Gleichstellungsbeauftragte will Hearing - Finanzielle Seltsamkeit bei Ausschreibung
Wien - Eines ist ziemlich fix: Nikolaus Pelinka wird nicht am 11. Jänner in seinem neuen Büro auf dem Küniglberg Platz nehmen. Denn: "Wenn sich auch nur eine qualifizierte Frau bewirbt, werde ich ein Hearing fordern", sagt Monika Rupp, Gleichstellungsbeauftragte im Staatsrundfunk. "Es ist in diesem Fall wie in jedem anderen zu verfahren", argumentiert sie.
Rupp ist die Einzige, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist für den als "Redakteur/in (Leitung des Büros GD)" ausgeschriebenen Posten am 10. Jänner die Möglichkeit hat, den Auswahlprozess zu beeinflussen. Denn im ORF-Gesetz ist vorgesehen, bei gleicher Qualifikation so lange Frauen zu bevorzugen, bis es einen Anteil von mindestens 45 Prozent gibt. In der entsprechenden Besoldungsgruppe "hatten wir im Oktober einen Anteil von 24,3 Prozent", sagt Rupp im Standard-Gespräch.
Dazu kommt: Im Paragraf 27 des ORF-Gesetzes findet sich im zweiten Absatz der Passus, dass bei Personalentscheidungen "in erster Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen" sei. Welche fachliche Eignung für den Büroleiterposten erforderlich ist, steht in der Stellenanzeige übrigens nicht.
Es gibt aber im ORF definierte Arbeitsbilder, die monetären "Verwendungsgruppen" zugeordnet sind. Ausgeschrieben ist der Büroleiterposten als Verwendungsgruppe 16 - jener eines Ressortleiters. "Es gibt aber ein eigenes Arbeitsbild ,Referent des Generaldirektors'", heißt es im ORF. Der liege allerdings in der schlechter dotierten "Verwendungsgruppe 15".
ORF-Sprecher Martin Biedermann sieht kein Problem: "Es gibt Jobs, wo es eben zusätzlich auf ein persönliches Vertrauensverhältnis ankommt", sagt er. Auch bei ihm sei es so gewesen. Generaldirektor Alexander Wrabetz habe ihn schon vor Ende der Ausschreibung gefragt, ob er sich eine Rückkehr von ATV auf den ORF-Pressesprecherposten vorstellen könne. Aber selbstverständlich werde der 10. Jänner abgewartet, ehe eine Entscheidung getroffen wird. (Michael Möseneder, DER STANDARD, Printausgabe 30.12.2011)