Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das österreichische Verbot der Verwendung von Eizell- und Samenspenden bei der In-Vitro-Befruchtung als "nicht konventionswidrig" bezeichnet. In dem am Donnerstag ergangenen Urteil des EGMR ging es um die Beschwerde zweier österreichischer Ehepaare über das Verbot künstlicher Befruchtungstechniken, auf die sie zurückgreifen wollten.

Dabei machten die Ehepaare geltend, dass das Verbot ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletze. Dies würde eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Paaren bedeuten, die die Anwendung medizinischer Fortpflanzungstechniken anstrebten, aber dabei nicht auf Eizell- oder Samenspenden für die In-Vitro-Befruchtung angewiesen seien.

Beurteilungsspielraum des Staates

Der EGMR verwies auf den Beurteilungsspielraum des Staates bei der gesetzlichen Regelung der künstlichen Befruchtung. In den Mitgliedsländern des Europarates sei heute ein klarer Trend zu verzeichnen, Keimzellspenden zum Zweck der In-Vitro-Befruchtung zu erlauben. Allerdings habe der österreichische Gesetzgeber künstliche Befruchtung nicht völlig ausgeschlossen, da er homologe Methoden erlaube.

Der Gerichtshof stellte auch fest, dass es nach österreichischem Recht nicht verboten sei, sich im Ausland einer Fruchtbarkeitsbehandlung unter Verwendung von Methoden der künstlichen Befruchtung zu unterziehen, die in Österreich nicht erlaubt sind. Österreich habe jedenfalls in der Frage seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten, heißt es in dem Urteil. (APA)