Berufsgruppe derzeit als Hilfspersonen qualifiziert - Gesundheitsminister erhofft sich Erhöhung des Lohnniveaus
Wien - Der Beruf der "Zahnarztassistenz" wird gesetzlich geregelt. Da es derzeit keine gesetzliche Regelung gibt, ist die Tätigkeit der zahnärztlichen Ordinationshilfe nicht als Gesundheitsberuf anerkannt. Dem entsprechend sind die Zahnarzthelferinnen, auch wenn sie entsprechende Kurse absolviert haben, derzeit nur berechtigt, als "Hilfspersonen" nach den genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht der ZahnärztInnen tätig zu werden. Mit dem am Dienstag vom Ministerrat beschlossenen Zahnärztlichen Assistenz-Gesetz soll dieses rechtliche Vakuum beendet und das Berufsbild sauber geregelt werden.
Keine Lehre
Die Berufsausbildung der Zahnarzt-Assisteninnen soll mit dem von Gesundheitsminister Alois Stöger vorgelegten Gesetz ähnlich jener von anderen ärztlichen AssistentInnen geregelt werden. Absolviert sollen dabei 3.000 Stunden Praxis und 600 Stunden Theorie werden. Es handelt sich dabei jedoch um keine Lehre. Langfristig geht das Gesundheitsministerium davon aus, dass dadurch auch das Lohnniveau in diesem Beruf, in dem vor allem Frauen arbeiten, ansteigen werde. Zudem soll damit die Qualität in der Zahnarztpraxis angehoben und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Frauenministerin Heinisch-Hosek pflichtete den Einschätzungen von Stöger bei: "Ich bin überzeugt, dieses Gesetz nützt vor allem Frauen."
"Prophylaxeassistenz" neu geschaffen
Zusätzlich zur Ausbildung als Zahnärztliche Assistenz kann man künftig die erweiterte Qualifikation der Prophylaxeassistenz erwerben. Für diese Weiterbildung müssen zusätzlich 64 Stunden Theorie und 80 Praxis absolviert werden.
Stöger sieht in dem Gesetz einen "Meilenstein". Es bringe nicht nur die Absicherung für einen modernen Zahnarztbetrieb, sondern auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten sowie ein den nationalen Regelungen anderer Gesundheitsberufe sowie dem internationalen Vergleich standhaltenden Standard. Bisher sind die Zahnarzthelferinnen nicht zu einer zeitgemäßen Assistenz der Zahnärzte und Ärztinnen berechtigt, ihre Tätigkeiten verrichten sie quasi im rechtsfreien Raum. Sie dürfen derzeit eigentlich nur nicht medizinische Tätigkeiten, wie das Füllen und Entleeren von Spülbechern oder ähnliche Laientätigkeiten, durchführen. Dieses seit Jahrzehnten bestehende Vakuum werde nun beseitigt, betonte der Gesundheitsminister.
Inkrafttreten soll das neue Gesetz erst mit 1. Jänner 2013, weil vorher noch die Lehrgänge eingerichtet werden müssen. (APA)