Frau hätte nach ihrer bedingungslosen Begnadigung schon längst freikommen sollen - Heirat mit Vergewaltiger laut Anwältin vom Tisch
Kabul - Ein in Afghanistan wegen Ehebruchs inhaftiertes Vergewaltigungsopfer sitzt trotz einer Begnadigung durch Präsident Hamid Karzai weiter in Haft. Ihre Mandantin hätte innerhalb von 48 Stunden freikommen müssen, sagte die Anwältin des Opfers, Kimberley Motley, am Montag. Ein Präsidentensprecher hatte bereits am 1. Dezember erklärt, dass die Freilassung der Frau beschlossen worden sei, nachdem ein öffentlicher Aufschrei die Behörden zum Handeln gedrängt hatte.
Begnadigung noch nicht angelangt
Das Begnadigungsschreiben sei bereits an das Justizministerium weitergeleitet worden, hieß es am Montag von einem Sprecher Karzais, der auf die langsame Bürokratie verwies. Es dauere einige Zeit, bis der Prozess abgeschlossen sei. Dem Justizministerium zufolge ist die Begnadigung dort bisher nicht eingegangen. Es sei der Behörde jedoch bekannt, dass sie verschickt worden sei, sagte ein Sprecher.
Heirat mit Vergewaltiger vom Tisch
Die Frau sitzt bereits seit zwei Jahren wegen Ehebruchs in Haft, nachdem sie in ihrem Haus von einem Verwandten vergewaltigt worden war. In ihrer Gefängniszelle in Kabul brachte sie anschließend ein Kind des Täters zur Welt. Die Behörden hatten der Frau geraten, den Vergewaltiger nach ihrer Freilassung zu heiraten, damit sie in der konservativen afghanischen Gesellschaft nicht weiteren Angriffen ausgesetzt sei. Motley zufolge wurden an ihre Freilassung aber keine Bedingungen geknüpft. Die Anwältin zeigte sich besorgt angesichts regelmäßiger Besuche des Vaters des Täters im Gefängnis.
Gewalt gegen Frauen ist in der afghanischen Gesellschaft weit verbreitet. Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission verzeichnete mehr als tausend Fälle für das zweite Quartal 2011. Im gesamten Jahr 2010 belief sich die Zahl der Delikte demnach auf rund 2.700. Nach einem Bericht der Hilfsorganisation Oxfam vom Oktober gaben 87 Prozent der afghanischen Frauen an, Opfer von körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt geworden zu sein. (APA)