Causa Assange

Keine Auslieferung nach Schweden

5. Dezember 2011, 12:53

Dort wird gegen Wikileaks-Gründer wegen Verdachts auf sexuelle Gewalt ermittelt - Fall landet erst bei britischem Supreme Court

London - Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. In Schweden wird Assange Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen.

Großbritanniens oberstes Zivilgericht ("High Court") entschied am Montag in London, der Fall des Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") des Landes vorgelegt werden. Es stellten sich Fragen "von genereller öffentlicher Bedeutung", erklärten die RichterInnen zur Begründung im Beisein von Assange. Seine Chancen seien allerdings "außerordentlich gering", sagte der zuständige Richter.

"Langer Kampf um Gerechtigkeit"

Nach der Urteilsverkündung in London wurde Assange vor dem Gerichtsgebäude von begeisterten AnhängerInnen empfangen. "Das ist die richtige Entscheidung, und ich bin dankbar dafür", sagte Assange. "Der lange Kampf um Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter." Das Thema Auslieferungsschutz betreffe viele Menschen.

Andernfalls hätte Assange innerhalb der nächsten zehn Tage nach Schweden überstellt werden müssen. Dort soll er soll zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall vergewaltigt haben. Assange weist den Verdacht zurück und spricht von einer politisch motivierten Verleumdungskampagne. Außerdem befürchtet er die Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA, wo weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen seien, wie er meint.

Keine Infos zu Ermittlungsstand

Die schwedische Staatsanwaltschaft beließ die britische Gerichtsentscheidung unkommentiert. Die für den Fall des Wikileaks-Gründer zuständige Staatsanwältin Marianne Ny stehe für keinen Kommentar zur Verfügung, hieß es in einer Mitteilung der Anklagebehörde in Stockholm. Es gebe auch keine Informationen über den derzeitigen Stand der Ermittlungen gegen Assange.

Per Samuelsson, einer der beiden schwedischen Anwälte des Australiers, bezeichnete unterdessen die Londoner Entscheidung, eine Klage beim Höchstgericht zuzulassen, als "erfreulich". Dies bedeute, dass sein in Großbritannien unter Hausarrest stehender Klient eine weitere Möglichkeit erhält, seinen Standpunkt vor Gericht zu erläutern. Die von Schweden begehrte Auslieferung Assanges sei damit weiter aufgeschoben - bis zum endgültigen Entscheid könne es nun ein paar Monate dauern, so der Rechtsanwalt gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT.

Elektronische Fußfessel

Im Dezember 2010 nahm die britische Polizei Assange auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls fest, ließ ihn aber nach einer Woche gegen Kaution frei. Seitdem lebt der 40-Jährige in England mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Landsitz eines Unterstützers.

Das britische Gericht erklärte nun, es solle die Frage geklärt werden, ob die schwedische Staatsanwältin, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, eine "gerichtliche Instanz" sei. Assanges Anwälte hatten argumentiert, dass dies nicht der Fall und der Haftbefehl daher ungültig sei. Ob Assange erneut Berufung einlegen könne, müsse ebenfalls der Gerichtshof entscheiden. (APA)

Epistula non erubescit
20
5.12.2011, 15:03

die Welt ist schon blöd. Vergewaltigung ist eines der am wenigsten zur Verurteilung führenden Tat in der Welt und ausgerechnet diese Tat soll für eine politische Verschwörung herangezogen worden sein? Und die Welt ist/war empört über so viel böse Frauen... Internetaufrufe zur Freilassung des armen Mannes wurden gestartet.

Die Menschheit, affig bis zum Schluß!

again and again
00
7.12.2011, 23:48
"... und ausgerechnet diese Tat soll für eine politische Verschwörung herangezogen worden sein ..."

Die Antwort darauf finden Sie hier.
http://diestandard.at/132287292... n-gibt-auf

Pygar
 
31
5.12.2011, 14:34

Leider ist es ja keine Seltenheit mehr, dass sich Täter bei Vergewaltigungen dem ordentlichen Gerichtsverfahren erfolgreich entziehen können. Wie gesagt, muss das dringend reformiert werden, denn im Moment werden selbst bei eindeutigen Beweisen die Täter laufen gelassen (siehe Strauss-Kahn).

paulchenpanther
12
5.12.2011, 15:40

Eindeutige Beweise im Fall DSK? Welche sind denn das? Meines Wissens steht da doch nach wie vor Aussage gegen Aussage. Er meint, es habe Einvernehmen bestanden, sie meint, das sei nicht der Fall gewesen. Im Zweifelsfall wird zum Glück immer noch für den Angeklagten entschieden.

Dass Aussage gegen Aussage steht, ist ein häufiges Problem bei Vorwürfen sexueller Gewalt -- allzu oft gibt es keine Beweise, die dem mutmaßlichen Täter zur Last gelegt werden kommen, was dazu führt, dass auch tatsächliche Vergewaltigungen straffrei bleiben.

Wie man dieses Problem lösen kann, wüsste ich auch gern.

Pygar
 
30
5.12.2011, 23:40

Also ehrlich gesagt, pflege ich keinen Diskurs mit jemand, der die Nachrichten nicht verfolgt hat und dann noch unqualifizierten Unsinn kundtut.

Heisser Tipp: Einfach mal nachlesen, welche Beweise aus dem Hospital und Zeugenaussagen es gab!

Emilia Calzedonia
00
5.12.2011, 14:42
@Pygar

... By the way: zur Frage, die sich unter anderem aus juristischer Sicht stellen dürfte, kann man auch auf www.checkmycase.com seine Meinung abgeben:

http://www.checkmycase.at/index.php... s/view/738

Pygar
 
30
5.12.2011, 15:29

Ja, das ist ganz nett, aber irgendwie ist die Fragestellung schon eindeutig pro Assange. Die Prosecutors in Sweden werden als unfähig dargestellt und Assange hat angeblich nur kein Kondom verwendet. Die Tatsache, dass er eine schlafende Frau, ohne ihr Einverständnis, penetriert hat, wird erst gar nicht erwähnt. Ebenso wird ignoriert, dass er sofort ausser Landes geflüchtet ist, was nicht gerade seine vermeintliche Unschuld untermauert.

StVO2
10
5.12.2011, 20:56
Also, wie sollte das funktionieren

eine schlafende FRau zu penetrieren, vorausgesetzt, si schläft nicht aufgrund einer hinterlistigen Verabreichung von Drogen. Letzteres wurde aber keineswegs behauptet.

paulchenpanther
11
5.12.2011, 15:41

Seine Schuld untermauert die Flucht aber auch nicht.

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