen, die der "Liebe" wegen nach Liechtenstein hätten ziehen wollen, gilt ja dann die Möglichkeit eben auf die Liechtensteinschen bigotten Männer zu verzichten und nicht in dieses Land zu ziehen.

Übrigens - wieviele Menschen wurden im Laufe der Geschichte bei Kriegen etc. von Fürstenhäusern getötet ?!?! Kennt wer die dbzgl. Geschichte in Liechtenstein ?!?

Ja genau,

weil ja nur Männer in FL wahlberechtigt sind, gell?

Persönlich finde ich es sehr schlecht, dass die Fristenlösung abgelehnt wurde, aber das pöhse Patriarchat dafür verantwortlich zu machen grenzt schon sehr an ideologische Gehirnwäsche ihrerseits!

Nochmal: Die Hälfte des liechtensteinischen Wahlvolks ist weiblich. All diese Frauen hätten dafür stimmen können, haben sie aber nicht! Also hören Sie auf so einen Unsinn zu verzapfen!

"Wussten Sie, dass in Liechtenstein jede dritte
Frau ohne Berufsausbildung ist? Ist Ihnen aufge-
fallen, dass mehr als doppelt so viele Männer
wie Frauen eine höhere Berufsausbildung haben?
Wussten Sie, dass Frauen hauptsächlich im
Dienstleistungsbereich tätig sind? Ist Ihnen be-
kannt, dass Frauen von Arbeitslosigkeit stärker
betroffen sind als Männer? Haben Sie schon ge-
hört, dass Chefinnen rar sind in Liechtenstein?
Hätten Sie gedacht, dass wir nicht wissen, ob
Frauen und Männer in Liechtenstein gleichviel
verdienen? Und wussten Sie, dass drei von vier
Landtagsabgeordneten Männer sind?"

http://www.3laenderfrauen.org/de/dokume... chuere.pdf

Und?

Wollen sie uns mitteielen daß Frauen ohne Berufsausbildung es intellktuell nicht drauf haben zu wählen?
Wie hoch der anteil der Frauen in Führungspositionen ist bedeutet genau was für eine Wahl, ich kann keinen zusammenhang erkennen?

Ich finde das resultat der Abstimmung sub-optimal, aber Menschen ohne Ausbildung zu unterstellen das diese nicht fähig sind zu Wählen was sie wollen einfach gefährlich - was kommt als nächstes, Wahlrecht erst ab Matura oder Universitäts Studium?

Errinert mich an das Wahlsystem aus Starship Troopers, nur mit anderen Kriterien.

Habe ich unten schon erklärt, ich habe damit die behauptung in FL gäb's kein gesellschaftsbestimmendes patriarchat in's reich der legenden verwiesen.

???

Und das als Leser dieser Zeitung müssten sie doch wissen daß das "Patriarch (tm)" immer und überall vorhanden ist. Es ist wie Goldmann in 1984 - immer present, aber wird nie dingfest gemacht.

Und was genau wollten Sie jetzt damit sagen? Dass Menschen ohne höhere Schulbildung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollten?

nein, aber vielleicht gehen sie nicht hin, wenn schon eine empfehlung, vetodrohung des fürsten im raum steht, abgesehen davon sind 53,2% nicht berauschend bei 60% beteiligung und soo gross ist dem vernehmen nach die bevölkerung vom fl auch nicht

"Wussten Sie [...]?"

Das einzige, was ich wissen möchte, ist: Was hat das alles mit dem Ergebnis der Volksabstimmung zu tun?

Es hat mit der behauptung zu tun es gäbe in LI kein patriarchat das hier irgendwie einfluss hätte.

Ach Gott,

das "Patriarchat" - wie konnte ich das nur vergessen?

(Ich nehme an, für Sie ist "das Patriarchat" die Erklärung für so allerlei.)

Jegliche annahme steht ihnen selbstverständlich frei,
wie fern der realität sie auch immer sein mag ;-)

Ja genau,

Zurückgebliebene Freaks, die sich erneut die Legitimation geholt haben, um weiter ihren Sadismus gegen Frauen ausleben zu können.

http://www.youtube.com/watch?v=2En0ZyjQgU4

Oje die Vaduzer Slums werden überquellen. Hoffnunglose junge Teeniemamas werden die Kinderwägen durch die zerstörten Inner cities von Eschen, Schaan und Triesenberg schieben.

Junge Männer ohne Perspektive aus Planken und den badlands von Mauren und Schellenberg werden den Drogen- und Frauenhandel europaweit kontrollieren.

Wieder ein Sieg dieser bigotten Reaktionäre....

..ReaktionärInnen..

Ein großartiger Sieg der Menschlichkeit!

Beten wir, dass der Schutz des ungeborenen Lebens schon bald auch in den anderen Ländern seine Beachtung findet.

Dabei muss uns bewußt sein, dass eine Gesetzesänderung allein zuwenig ist:

Zum einen müssen Frauen in Not die entsprechende Hilfe erfahren, um mit ihren Kindern auch LEBEN zu können (dies bezieht sich nicht nur auf das Materielle) zum anderen muss uns auch klar sein, dass Menschlichkeit nicht mit dem Gesetz durchzusetzen ist. Hierbei bedarf es vielmehr der inneren Umkehr und Wandlung.

Unsere Gesellschaft ist durch den massiven Druck der Pro-Abtreibungs-Fanatiker schon so weit, dass viele ja tatsächlich glauben, ein ungeborenes Kind sei nur ein "Zellhaufen", wie auch in den diversen Foren nicht selten zu lesen ist.

das mit dem zellhaufen braucht man nicht glauben, das ist nicht so wie diese geschichte mit diesem gott.

das kann man einfach sehen.

noch mal aber vielleicht verstehen sies eh nicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Engelmacher
das als alternative? ja?

an den/die rotschtrichler/in: sie nehmen lieber den tod zweier menschen in kauf als den einer frau (wen die kuh hin ist ist kalb meistens auch hin), danke. den wikipedialink habens nicht angeschaut, abtreibungen oder kindstötungen oder weglegungen hats immer gegeben

"Menschlickeit"-schon wieder ein Fundi der glaubt

Recht zu haben über fremde Bäuche entscheiden zu dürfen.

Vieles richtig, was Sie sagen.

Die Entmenschlichung des ungeborenen Kindes ("Zellhaufen") dient wohl der Gewissensberuhigung. Diese Ansicht halte ich auch - zumindest bei fortschreitender Entwicklung des Fötus - für rational und menschlich unvertretbar. Und wer Schwangerschaftsabbruch nur als ultima ratio vertritt, dem muss auch an entsprechenden Begleitmaßnahmen für die Mutter liegen.

Aber der Sieg der Menschlichkeit liegt nicht in einem Abtreibungsverbot, sondern in einer Abtreibungsregelung, die schwangere Frauen nicht in die Illegalität und das gesellschaftliche Abseits drängt. Denn auch das Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mutter ist ein hohes schützenswertes Gut, das gerade in der Frühphase einer Schwangerschaft den Schutz des Embryos mE überwiegt. MfG

Da geb ich Ihnen 100% Recht!
Respekt.

Ihrer Argumentation liegt die falsche Prämisse zugrunde, es gebe einen "Vormenschen", der nach einiger Entwicklung zu einem "fertigen Vollmenschen" entwickelt

und der umso schützenswerter ist, je weiter die Entwicklung vorangeschritten ist.

In Wahrheit gibt es diese Dichotomie nicht. Der menschl. Organismus entwickelt sich vom Beginn seiner Existenz (ca. 2 Wochen nach d. Befruchtung) bis zu seinem Tod (meist Jahrzenhnte nach d. Geburt). Dabei finden d. bemerkenswertesten Entwicklungsschritte erst einige Zeit nach d. Geburt statt.

Jeder Versuch, in dieser Entwicklungslinie eine entscheidende Grenze (zum "Vollmenschen") zu ziehen, scheitert an Gegenbeispielen.

Dann bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder man koppelt das Lebensrecht graduell an den Entwicklungsstand (was auch unterschiedliches Lebensrecht für versch. Erwachsene zur Folge hätte) oder man gewährt das volle Recht von Beginn an.

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