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"Das ist es!" Mit dieser Schlagzeile zeigte die mittlerweile längst eingestellte Illustrierte "Quick" im April 1984 das erste deutsche Retortenbaby auf dem Cover: Oliver aus dem bayerischen Erlangen. Seither kamen mehr als 100.000 Babys durch künstliche Befruchtung zur Welt.
Allerdings ist ihre Anzahl in den vergangenen Jahren um die Hälfte (auf 10.000 jährlich) gesunken, obwohl Deutschland bei der Geburtenrate ohnehin schon zu den europäischen Schlusslichtern gehört. Seit 2004 übernehmen die Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten, die Zahl der Versuche ist auf drei beschränkt.
Frauen dürfen nicht älter als 40, Männer nicht älter als 50 Jahre sein. Und sie müssen verheiratet sein, um überhaupt finanzielle Unterstützung zu erhalten. Unverheiratete haben alles selbst zu bezahlen. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist die künstliche Befruchtung in den meisten Fällen überhaupt verwehrt. Nur wenige Samenbanken gewähren diese "Spende", weil sie gemäß der derzeitigen Rechtslage nicht vor Regressansprüchen geschützt sind.
Gentests erlaubt
Im Juli hat der deutsche Bundestag eine vielbeachtete Neuregelung durchgesetzt. Nach jahrelangen Debatten wurden Gentests an künstlich erzeugten Embryonen erlaubt - allerdings nur innerhalb sehr strenger Grenzen. Wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist, dann können die künstlich erzeugten Embryonen untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Eine ärztliche Beratung vor der Präimplantationsdiagnostik ist Pflicht, diese Methode wird nur an einigen wenigen ausgewählten Kliniken durchgeführt.
Für Aufsehen sorgte in Mecklenburg-Vorpommern ein Prozess um bereits befruchtete Eizellen. Eine Witwe setzte durch, dass eine Klinik diese herausgeben musste, obwohl ihr Ehemann nach der künstlichen Befruchtung gestorben war. (bau, DER STANDARD, Printausgabe 15./16.10.2011)
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