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Eine Fachkonferenz in Wien beschäftigt sich mit dem Thema Regenbogenfamilien.

Foto: EPA/Valerio Carosi

Wien - Die Stadt Wien will sich dafür einsetzen, dass sich gleichgeschlechtliche Paare künftig ihren Kinderwunsch erfüllen können. Zu diesem Zweck wird Rot-Grün im November einen Resolutionsantrag im Landtag beschließen, in dem der Bund aufgefordert wird, entsprechende gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Kernpunkte des Appells: Verpartnerte Lesben in der "Homosexuellen-Ehe light" soll der "Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung" - also die künstliche Befruchtung - erlaubt werden. Generell soll eingetragenen PartnerInnen die Adoption von Kindern ermöglicht werden.

"Das Gesetz (zur Eingetragenen Partnerschaft, Anm.) ignoriert den Kinderwunsch von Schwulen und Lesben völlig", kritisierte die zuständige Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Sie bedaure zutiefst, "dass wir den Aspekt der Regenbogenfamilien nicht integrieren konnten". Unter Regenbogenfamilien fallen sowohl homosexuelle AlleinerzieherInnen als auch Formen des Zusammenlebens mit zwei Mamas oder Papas. Die Gleichstellung in Sachen Kinder kann Wien auf landesrechtlicher Ebene nicht umsetzen, da sie in der Kompetenz des Bundes liegt.

Experimentierfreudiger

Derzeit ist es in der Bundeshauptstadt für gleichgeschlechtlich Liebende lediglich möglich, Pflegekinder aufzunehmen. Genaue Zahlen, wie viele Kinder bei homosexuellen Paaren leben, gebe es allerdings nicht, so Frauenberger. Für Deutschland gibt es allerdings Schätzungen, wonach rund 30.000 Kinder in schwulen oder lesbischen Familienverhältnissen aufwachsen.

Der Kölner Psychologe Dominic Frohn zerstreute auf der heutigen Fachkonferenz für Regenbogenfamilien in Wien etwaige Bedenken, dass der Nachwuchs durch derlei Konstellationen in seiner Entwicklung negativ beeinflusst werde, "sie probieren allerdings mehr aus und sind später sogar gefestigter", erklärte Frohn. Hinsichtlich der Geschlechterrolle trete zudem ein "breiteres Verhaltensrepertoire" zutage: "Da dürfen Mädchen auch mal aggressiv sein und Buben weinen", so der Psychologe, der die Lebenssituation von Kölner Regenbogenfamilien wissenschaftlich unter die Lupe genommen hat.

Bis 1971 ein Totalverbot

Bei der Diskussion über das Thema Regenbogenfamilie, mit dem sich die ganztägige Fachkonferenz beschäftigt, sei Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gewissermaßen Nachzügler, betonte Wolfgang Wilhelm von der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Das habe damit zu tun, dass hierzulande Homosexuelle lange Zeit strafrechtlich verfolgt wurden. So gab es bis 1971 ein Totalverbot und noch mehr als 20 Jahre länger den umstrittenen "Homosexuellen-Paragrafen" 209. Letzterer wurde 2002 vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Die Regelung stellte sexuelle Beziehungen von Männern über 19 Jahren mit Männern unter 18 Jahren unter Strafe. Bei heterosexuellen oder lesbischen Beziehungen lag das Schutzalter bei 14 Jahren.

Frauenberger sprach sich heute einmal mehr für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Eine entsprechende Aufforderung an den Bund wird ebenfalls im Resolutionsantrag enthalten sein. Außerdem will die Stadt das Namensrecht geändert wissen. Derzeit haben gleichgeschlechtliche Paare nämlich offiziell keinen "Familiennamen", sondern einen "Nachnamen". Außerdem ist es verpartnerten Menschen - falls sie sich für einen Doppelnamen entscheiden - nicht gestattet, diesen mit Bindestrich anzuführen. (APA)