Hintergrund

Von Verbot bis Strafe für Freier

26. Oktober 2011, 18:41

In welcher Form Prostitution erlaubt ist, ist Ländersache

Wien - Ein "Totalverbot des Straßenstrichs", lautet das Motto der aktuellen Kampagne der ÖVP Salzburg. Zwar bestehe dieses Verbot bereits, aber laut VP nur auf dem Papier. Deshalb will sie das Landespolizeigesetz verschärfen. Auch auf einem Straßenstrich erwischte Freier sollen bis zu 500 Euro Strafe zahlen müssen. Die SP hat im Landtag dem Antrag der VP zugestimmt, "rechtliche Details" werden jetzt ausgearbeitet.

Ob und in welcher Form Prostitution ausgeübt werden darf, ist Ländersache. Wie in Salzburg ist auch in der Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg der Straßenstrich verboten. Erlaubt ist Prostitution nur in zugelassenen Bordellen, sowie "bewilligten bordellähnlichen Einrichtungen". In Niederösterreich und dem Burgenland ist Prostitution zu bestimmten Zeiten an gewissen öffentlichen Orten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen auch in Wohnungen.

Vor einem Jahr beschloss der Tiroler Landtag ein neues Landespolizeigesetz mit mehr Befugnissen für die Exekutive. Polizisten dürfen nun Räume oder Gebäude auch ohne Durchsuchungsbefehl betreten, wenn begründeter Verdacht auf illegale Prostitution besteht. Im August wurden fünf Wohnungen in Innsbruck als illegale Bordelle enttarnt. Den Zuhältern drohen Strafen bis zu 36.000 Euro, den Prostituierten bis zu 1450 Euro. (jub, ker, neu, ver, DER STANDARD, Printausgabe, 27.10.2011)

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