Auch in zweiter Instanz

AbtreibungsgegnerInnen verurteilt

25. Oktober 2011, 17:00
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    foto: matthias cremer

    Aus dem Archiv: Ein Abtreibungsgegner vor dem Ambulatorium am Wiener Fleischmarkt. Inzwischen wurden in Wien Schutzzonen vor Abtreibungskliniken eingerichtet.

Das Stalking-Urteil am Grazer OLG ist gefällt: Die Strafe wurde geringfügig reduziert, der Schuldspruch gegen die "LebensschützerInnen" aber bleibt

Graz - Der Schuldspruch wegen Stalkings gegen vier AbtreibungsgegnerInnen, die heuer im April in Graz verurteilt wurden, bleibt aufrecht. Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Dienstagnachmittag die Entscheidung des Erstgerichts, setzte allerdings die Geldstrafen geringfügig herunter. Die Angeklagten hatten monatelang vor der Praxis eines Grazer Gynäkologen demonstriert. "Politische Aktionen sind zulässig, aber nicht eine Hexenjagd auf einzelne", so Richterin Carolin List.

Angeklagt waren ein 59-jähriger pensionierter Lehrer, ein 41-jähriger Student sowie zwei Frauen im Alter von 31 und 41 Jahren, die zwei Organisationen angehören, die gegen Schwangerschaftsabbruch eintreten. Sie hatten sich rund ein Jahr lang immer wieder beim Eingang zur Praxis des Gynäkologen aufgehalten. Dabei verteilten sie an Frauen Plastikembryos und Rosenkränze, um sie von einem Schwangerschaftsabbruch abzubringen. Als die sogenannten "LebensschützerInnen" eine Wohnung über der Arztpraxis gekauft hatten, sei ihm "mulmig geworden", so der Mediziner damals. Auch Patientinnen hätten sich von den DemonstrantInnen belästigt gefühlt.

Rechtskräftiges Urteil

Der Verteidiger sprach von einer "wirtschaftlichen Konkurrenz", die zwischen Arzt und AbtreibungsgegnerInnen geherrscht habe, von Stalking könne keine Rede sein. Oberstaatsanwalt Reinhard Kloibhofer erwiderte, die Tätigkeit des Arztes und des Vereins, dem die Beschuldigten angehören, lasse sich in keiner Weise vergleichen. "Das hat mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts zu tun", so der Oberstaatsanwalt. Die vier Angeklagten hätten auf das Leben des Arztes "massiv Einfluss genommen". Wegen der "atypisch langen Verfahrensdauer" sprach sich Kloibhofer allerdings für eine geringfügige Reduzierung der Geldstrafe aus.

Der Richtersenat war der gleichen Meinung und setzte die unbedingten Geldstrafen auf 350 bis 6.400 Euro (vorher: 400 bis 7.200 Euro) herunter. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel mehr, das Urteil ist nun rechtskräftig.

Präzedenzfall

Dieses Urteil stellt einen Präzedenzfall dar, denn unter beharrlicher Verfolgung in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen hat es bisher keine Verurteilungen gegeben. Zwangsmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz wie Betretungsverbot und Wegweisung sind in Wien, nicht aber in Graz möglich.

"Meilenstein für die Selbstbestimmung der Frau"

Der Leiter des gynmed-Ambulatoriums in Wien, Christian Fiala, bekundet via Aussendung seine Freude über das Urteil. "Es ist ein richtungsweisendes Urteil und ein Meilenstein für die Selbstbestimmung der Frau", so der Gynäkologe. Zudem fordert er weitreichende Konsequenzen nach diesem Urteil: In Österreich müsse es bundesweit einheitliche Schutzzonen nach französischem Vorbild geben, "damit diese Missstände, die im ganzen Bundesgebiet grassieren, endlich unterbunden werden". (APA/red)

Mehr zum Thema auf dieStandard.at/Abtreibung

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 356
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obibiber
00
3.11.2011, 23:13

"Dieses Urteil stellt einen Präzedenzfall dar, denn unter beharrlicher Verfolgung in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen hat es bisher keine Verurteilungen gegeben."

präzedenzfälle haben aber in der Ö rechtssprechung nicht jenen stellenwert wie zb im US amerikanischen system. so what?

leitfaden
00
8.12.2011, 16:42
instanzentscheidungen haben sehr wohl leitcharakter -

wenn ein erstgericht in der rechtlichen beurteilung von einer instanzentscheidung abweicht, dann sollte es dafür besser ausgezeichnete rechtliche gründe haben und diese bestens belegen können. dann bringt es vielleicht die instanzen dazu, ihre rechtsansicht zu ändern.

das, was juristen "die judikatur" nennen, also die rechtlich begründeten entscheidungen von grenzorganen zu fragen der interpretation von generell-abstrakten regeln in konkreten sachverhalten, hat sehr wohl verbindliche wirkung (wozu hätte man sonst höchtgerichte, wenn nicht zur klärung von rechtsfragen).

Viktoria Roth
01
4.11.2011, 01:55
Warum kommen Sie mit USA-Verhältnissen daher?

Fischer HAT definitv ein Problem durch dieses Urteil.
Und jene, die ihn unterstützen, und das sind nicht wenige auch aus dem hohen Klerus, haben ebenfalls ein Problem. Entweder: die stellen sich hinter ihn, was einer öffentlichen Radikalisierung entspräche, oder sie lassen ihn fallen. Im 2.ten Fall ist er und das amerikanische HLI-Modell in Österreich dahin.
(Was ich sehr hoffe!). Und so ein "Dahin" kann sich schnell auch auf andre Staaten ausbreiten ;-)´
Das wäre nach all den Jahren der Gewalt, die von HLI ausgeht, auch schon Zeit.

obibiber
00
4.11.2011, 17:04

weil ein präzedenzfall im us-system etwas andres bedeutet als im österreichischen

floehli
44
29.10.2011, 13:53
no uterus, no opinion!

ist meine sichtweise erstenseinmal zu den fanatikERN, die glauben frauen irgendwas aufdrücken zu können.

und prinzipiell die entscheidungsfreiheit über den eigenen körper, das eigene leben, die eigene zukunft.

ich freue mich sehr über dieses urteil! zeit wirds!

celiz
00
9.12.2011, 02:10
FALSCH !

Um eines gleich vorn weg zu nehmen; -ich bin prochoice.

Aber wieso sollten männer keine meinung darüber haben dürfen und nicht mit bestimmen können?
Viele Männer sind Vormünder von minderjährigen Töchtern welche Sie bei Wahlen vertreten. Männer werden Väter und sind somit mit von der Partie.

Ich lebe diesbezüglich nach folgendem Grundsatz;
die Geschlechter sind zwei Seiten von einer und der gleichen Münze.

btw. tolles demokratieverständnis, auch bei jenen die so einer leichtfertigen aussage grün geben.

BlackAdder
01
10.12.2011, 13:33

"die entscheidungsfreiheit über den eigenen körper" ist falsch ?

Selbstverständlich hat kein mann "letztinstanzlich" zu entscheiden was im körper einer frau vorzugehen hat.

celiz
00
11.12.2011, 04:56

ich rede hier freilich vom legislativen prozess

BlackAdder
02
11.12.2011, 17:25

Hier geht es aber um die persönliche entscheidung durch betroffene im einzelfall, und nicht um "legislative prozesse" (die ohnehin männlich dominiert sind).

Kathi 89
00
9.12.2011, 06:55
prinzipiell ja

wenn wir in einer Gesellschaft leben würden, wo Mann und Frau die gleichen Chancen haben wäre ich Ihrer Meinung.

In unserer aktuellen Gesellschaft ist es aber leider so, dass Frauen oftmals alleine mit dem Kind dastehen (Abtreibungen passieren ja oftmals genau deswegen). Kinderbetreuung bleibt sogar in intakten Beziehungen zumeist großteils an der Frau hängen. Sie bekommt die Karrierenachteile in voller Länge ab.

Für das Leben eines Mannes hat es weniger weitreichende Konsequenzen wenn ein Kind zur Welt kommt als für das Leben einer Frau. Deshalb bin ich schon der Meinung, dass hier die Ansichten von Männern weniger Gewicht haben als die von Frauen.

celiz
00
10.12.2011, 05:00

es freut mich dass sie prinzipiell die ansicht teilen.

was sie schreiben ist grossen teils wahr, besonders die derzeitige situation alleinerziehender ist für eine wohlstandsgesellschaft untragbar.
sie schilderen aber nur einen von zwei standpunkten. schauen sie sich mal die gerichtsbeschlüsse bei scheidungen an. was die karrenz angeht, kenne ich persönlich fälle bei denen die mutter jeweils vor die wahl gestellt wurde und raten sie mal wozu sich alle entschieden haben? (mir ist bewusst dass ich von meinem umfeld nicht auf die allgemeinheit schliessen darf, ein erster blick hierauf http://www.maennerinkarenz.at/fakten.html bestätigt aber zumindest auf die schnelle meine annahme.

Viktoria Roth
00
2.11.2011, 08:49
Was im Prostituiertengesetz ganz beinhart möglich ist, ist gegen HLI und Co nicht möglich?

Wieso eigentlich nicht?

BlackAdder
11
29.10.2011, 16:09

Leider gibt's auch mehr als genug fanatikerINNEN.

floehli
11
29.10.2011, 19:25

na eh, das steht außer frage.

Petra Schweiger
214
27.10.2011, 09:51
Ein Beitrag für Frauengesundheit

Seit 2008 definiert auch die APA (American Psychological Association) psychische Gewalt von religiösen FanatikerInnen („Exposure to antiabortion picketing“) als Risikofakor für die psychische Gesundheit von Frauen. Nicht der freiwillige Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft erhöht das Risiko an psychischen Beeinträchtigungen, sondern das unfreiwillige Ausgeliefertsein von Stalking und Bullying durch FanatikerInnen vor Kliniken! Dies sind keine Bagatelldelikte – es ist de jure „Stalking“ und wird folglich auch in Österreich künftig rechtskräftig verurteilt. Zum Schutz von Frauen, die ein Recht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper haben und zum Schutz von Berufsgruppen, die im Gesundheitswesen für Frauen tätig sind!

noirc80
25
27.10.2011, 10:33

und ergänzend müsste man noch sagen, das stalking immer nur egoismus ist.

Timagoras
 
07
27.10.2011, 00:09
"AbtreibungsgegnerInnen verurteilt"

.
abgesehen davon, dass ich dieses urteil begrüsse, halte ich diese benamsungen ("AbtreibungsgegnerInnen" bzw. "AbtreibungsbefürworterInnen") für irreführend.

nur weil ich ein gegner der strafbarkeit von abtreibungen bin, befürworte ich nicht generell abtreibungen, sondern nur deren straffreiheit.

und umgekehrt sind die sogenannten "AbtreibungsgegnerInnen" nicht einfach nur gegen abtreibung, sondern für ein generelles verbot derselben (inklusive strafverfolgung)

Viktoria Roth
12
2.11.2011, 08:58
im Englischen heisst es Pro-Choice, das Recht der Frau zu entscheiden.

Die Antwort darauf ist dann: It's not a Choice - it's a Girl...
Was Ihre Anmerkungen zu den "Gegnern" betrifft, müsste frau sie eigentlich Frauenversklaver oder so ähnlich nennen, denn diese Leute sehen Frau ja auf dem Niveau von Tieren, die benutzt, geschwängert und zum Austragen gezwungen werden -
verbrämt wird diese Versklavung dann mit Maria, die unbefleckt Jesus, also Gott, zur Welt brachte. Im Klartext: Nur jene Frauen, die sich jederzeit schwängern lassen und nicht verhüten und nicht abtreiben sind die richtigen. Alle andren sind des Teufels, klar?
Genau von solchen Leuten möchte ich nicht jederzeit auf der Straße belästigt werden dürfen, bloss weil die aktuell auf Freiheitsrechte pochen. Mit der Freiheit haben die es ja nicht.

AbtreibungsstraffreiheitbefürworterIn
10
27.10.2011, 21:09

absolut korrekt

Black Widdow
13
26.10.2011, 21:51
Bravo

war ja auch schön langsam Zeit!

mückenpups
214
26.10.2011, 17:42
Leute gibt es

...ein 59jähriger pensionierter Lehrer, ein 41jähriger Student... , schon dies sagt mir genug !

Quatremère
31
26.10.2011, 19:31

leute, denen fad ist.

nihil obstat
21
26.10.2011, 18:36

Wollte ich gestern auch schon posten...

bulrul
112
26.10.2011, 17:18

Ich halte Abtreibungen leider für notwendig, sie sind wohl für die betreffenden Frauen wirklich kein Vergnügen, da braucht es nicht auch noch solche Gestalten vor der Praxis.
Da werden also dann Rosenkränze verteilt - d.h. diese Leute sind erzkatholisch und treten damit vermutlich auch gegen Verhütung ein - und das finde ich dann wirklich pervers!

chinaman_a1
43
26.10.2011, 17:17
lebenstüchtige Gesellen halt

59 jähriger Lehrerpensionist und 41jähriger Student.
Vater und Sohn?

Allein diese (Lebens- und Arbeits-)Umstände lassen mich zweifeln, dass die beiden über andere urteilen sollen.

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