Oberösterreich

Gesetze nicht für homosexuelle Paare adaptiert

19. Dezember 2011, 11:04

Schwarz-Grün kann sich bei Pflegefreistellung einigen

Linz - Oberösterreich ignoriert als einziges Bundesland in seinen Gesetzen die Existenz eingetragener Partnerschaften. Im Jänner 2010 wurden mit Einführung des Eingetragene-Partnerschaft-Gesetzes gleichgeschlechtliche Paare in vielen Bereichen heterosexuellen Eheleuten gleichgestellt. Dementsprechend passten auch die Bundesländer ihre Gesetzeswerke an - mit Ausnahme von Oberösterreich. Die schwarz-grüne Regierungskoalition konnte sich bisher nicht auf ein neues Dienstrecht einigen.

Konkret spießt es sich bei der Pflegefreistellung. Die Grünen wollen, dass die in die eingetragene Partnerschaft mitgebrachten Kinder den Stiefkindern in Patchworkfamilien gleichgestellt werden. Nicht nur der leibliche Elternteil, auch der oder die eingetragene Partner oder Partnerin soll Anspruch auf Pflegeurlaub für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind erhalten. "Das erachte ich als selbstverständlich", erklärt die Grüne Landtagsabgeordnete Maria Buchmayr. Schließlich können auch Stiefmütter oder -väter jederzeit Pflegeurlaub nehmen.

Als ganz und gar nicht selbstverständlich sieht dies hingegen die ÖVP. Sie will lediglich die dienstrechtliche Regelung für BeamtInnen und Vertragsbedienstete des Bundes übernehmen. "Wir wollen eins zu eins das umsetzen, was auf Bundesebene gemacht wurde, und nichts darüber hinaus", stellt ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer klar. Demnach sollen eingetragene PartnerInnen nur dann eine Pflegefreistellung erhalten, wenn sich nachweislich auch der getrennt lebende leibliche Elternteil nicht um den kranken Nachwuchs kümmern kann.

Für Helmut Graupner, Rechtsanwalt in Wien und europäischer Aktivist für die Rechte homo-, bisexueller und transgender Frauen und Männer, ist dieses Dienstrecht des Bundes allerdings "rechtswidrig". Er sieht darin einen Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78 der EU, die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung verbietet. Wien und die Steiermark etwa machen in ihren adaptierten Landesdienstrechten keinen Unterschied zwischen eingetragenen Partnerschaften und Ehen. So ist es dort egal, welcher Partner zu Hause beim kranken Kind bleibt.
Landesgesetze warten

In Oberösterreich hat die Uneinigkeit innerhalb der Regierungskoalition jedenfalls dazu geführt, dass auch die restlichen 30 betroffenen Landesgesetze wie beispielsweise das Grundverkehrs- oder das Wohnbauförderungsgesetz bis dato nicht aktualisiert wurden. Denn laut Beschluss von ÖVP, Grünen und SPÖ sollte es ein Sammelgesetz geben, in dem alle betroffenen Gesetze auf einmal novelliert werden. Im Februar will ein Unterausschuss eine Lösung suchen. (Kerstin Scheller/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.12.2011)

Rocky Acca
00
13.1.2012, 00:58
unnötige gesetze

diese ganzen folgegesetze und unnötigen diskussionen hätte man österreich sparen können, hätte man einfach die ehe für homosexuelle geöffnet. mir wird ganz schlecht, wenn ich dran denk, dass sich 9 landtage damit beschäftigen - was das kost't! und das nur, dass man die ehe "schützt". man sollte den konservativen einmal klarmachen: homosexuelle bilden familien, ob's ihnen passt oder nicht!

BlackAdder
00
13.1.2012, 09:03

Das problem dabei ist die nicht vorhandene trennung kirche / staat, dummerweise heißt die im EheG geregelte gütergemeinschaft genauso "ehe" wie das, was die religionsgemeinschaften für sich als "familie" definieren.

Würde der staat sein konstrukt "brnftl" statt "ehe" nennen wäre mindestens das halbe konfliktpotenzial mit einem schlag weg.

Bremsspur
01
19.12.2011, 12:26
Hnn?, dürfen getrennt lebende Väter oder dürfen sie nicht?

Wäre das nicht eine wichtige Information?

BlackAdder
00
12.1.2012, 13:06

Was hat das mit der frage homo- oder hetero- zu tun ?

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