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Fettabsaugen gehört zu den begehrtesten Eingriffen in der plastischen Chirurgie.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien -  Am Mittwoch fand in Wien die jährliche Konferenz der Landesfrauenreferentinnen statt. Die Frauenpolitikerinnen aus den Bundesländern beraten darin zu aktuellen Themen und richten Forderungen an die Bundesregierung. Neben einer stärkeren Regulierung von Schönheitsoperationen in Österreich fordern sie auch eine Bewusstseinskampagne, die Frauen über den Zusammenhang von Einkommen und (späterer) Altersvorsorge aufklären soll. Weitere Themenblöcke waren u.a. die Gemeinsame Obsorge sowie die Situation von Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen. An der Konferenz nahmen die Wiener Landesrätin Sandra Frauenberger, Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, Salzburgs Landeshauptfrau und Frauenlandesrätin Gabriele Burgstaller sowie die Landesrätinnen Verena Dunst (Burgenland), Beate Prettner (Kärnten), Barbara Schwarz (Niederösterreich) und Elisabeth Grossmann (Steiermark) teil.

OP-Wünsche laut Studie weit verbreitet

Laut Studie des Wiener Frauengesundheitsprogramms gaben acht Prozent der Frauen über 14 Jahren an, bereits einen schönheitschirurgischen oder kosmetischen Eingriff hinter sich zu haben. Weitere 25 Prozent können sich vorstellen, eine solche schönheitsmedizinische Intervention machen zu lassen. Schätzungen zufolge sind es rund 50.000 Schönheitsoperationen pro Jahr, die in Österreich durchgeführt werden. Favoriten bei den medizinischen Eingriffen sind Fettabsaugungen, Brustvergrößerungen, Falten- und Gesichtsstraffungen, Augenlid- und Nasenkorrekturen. Das Nervengift Botox erreicht schon fast die Anwendungshäufigkeit von kosmetischen Artikeln. Auch immer mehr sehr junge Frauen unter 18 Jahren wünschen sich solche Eingriffe von ihren Eltern.

Selbstwert über Äußerlichkeiten definiert

Die Landesrätinnen führen diese Entwicklung auf "immer rigidere Schönheits- und Schlankheitsvorstellungen" zurück, die von magersüchtigen Topmodels auf Laufstegen und fototechnisch verfälschten Aufnahmen von Frauen in Medien geprägt seien. Die Folge sei, dass vor allem Frauen ihren Selbstwert nach Aussehen, Gewicht und Kleidergröße definieren.

Um diesen Trend aufzufangen, fordern sie ethische Kriterien und Qualitätsstandards für Schönheitseingriffe, standardisierte PatientInnen-Informationsblätter, psychologische Beratung als Voraussetzung für einen Eingriff, ein Werbeverbot für Schönheits-OPs in Discotheken, TV-Shows und anderen Medien sowie eine Kennzeichnungspflicht für unrealistisch verfälschte Bilder von Frauen in Werbesujets.

Volle Erwerbsarbeit als bestes Mittel gegen Altersarmut

Auf der Tagesordnung stand außerdem die Frauengeneration 50+: "Da Frauen nach wie vor ein erheblich geringeres Erwerbseinkommen - mitverursacht durch eine hohe Teilzeitquote - als Männer haben, liegen ihre Pensionen auch unter denen der Männer. Eine eigenständige Existenzsicherung ist so für viele Frauen nicht gegeben. Zudem sei auch bei jungen Frauen ein Rückfall in alte Rollenmuster zu beobachten, in dem der erwerbstätige Vater und die haushaltsführende Mutter idealisiert werden", heißt es in einem Antrag. Die Landesfrauenreferentinnen wünschen sich daher vom Bund eine Aufklärungskampagne über die Bedeutung des Erwerbseinkommens für die Alterssicherung. Damit soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass mit Nichterwerbstätigkeit oder Teilzeitarbeit ein hohes Armutsrisiko -insbesondere im Alter - verbunden ist.

Studie soll über Gemeinsame Obsorge aufklären

Was die gemeinsame Obsorge betrifft, pochen die Landesfrauenreferentinnen auf eine unabhängige Untersuchung, "um die Auswirkungen der derzeit geltenden Regelungen zu erheben". Nur so könne festgestellt werden, ob es tatsächlich einer gesetzlichen Änderung in Richtung gemeinsamer Obsorge bedürfe, teilten die Teilnehmerinnen mit. Mit der Neuregelung der Obsorge setzt sich auf Bundesebene derzeit eine Arbeitsgruppe auseinander.

Frauenberatungseinrichtungen von AMS-Neuregelungen betroffen

Sorge bereitet auch die Situation von Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die durch die Umstellung des AMS auf das Vergaberecht bei der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen einen Einbruch an Aufträgen befürchten. Als nicht-gewinnorientierte AnbieterInnen sehen sich die Beratungsstellen gegenüber gewinnorientierten Mitbewerbern benachteiligt und in ihrer Existenz gefährdet. Die über Jahrzehnte aus öffentlichen Mitteln aufgebauten Beratungsstrukturen für Frauen und Mädchen könnten dadurch massive Einbrüche erleiden, heißt es in einem Antrag der Konferenz. Eine Möglichkeit dem vorzubeugen wäre u.a. eine stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer Beratungserfahrung im Vergabeverfahren. Die Landesfrauenreferentinnenkonferenz richtet daher an Arbeits- und Sozialminister Hundstorfer die Bitte, dass Qualitätskriterien für frauen- und mädchenspezifische Dienstleistungen im Vergabeverfahren berücksichtigt und als besonders hohes Zuschlagskriterium bewertet werden. (APA/red)