Iran

Wegen Ehebruchs zum Tod Verurteilter droht der Strick

27. Dezember 2011, 11:36
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    foto: reuters/morteza nikoubazl

    Ihr Fall löste international heftige Proteste aus: Sakineh Mohammadi Aschtiani, 2006 wegen Ehebruchs zum Tod verurteilt.

Islamexperten prüfen derzeit, ob Steinigungsurteil gegen Aschtiani entsprechend umgewandelt werden kann

Teheran - Die zum Tod durch Steinigung verurteilte Iranerin Sakineh Mohammadi Aschtiani könnte einem Medienbericht zufolge gehängt werden. Islamexperten prüften, ob das Urteil entsprechend umgewandelt werden könne, erklärte ein Justizvertreter der iranischen Nachrichtenagentur Isna.

Todesurteil nach Protesten aufgeschoben

Dabei gibt es keine Eile. Bereits im September 2010 wurde angekündigt, das Urteil zu prüfen, nachdem die vehemente internationale Empörung nicht nachließ. Der Fall Aschtiani hat der Islamischen Republik weltweit Kritik eingebracht und die schon wegen des Atomstreits belasteten Beziehungen zum Westen weiter verschlechtert. Nach den Protesten legte der Iran das Todesurteil einstweilen auf Eis.

Justiz-Chef trifft Entscheidung über Leben oder Tod

Aschtiani wurde wegen Ehebruchs im Jahr 2006 zur Steinigung verurteilt. Zudem wird sie beschuldigt, beim Mord an ihrem Mann Beihilfe geleistet zu haben. Sie sitzt deswegen eine zehnjährige Haftstrafe ab. Laut Nachrichtenagentur FARS sei der Vorwurf der Beihilfe nun Grund für die Pläne der Justiz, sie doch hinzurichten. Der Chef der iranischen Justiz Ayatollah Sadeq Amoli-Larijani sei dabei, diese Entscheidung nun zu treffen, hieß es seitens der Justizbehörden der Provinz Ost-Aserbeidschan.

BeobachterInnen hoffen nun aber darauf, dass er aufgrund der großen internationalen Aufmerksamkeit gegen eine Todesstrafe entscheiden wird.

Kapitalverbrechen Ehebruch

Nach Angaben von Amnesty International werden nur in China mehr Menschen pro Jahr hingerichtet als im Iran. In der islamischen Republik gilt die Todesstrafe unter anderem bei Mord, Ehebruch, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfällen. (Reuters/APA)

NeoProgressive
01
16.1.2012, 15:53

"gilt die Todesstrafe unter anderem bei Mord, Ehebruch, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfällen."
Was hier nicht erwähnt wird, ist dass bei vorletzterem auch schon mal die vergewaltigte Frau, also DAS OPFER hingerichtet wird, oder zumindest ausgepeitscht. Schließlich ist die Frau ja auch selbst schuld, wenn unter ihrem Kopftuch der Haaransatz durchlukt ...

ravenna
05
28.12.2011, 11:33

Die ist nicht wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt, sondern wegen Ehebruchs und Beihilfe zum Mord. Ein winzig kleiner Unterschied.....

Schreck
01

Und das rechtfertigt sie zu hängen?

Don9
00
30.12.2011, 15:41

Solche "unwichtigen" Details werden nicht gerne erwähnt (;

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