Ägypten

Gericht verbietet Jungfräulichkeitstests

27. Dezember 2011, 17:12

Militär bestreitet weiterin Systematik hinter Menschenrechtsverletzung: Durchführung "individuelle Vergehen"

Kairo - Ein ägyptisches Verwaltungsgericht hat am Dienstag die Beendigung der so genannten "Jungfräulichkeitstest" an weiblichen Häftlingen in Militärgefängnissen angeordnet. Klage eingereicht hatte Samira Ibrahim, die zusammen mit sechs weiteren Frauen nach Protesten am Tahrir-Platz verhaftet worden war und sich der Untersuchung im März unterziehen musste.

Auch bei mindestens 16 anderen Frauen hatten Ärzte unter Androhung oder Anwendung von Gewalt festgestellt, ob sie noch Jungfrauen waren oder nicht. Dieses Vorgehen sorgte international für Empörung.

"Individuelles Verbrechen"

Der Richtsspruch wurde vom Chef der Militär-Justizbehörde allerdings als nicht exekutierbar bezeichnet, berichtet die ägyptische Nachrichtenagentur Mena, weil es keine Order für Jungfräulichkeitstest gäbe. Würden diese dennoch ausgeführt, sei das ein individuelles Vergehen, das eine kriminalistische Untersuchung nach sich ziehen müsse. Im Mai dieses Jahres hatte ein Armeegeneral allerdings zugegeben, dass Frauen derartig untersucht würden, um sich gegen  Vergewaltigungsvorwürfe der Insassinnen gegenüber dem Militärpersonal abzusichern.

Klage gegen hohes Tier

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete die Äußerung als perverse Rechtfertigung. Die Frauen seien nichts anderem als Folter ausgesetzt gewesen, hieß es in einer Erklärung vom 31. Mai. Darin forderte Amnesty auch ein sofortiges Ende dieser Tests. Mehrere ägyptische Menschenrechtsgruppen hatten wegen dieser Praxis gegen den Vorsitzenden des regierenden Militärrats, Feldmarschall Mohammed Hussein Tantawi, Anklage erhoben.

Militärgericht soll Arbeit aufnehmen

Samira Ibrahim, die aus der konservativen Stadt Sohag im Süden des Landes kommt, wurde vier Tage nach ihrer Verhaftung vor ein Militärgericht gestellt. Ibrahim wurde wegen Polizistenbeleidigung, Beteiligung an einer nicht genehmigten Demonstration und Verstoß gegen die Ausgangssperre zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Sie klagte auch den Soldaten, der den Test durchführte; der Fall liegt nun im Zuständigkeitsbereich eines Militärgerichts. "Wir verlangen, dass diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die die Tat begangen haben", erklärt Basma Zahran, eine Anwältin des Nadim-Zentrums für die Rehabilitation von Gewalt- und Folteropfern, das den Fall Ibrahims übernommen hat.

Ein Justizsprecher der Armee hatte letzte Woche erklärt, dass weitere Fälle von erzwungenen Jungfräulichkeitstests dem Obersten Militärgericht überstellt wurden. Auch soll Militärpersonal, das für die gewaltsamen Ausschreitungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber DemonstrantInnen verantwortlich ist, juristisch belangt werden. (Reuters/APA)

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