EU-Kommission

Leitlinien zur Umsetzung von Unisex-Tarifen

22. Dezember 2011, 13:21

Als Konsequenz aus einem Urteil wurden Vorgaben für Versicherer erstellt - Geltung nur für neue Verträge

Brüssel - Die EU-Kommission hat am Donnerstag Leitlinien für die Umstellung zu gleichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen vorgelegt. Damit sollen die Konsequenzen aus einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs gezogen werden, der Versicherern eine Frist bis 21. Dezember 2012 für Unisex-Tarife gesetzt hat. Die EU-Kommission in Brüssel stellte am Donnerstag klar, dass das Urteil lediglich für neue Verträge gilt, und zwar insbesondere für nach der Frist geschlossene Verträge.

Das Urteil bedeute nicht, dass Frauen stets dieselben Autoversicherungsprämien zahlen werden wie Männer, betonte die EU-Kommission. Nach dem Urteil könnten sich Versicherer aber nicht mehr auf das Geschlecht als bestimmenden Risikofaktor berufen, um Unterschiede bei den Prämien zu rechtfertigen. Vielmehr könnten vorsichtige Fahrer mit niedrigeren Versicherungsprämien rechnen. Das Urteil wirke sich auch nicht auf die Verwendung sonstiger Risikofaktoren aus, die bei der Preisbildung berücksichtigt werden.

EU setzt auf Beobachtung

Sowohl bei der Kfz-Versicherung, als auch bei der Lebens- und Pensionsversicherung und bei der private Krankenversicherung ist laut EU-Kommission davon auszugehen, dass sich die geschlechtsneutrale Neuregelung auf die Prämien oder Leistungen für beide Geschlechter auswirken wird. Die Prämien könnten für bestimmte Verbrauchergruppen sinken oder steigen.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding betonte, die Kommission habe die Leitlinien ein Jahr vor der Frist für die Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs angenommen. "Nun muss die Versicherungsbranche einen reibungslosen Übergang zur völligen Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungswesen gewährleisten. Die Kommission wird aufmerksam verfolgen, wie die Branche das Urteil des Gerichtshofs umsetzt. Versicherer, die als erste zu geschlechtsneutralen Tarifen übergehen, dürften einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt erlangen", sagte Reding. (APA)

wurm83
 
00
23.12.2011, 14:22
Das Urteil bedeute nicht, dass Frauen stets dieselben Autoversicherungsprämien zahlen werden wie Männer, betonte die EU-Kommission.

denn dann hätte wir ja eine richtige gleichberechtigung und das will doch niemand so wirklich...oder?

know your enemy
00
22.12.2011, 19:52
das ganze versicherungswesen beruht darauf, dass die risiken realistisch beurteilt werden. diese angleichung ist ein völlig unnötiger eingriff um politisches kleingeld zu kassieren

Stefan73
00
22.12.2011, 13:33
Na da werden die Versicherungen ihre Produkte umbenennen...

... und nix wird sich ändern.
Wenigerfahrer- statt Frauenbonus. Fertig.
(nur für die Versicherung etwas komplizierter zu erheben, als das Geschlecht)

AlBundyFan
 
00
22.12.2011, 15:17
überhaupt nicht erhebbar

dafür müßte nämlich die versicherung deinen km-stand am auto kontrollieren - und das wird nicht möglich sein.

die einzige konsequenz wird sein: geschlecht das weniger gezahlt hat, zahlt jetzt soviel wie das geschlecht das vorher mehr bezahlte.

kommt halt dann auf die versicherungsleistung an welches geschlecht jetzt, zu vorher, benachteiligt wird.

know your enemy
00
22.12.2011, 19:50
natürlich... kilometerstand ablesen wird auch schon gemacht

wenn sie ihr auto als oldtimer versichern müssen sie auch fahrtenbuch führen und nachweisen, dass es nur 25000km im jahr sind.

am einfachsten macht es sich die UNIQA, deren kunden lassen sich freiwilig ein gerät einbauen, dass jede bewegung mitmisst und finden auch noch toll, dass die versicherung ihnen anbietet jederzeit zu wissen wo sie sind. natürlich nur für den fall eines unfalls :-)

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