Klage zweier Muslima zurückgewiesen - Verfassungsgericht sieht keine Beweise dafür, dass die beiden Frauen diskriminiert wurden
Brüssel - Das Verfassungsgericht hat eine Klage zweier Muslima zurückgewiesen, die das Verbot kippen wollten. Es gebe keine Beweise dafür, dass die beiden Frauen durch das erst kürzlich verabschiedete Gesetz diskriminiert wurden, entschied das Gericht am Mittwoch in Brüssel.
In Belgien dürfen muslimische Frauen seit Ende Juli keinen Vollschleier mehr in der Öffentlichkeit tragen. Nach Frankreich ist Belgien damit das zweite europäische Land mit einem Vollschleier-Verbot. Bricht eine Frau das Gesetz, droht ihr eine Geldstrafe. Schätzungen zufolge tragen 270 Frauen in Belgien einen Vollschleier. Muslime machen in dem überwiegend katholischen Land fünf Prozent der Bevölkerung aus.
"Frontalangriff auf die muslimische Welt"
Die Anwältin der Frauen, Ines Wouters, bedauerte die Entscheidung des Gerichts. "Das ist ein Frontalangriff auf die muslimische Welt", hatte sie noch im Sommer gesagt. Beide Frauen waren wegen des Tragens eines Ganzkörperschleiers verwarnt worden. Eine von ihnen ist eine zum Islam übergetreten Belgierin, die zweite kommt aus Marokko, lebt aber seit einigen Jahren in Belgien.
Das Verbot gilt für jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass sie nicht mehr zu identifizieren ist. Ausgenommen sind etwa Menschen, die das von Berufs wegen müssen - wie beispielsweise Feuerwehrleute. BefürworterInnen des Verbots sagen, der Schleier sei ein Symbol für die Unterdrückung muslimischer Frauen. In Frankreich gilt das Vermummungsverbot bereits seit April. (APA)