AK Oberösterreich

120 PensionistInnen erhalten rückwirkende Anpassung

23. Dezember 2011, 14:07

Gros der Betroffenen sind Frauen mit geringem Pensionsanspruch: Der OGH entschied nach einer AK-Klage zugunsten der PensionistInnen

Linz - 120 PensionistInnen bekommen rückwirkend eine Pensionsanpassung für das Jahr 2008. Statt der damals beschlossenen 1,7 stehen ihnen 2,8 Prozent zu. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich entschieden. Betroffen sind Personen mit einer Pension von unter 747 Euro, in erster Linie Frauen. Das teilte die AK am Freitag in einer Presseaussendung mit.

Die prozentuelle Anpassung ab 1. Jänner 2008 sank mit der Höhe des Bezuges - von 2,8 Prozent für Pensionen in Höhe von 747 Euro auf 1,7 Prozent bei 2.161,51 Euro. Die Kleinstpensionen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz seien aber behandelt worden wie jene über 2.000 Euro, kritisierte die AK - und klagte in 120 Fällen.

Frauen mit geringen Ansprüchen

Bei den Betroffenen handelt es sich meist um Frauen, die wegen Berufsunterbrechungen oder Teilzeitarbeit nur einen geringen eigenen Pensionsanspruch haben, und aufgrund des Einkommens des Ehegatten keine Ausgleichszulage erhalten. Ihr eigener Bezug wurde geringer angehoben als der höhere ihres Mannes. Das sei eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verstoße gegen das Europarecht, argumentierte die AK.

Der OGH beauftragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Überprüfung des Falls. Dieser bestätigte die Rechtsauffassung der AK und sah ebenfalls einen Verstoß gegen das Europarecht. Der OGH entschied nun auf Basis des EuGH-Urteils, dass allen PensionistInnen, die geklagt haben, eine Pensionserhöhung von 2,8 statt der damaligen 1,7 Prozent Prozent gewährt werden muss. (APA)

Neuer Nick neues Glück
01
23.12.2011, 16:39

"Der OGH entschied nun auf Basis des EuGH-Urteils, dass allen PensionistInnen, die geklagt haben, eine Pensionserhöhung von 2,8 statt der damaligen 1,7 Prozent Prozent gewährt werden muss."

Wenn das wirklich Diskriminierung sein sollte, müsste dann die Erhöhung nicht logischerweise ALLEN Betroffenen gewährt werden und nicht nur jenen, die geklagt haben?

myschkin
00
24.12.2011, 12:33

Für einen Staat der sich als einen Sozialstaat gern präsentiert, sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
Da werden Pensionisten noch im Arbeitsrecht gesehen, wo kein Kläger, da kein Richter.
Die AK könnte aber offen alle ebenso Betroffenen informieren, in den modernen Zeiten sollte das möglich sein ohne allzuviel Aufwand.

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