Eingetragene Partnerschaft

VfGH: Doppelnamen nun mit Bindestrich

11. November 2011, 10:18

Schluss mit "Zwangsouting": RichterInnen sehen unzulässige Diskriminierung - EP bleibt Heterosexuellen verwehrt

Ein gleichgeschlechtliches Paar, das im Rahmen einer Eingetragenen PartnerInnenschaft einen Doppelnamen wählt, hat in Zukunft Anspruch darauf, dass zwischen den beiden Namen ein Bindestrich gesetzt wird. Die bisherige Handhabung, die Namen (im Gegensatz zu jenen von EhepartnerInnen) ohne Bindestrich zu schreiben, sei diskriminierend, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH).

Der Entscheid beruht auf einer Beschwerde, dass mit dem Doppelnamen ohne Bindestrich erhebliche Nachteile verbunden seien. Schon durch die Schreibweise des Namens werde ersichtlich, dass es sich um die EP und damit um homosexuelle Personen handelt: Der fehlende Bindestrich bewirke quasi ein Zwangsouting. Die RichterInnen des VfGH haben nun entschieden, dass auch im Fall von eingetragenen PartnerInnen der Doppelname unter Setzung eines Bindestrichs zwischen den beiden Namen zu bilden und zu führen ist. Andernfalls käme es zu einer unzulässigen Diskriminierung.

Keine EP für heterosexuelle Paare

Ebenso haben die RichterInnen entschieden, dass heterosexuelle Paare die EP nicht eingehen können. Ein heterosexuelles Paar fühlte sich diskriminiert, weil ihnen per Gesetz verweigert wird, die EP einzugehen. Die Begründung des VfGH geht hierbei nicht von einer Diskriminierung oder einer Verfassungswidrigkeit aus. Innerhalb des Gestaltungsspielraums der GesetzgeberInnen ist es zulässig, für verschiedengeschlechtliche Paare die Ehe und für gleichgeschlechtliche Paare die EP vorzusehen, so die Stellungnahme auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs.

Im Zusammenhang mit der Bindestrich-Frage hat der VfGH im Übrigen auch ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Das Gesetz legt fest, dass ein Antrag auf Namensänderung durch eine Eingetragene PartnerInnenschaft nur bei Begründung der PartnerInnenschaft (und danach offenbar nicht mehr) gestellt werden kann. Bei der Ehe ist ein solcher Antrag auch nach Eheschließung noch möglich. Die VerfassungsrichterInnen haben Zweifel daran, dass es für einen solchen Unterschied zwischen der EP und der Ehe einen sachlichen Grund gibt. Es wurde daher ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.

Freudige Reaktionen auf den Entscheid

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ erklärte in einer Aussendung, damit werde "der diskriminierenden Doppelnamenregelung für gleichgeschlechtliche Paare ein Ende" gesetzt. Homosexuellen-Initiativen gehen davon aus, dass nun auch weitere Unterschiede beseitigt werden. "Es ist höchste Zeit, dass sie jetzt auch, genauso wie heterosexuelle Paare, einen Doppelnamen mit Bindestrich führen können." Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass auf dem Weg zu einer wirklichen Gleichstellung für homosexuelle Paare "noch ein paar Schritte" fehlen würden. Dazu gehöre auch, dass man über Adoption spreche und über künstliche Befruchtung für lesbische Paare.

Die Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger, ebenfalls von der SPÖ, pocht nun darauf, dass gleichgeschlechtliche Paare auch einen Familiennamen führen sollen. Im Moment definiert das Gesetz lediglich einen gemeinsamen "Nachnamen" für eingetragene PartnerInnen. Zufrieden gab sich auch der Vorsitzende der Grazer Rosalia PantherInnen, Kurt Zernig. Dessen Verein hatte für eines seiner Mitglieder gemeinsam mit Rechtsanwalt Helmut Graupner den VfGH-Entscheid erstritten. Das Ergebnis sei nicht nur, dass gleichgeschlechtliche Paare ein Recht auf einen Doppelnamen mit Bindestrich haben, sondern der VfGH werde auch das ganze Namensrecht prüfen, so Zernig. (red, APA, dieStandard.at 11.11.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 94
1 2 3
diktatur des boulevards
10
13.11.2011, 20:01

doppelnamen sind allerdings generell so was von uncool, schlimmer sind nur leute die einen teil ihres vornamens auf einen buchstaben eindampfen

Mazzesinsulaner
 
00

was ist am middle initial a la John F. Kennedy eingedampft?

=:-/
01
13.11.2011, 13:34
Mal eine einfache Entscheidung für den VfGH

weil ein ganz offensichtlicher Käse.

HLAB27
03
13.11.2011, 11:05

der schwachsinn mit dem nicht führen dürfen eines doppelnamens mit bindestrich kann auch nur der övp einfallen........eigentlich unfassbar.......

bratak
09
12.11.2011, 19:19
"Die VerfassungsrichterInnen haben Zweifel daran, dass es für einen solchen Unterschied zwischen der EP und der Ehe einen sachlichen Grund gibt."

es gibt ja nicht mal einen sachlichen grund für dieses seltsame gesetzteskonstrukt anstelle von einer einfachen gleichstellung

Der sich den Wolf tanzt
00
13.11.2011, 14:59
das sind einfach die üblichen bösheiten von schwarz-brauner seite...

Spinn i oda spinnts ihr?
 
10
12.11.2011, 19:01
Phu ...

... was bin ich froh, dass in Kakanien der Amtsschimmel wieder mal kräftig zugetreten hat.

Welch wichtiges, wegweisendes Urteil! Und wieder ein höchstrichterlicher Speer in die unwissende Brust der rechtlichen Dummheit geschleudert, wieder ein Stückerl Ungerechtigkeitszipferl abgschnitten ... oh, wie mir ... oh, oh ... wie wird mir!

Österreich, Österreich ... Deine Söhne und natürlich auch Deine Töchter frohlocken!

------------------- Jaaaaaaaa .... ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ;-)

ama2deus
00
14.11.2011, 11:28
amtsschimmel

der einzige amtsschimmel, der hier zugetreten hat, ist der des gesetzgebers, der, statt einfach nur einen satz des ehegesetzes geschlechtsneutral zu formulieren, gleich eine neue form der partnerschaft einführt.

j.h.k.
01
12.11.2011, 22:40
immerhin der erste teil ihres nick....

space_coyote
01
12.11.2011, 13:14
Denk nur ich…

… bei "Rosalia PantherInnen" an ein Kaffeekränzchen alter Damen mit blaustichiger Dauerwelle?

verleih nix
02
12.11.2011, 12:30
die letzten hinterlassenschaften der ära schüssel werden beseitigt

Heinzix
02
12.11.2011, 17:02
Nicht nur Schüssel

Der Spindelegger ist ein Verfechter davon, dass homosexuelle Paare nicht aj Standesamt heiraten dürfen.
Wo kämen wir denn da hin, wenn heterosexuelle Parre am schönsten Tag ihres Lebens am Standesamt ein homosexuelles Paar treffen würden...

http://news.orf.at/stories/2... 8/2052893/

verleih nix
00
13.11.2011, 10:44

ja. aber zum glück hat spindelegger nicht wirklich viel mitzureden - in österreich oder in seiner partei. das war bei schüssel eindeutig gefährlicher.

Thank God I'm A Country Boy
09
12.11.2011, 09:47

Es ist eigentlich eine Frechheit sondergleichen- alle Menschen in Österreich zahlen Unmengen an Geld für dieses missglückte Gesetz.
Hätte man einfach im Ehegesetz drei Worte geändert, dann wäre alles einfach und gut gewesen.
Jetzt gibt es ein Verpartnerungsgesetz, das unzählige Gesetzesänderungen nach sich zieht, (Jeder(!) Gesetzestext, in dem die Ehe erwähnt wird, muss geändert werden) und das außerdem nicht mal verfassungsmäßig scheint.

Danke liebe ÖVP für das Dauergewurstel, das wohl noch Jahrzehnte andauert, für eure Eitelkeit zahlen wir Millionen.

accuser
00
12.11.2011, 12:34
Der dem Gesetz zugrundeliegende Geist ist natürlich ein Affront der aufgeklärten Zivilgesellschaft.

Dass allerdings eine grundsätzliche Diskussion und Modernisierung des Eherechts, zunächst über den "Umweg" einer EP, halte ich für begrüßenswert. Über weite Passagen ist die EP sehr brauchbar, allein... alles, was entfernt mit "Familie" (sogar der dämliche Familien/Nachname! Symbolisches Anspucken und Erniedrigen) anstreift, musste von den konservativen Bauern und reaktionären Glaubenskriegern in gewohnter Hysterie und mit Niedertracht behandelt werden - wenn nötig durch Bruch der Verfassung, aber das kennen wir ja schon.

good night austria
11
12.11.2011, 09:38
was war bisher eigentlich die strafandrohung für die unzul. verwendung des bindestrichs?

oder reden alle wieder mal über "kaisers bart"

das alles erinnert mich ein wenig an "Mag" (univ.) und "Mag(FH)", wo manche ab und zu gern mal später das FH "vergessen"

sternwerk
01
13.11.2011, 14:33

Urkundenfälschung bis zu einem Jahr, wie's bei absichtlichem Belügen von Verwaltungsbehörden aussieht weiß ich nicht. Gibt aber sicher eine schöne Strafdrohung dafür.

BastiGross
102
11.11.2011, 20:02
Gleichgeschlechtlich Liebende

sollten sich meines Erachtens entscheiden:

Entweder sie wollen eine Institution, die es ihnen erlaubt, eine öffentlich wahrnehmbare Parnterschaft einzugehen oder sie wollen es nicht.

Das Zwangsouting wird ja wohl von den Partnern selbst erledigt, indem sie sich verpartnern. Warum also mit einem Bindestrich verschleiern, dass es sich um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft handelt? Schließlich kämpfen sie ja schon lange um eine ÖFFENTLICHE Anerkennung derselben.

j.h.k.
02
12.11.2011, 22:42
q.e.d.

gäbe es keine .... denker wie sie, hätten die verpartnerten wohl keine probleme mit welchem namen auch immer.
alles klar??

Thank God I'm A Country Boy
04
12.11.2011, 09:34

Sie haben um die selben Rechte gekämpft, nicht um einen gelben Stern am Jackerl. Den hätten sie sich auch selber aufnähen können.

Es geht einfach den Polizist, der mich kontrolliert, den Hoteldirektor beim eincecken auf der Geschäftsreise, den Grenzbeamten oder Schaffner im Zug nichts an, ob ich schwul, hetero, verheiratet oder single bin.

ama2deus
01
12.11.2011, 08:52
entscheiden

sollen sich gleichgeschlechtlich liebende doch für eine beziehung, die gesellschaftlich akzeptiert ist, entscheiden, und nicht für eine, in der sie mit einem partner zusammen sind, den sie lieben!

immer diese egoismen!

sternwerk
02
12.11.2011, 03:40
Falsch

Sie kämpfen nicht um eine öffentliche Kennzeichnung, sondern um gleiche Rechte in diversen Bereichen.

Timagoras
 
16
11.11.2011, 19:14
da werden etliche in der övp (und auch hier im forum) wieder mal den untergang des abendlandes heraufdräuen sehen.

.
aber denen fällt bestimmt was ein, wie sie diese schmach wieder "ausbügeln" können.

z.b. eine verordnung, dass EPs nur an regnerischen montagen im november, und nur im aufenthaltsraum des wirtschaftshofes von Attnang-Puchheim geschlossen werden dürfen. ;o)

[citation needed]
03
11.11.2011, 17:28

"Sag, heiß ich dann jetzt Werner Faymann-Spindelegger oder Werner Spindelegger-Faymann?"

"Na weder noch, mia sind ja nicht verheiratet!"

"Ah ned? Und warum stimm ich dann dauernd euren komischen Gesetzesanträgen zu?"

(Das fragen wir uns auch, lieber Werner)

Gerg K.
01
11.11.2011, 17:45
Nein!

Regierungen diskriminiert man, indem man einen Schrägstrich macht: SPÖ/ÖVP. Wobei der nicht mehr gesetzlich festgelegte Haushaltsvorstand an erster Stelle steht.....

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 94
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.