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Im Bemühen, mehr Frauen in die Chefetagen von Unternehmen zu bringen, sind andere europäische Länder Deutschland voraus. Nach Angaben der EU-Kommission in Brüssel haben bisher fünf EU-Staaten entsprechende Gesetze verabschiedet, vier davon in diesem Jahr. Hinzu kommen Norwegen und Island. Österreich entschied sich jüngst, dass die Unternehmen die Frauenförderung per Selbstverpflichtung vorantreiben sollen.
In Österreich hat die Regierung Mitte März eine Selbstverpflichtung beschlossen. Nach Regierungsangaben aus Wien gilt sie aber nur für Betriebe, an denen der Staat mindestens 50 Prozent hält. Bis Ende 2013 sollen in ihren Aufsichtsräten mindestens 25 Prozent Frauen vertreten sein, bis Ende 2018 mindestens 35 Prozent.
Das Nicht-EU-Land Norwegen gilt in Europa bei Frauenquoten als Vorreiter. Nach verschiedenen Gesetzen, die bis ins Jahr 2003 zurückreichen, müssen die Vorstände staatlicher und großer börsennotierter Konzerne zu rund 40 Prozent mit Frauen besetzt sein. Allerdings sind nicht an der Börse notierte Unternehmen davon befreit, obwohl sie die Mehrheit der norwegischen Firmen ausmachen.
In Frankreich sollen bis 2017 mindestens 40 Prozent der Vorstandsmitglieder weiblich sein, wie das Parlament im Jänner beschloss. In einem ersten Schritt soll die Frauenquote bis 2014 auf 20 Prozent angehoben werden. Die Vorschrift gilt für börsennotierte Unternehmen sowie alle Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz.
In Spanien wurde 2007 eine gesetzliche Quote verabschiedet. Sie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten dazu, bis 2015 einen Frauenanteil in der Chefetage von 40 Prozent zu erreichen. Dieses Minimum gilt demnach auch für Männer, so dass mehr als 60 Prozent Frauen nicht möglich wären. Spanien fördert das Modell, indem Firmen bei öffentlichen Aufträgen der Vorzug gegeben wird, die die Quote erfüllen.
Belgien hat Ende Juli 2011 eine Quote festgeschrieben. Sie sieht einen Anteil von jeweils mindestens einem Drittel Frauen und Männern in Führungsgremien von börsennotierten und staatlich kontrollierten Unternehmen vor. Für erstere sind laut Brüssel Sanktionen vorgesehen. Danach wäre jede Neubesetzung eines Postens automatisch nichtig, falls ein Unternehmen die Quote verletzt. Zudem würden "Vorteile" für alle Führungskräfte gestrichen.
Der EU-Anwärter Island hat im März 2010 ein Quoten-Gesetz erlassen. Es sieht vor, dass bis September 2013 mindestens 40 Prozent beider Geschlechter in den Vorständen bestimmter Unternehmen vertreten sind, wobei hier wie in anderen Ländern Schwellen bei der Mitarbeiterzahl gelten.
Im Mai wurde von den Niederlanden ein Gesetz verabschiedet, das ab 2015 mindestens 30 Prozent Frauen und Männern in Vorständen vorsieht. Es bezieht sich auf börsennotierte Firmen sowie sonstige Unternehmen, wenn diese mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Italien führte im Juli eine Quote ein, die für börsennotierte sowie vom Staat kontrollierten Unternehmen gilt. Ab 2015 müssen demnach beide Geschlechter je mindestens ein Drittel der Vorstände stellen. Auch Sanktionen sind laut EU-Kommission vorgesehen. Einer ersten Verwarnung folge eine zweite Warnung samt Bußgeld. Würde die Quote dann immer noch verletzt, sei die Entlassung des gesamten Vorstands vorgesehen, sagte ein Kommissionssprecher. (APA/Ag.)
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