Abtreibung bleibt verboten

18. September 2011, 20:09

Gesetzesvorschlag zur Einführung der Fristenlösung per Volksentscheid abgelehnt - Erbprinz mit Ergebnis zufrieden

Vaduz  - Der Schwangerschaftsabbruch steht in Liechtenstein nach wie vor unter Strafe. Die Gesetzesinitiative zur Einführung einer Fristenregelung wurde mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen am Sonntag in einer Volksabstimmung knapp verworfen. Das Stimmvolk folgte somit Erbprinz Alois.

Knapp über 60 Prozent Beteiligung

Die von der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte vors Volk gebrachte Gesetzesinitiative "Hilfe statt Strafe" wurde von 5760 Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt und von 5246 Personen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 61 Prozent, was für liechtensteinische Verhältnisse niedrig ist. In acht der elf liechtensteinischen Gemeinden wurde die Initiative abgelehnt. In den Gemeinden Vaduz, Schaan und Triesen stimmte eine Mehrheit dafür.

Die Initianten verfolgten das Ziel, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei vorausgehender Pflichtberatung zu legalisieren. Dafür sollte das Strafgesetzbuch entsprechend abgeändert werden. Ein Schwangerschaftsabbruch wird im Fürstentum mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft, selbst wenn der Eingriff im Ausland durchgeführt wurde. Zu einer Verurteilung ist es aber seit Jahren nicht mehr gekommen.

Erbprinz mit Ergebnis zufrieden

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, der sich im Vorfeld der Abstimmung gegen die Initiative ausgesprochen hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. Allerdings könne das Thema Schwangerschaftsabbruch nun keineswegs von der politischen Agenda genommen werden. Der Thronfolger will umgehend mit dem Landtag und der Regierung Gespräche aufnehmen, um möglichst rasch Reformen zu realisieren, "die wirkliche Hilfe bieten".

Abtreibung im Ausland verboten

Die Regierungsparteien hatten im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, einen Alternativvorschlag ins Parlament einzubringen, falls die Initiative abgelehnt werde. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar verboten bleiben sollen, aber nicht mehr bestraft werden, wenn der Eingriff im Ausland erfolgt. (APA/ag.)

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Alle Frauen im gebärfähigen Alter versklavt, was gibt es dazu feiern?

"Dieser Vorschlag sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar verboten bleiben sollen, aber nicht mehr bestraft werden, wenn der Eingriff im Ausland erfolgt."

Reinste Augenauswischerei!
Schade.

Reinste Augenauswischerei!

Korrektur:

Reinste bigotte röm.-kath. Scheinheiligkeit.

Es ist ja auch nicht mal sicher daß man mit diesem vorschlag durchkommen würde.

Es wäre aber immerhin demokratischer, denn etwas zu bestrafen was nicht am eigenen hoheitsgebiet begangen wurde und am ort der ausführung nicht strafbar ist, das ist jenseitig.

In § 64 Abs. 1 StGB sind zahlreiche Straftatbestände angeführt, auf die die österreichischen Strafgesetze unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts anzuwenden sind, ua. der sexuelle Mißbrauch von Unmündigen.

Und das ist für Sie also "jenseitig"?

Was sie dabei übersehen ist daß diese tatbestände auch in den begehungsländern strafbar sind.

Ich übersehe nichts.

Die in § 64 Abs. 1 StGB verwendete Formulierung "unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts" schließt - klarerweise - auch (und gerade) den Fall ein, daß die betreffende Handlung nach der Rechtslage des Tatortes nicht strafbar ist.

Besonders originell ist ja ziffer 6.

Die Z 6

ist eine Generalklausel, mit der Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen erfaßt werden können, ohne dazu § 64 StGB zu novellieren.

Wollen Sie näher ausführen, was Sie so besonders originell daran finden?

Weil die art der möglichen verpflichtungen überhaupt nicht expliziert ist und im prinzip so ziemlich alles hineininterpretiert werden kann.

Aber egal, point taken.

vergleichen sie bitte nicht äpfel mit birnen

Ich vergleiche überhaupt nichts.

Ich antworte auf die Aussage, "etwas zu bestrafen was nicht am eigenen hoheitsgebiet begangen wurde und am ort der ausführung nicht strafbar ist" sei jenseitig.

Das hat nichts mit demokratisch oder nicht demokratisch zu tun, das ist einfach pure Heuchelei, da es einer Legalisierung gleichkommt.

genau

nur mit einer lückenlosen strafbarkeit kann man deutlich zeigen, was man von frauen tatsächlich hält: nämlich NICHTS.

Sie sudern den Falschen an...

ich sudere überhaupt niemanden an

ich halte ein verbot für frauenverachtend - und je lückenloser das verbot, desto konsequenter die frauenverachtung.

Ach, es legalisiert also auch das an sich strafbare betreten von grünflächen "daheim" wenn man es in einem anderen land macht, wo's erlaubt ist ?

Was verstehen Sie nicht an den Worten "da es einer Legalisierung *gleichkommt*"?

Wie weit ist die nächste Möglichkeit zur Abtreibung von Liechtenstein entfernt? Halbe Stunde?

Kiffen in Amsterdam wird auch in Österreich bestraft..

Ach, nach welchem paragraphen denn ?

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