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Wien - Ende September wurde im Ministerrat die 15a-Vereinbarung mit den Ländern zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen und zwar mit einer Änderung: Die vorgesehenen Mindestöffnungszeiten kommen in einem Stufenplan, also später als ursprünglich geplant. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die die Vereinbarung für die SPÖ verhandelt hat, hatte im Zuge der Begutachtung genau das Gegenteil gefordert, nämlich eine Reduktion der Zahl der Schließtage.
Laut der Vereinbarung bekommen die für die Kinderbetreuung zuständigen Gemeinden bis 2014 55 Mio. Euro vom Bund, die Länder müssen die gleiche Summe investieren. Für heuer gibt es 10 und in den Folgejahren je 15 Mio. Euro vom Bund. Jährlich sollen dadurch rund 5.000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden, insgesamt 20.000 in vier Jahren.
Schwerpunkt auf Unter-Drei-Jährige
Die Förderung ist an einer Mindestöffnungszeit von 47 Wochen im Jahr gekoppelt. Die Betreuungseinrichtungen dürfen demnach nicht länger als fünf Wochen im Jahr zusperren. Hier wurde aber zum Begutachtungsentwurf eine Entschärfung vorgenommen. Die Mindestöffnungszeit kommt stufenweise: Die Betreuungsplätze müssen heuer mindestens 30 Wochen zur Verfügung stehen, im Betreuungsjahr 2011/2012 sind es 37 Wochen und 2012/2013 44, das Ziel von 47 Wochen muss spätestens 2013/2014 erreicht sein.
Dabei gelten diese Vorgaben auch für bestehende Betreuungsplätze. Wenn also in einem Kindergarten neue geförderte Plätze entstehen, muss der ganze Kindergarten auf die Mindestöffnungszeiten umgestellt werden. 74 Prozent den Krippen haben laut Ministerium jetzt schon mindestens 47 Wochen offen, bei den Kindergärten sind es aber nur 29 Prozent.
Der Schwerpunkt der Ausbauoffensive liegt bei den Unter-Drei-Jährigen. Solche Plätze bekommen die Gemeinden zu 100 Prozent finanziert, für Plätze für Drei- bis Sechsjährige gibt es dagegen nur eine 25-Prozent-Förderung. (APA)
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