Dort wird gegen Wikileaks-Gründer wegen Verdachts auf sexuelle Gewalt ermittelt - Fall landet erst bei britischem Supreme Court
London - Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. In Schweden wird Assange Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen.
Großbritanniens oberstes Zivilgericht ("High Court") entschied am Montag in London, der Fall des Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") des Landes vorgelegt werden. Es stellten sich Fragen "von genereller öffentlicher Bedeutung", erklärten die RichterInnen zur Begründung im Beisein von Assange. Seine Chancen seien allerdings "außerordentlich gering", sagte der zuständige Richter.
"Langer Kampf um Gerechtigkeit"
Nach der Urteilsverkündung in London wurde Assange vor dem Gerichtsgebäude von begeisterten AnhängerInnen empfangen. "Das ist die richtige Entscheidung, und ich bin dankbar dafür", sagte Assange. "Der lange Kampf um Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter." Das Thema Auslieferungsschutz betreffe viele Menschen.
Andernfalls hätte Assange innerhalb der nächsten zehn Tage nach Schweden überstellt werden müssen. Dort soll er soll zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall vergewaltigt haben. Assange weist den Verdacht zurück und spricht von einer politisch motivierten Verleumdungskampagne. Außerdem befürchtet er die Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA, wo weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen seien, wie er meint.
Keine Infos zu Ermittlungsstand
Die schwedische Staatsanwaltschaft beließ die britische Gerichtsentscheidung unkommentiert. Die für den Fall des Wikileaks-Gründer zuständige Staatsanwältin Marianne Ny stehe für keinen Kommentar zur Verfügung, hieß es in einer Mitteilung der Anklagebehörde in Stockholm. Es gebe auch keine Informationen über den derzeitigen Stand der Ermittlungen gegen Assange.
Per Samuelsson, einer der beiden schwedischen Anwälte des Australiers, bezeichnete unterdessen die Londoner Entscheidung, eine Klage beim Höchstgericht zuzulassen, als "erfreulich". Dies bedeute, dass sein in Großbritannien unter Hausarrest stehender Klient eine weitere Möglichkeit erhält, seinen Standpunkt vor Gericht zu erläutern. Die von Schweden begehrte Auslieferung Assanges sei damit weiter aufgeschoben - bis zum endgültigen Entscheid könne es nun ein paar Monate dauern, so der Rechtsanwalt gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT.
Elektronische Fußfessel
Im Dezember 2010 nahm die britische Polizei Assange auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls fest, ließ ihn aber nach einer Woche gegen Kaution frei. Seitdem lebt der 40-Jährige in England mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Landsitz eines Unterstützers.
Das britische Gericht erklärte nun, es solle die Frage geklärt werden, ob die schwedische Staatsanwältin, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, eine "gerichtliche Instanz" sei. Assanges Anwälte hatten argumentiert, dass dies nicht der Fall und der Haftbefehl daher ungültig sei. Ob Assange erneut Berufung einlegen könne, müsse ebenfalls der Gerichtshof entscheiden. (APA)