Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Kairo - Ein ägyptisches Gericht hat das bisher geltende Kopftuchverbot für Moderatorinnen beim Staatsfernsehen für nichtig erklärt. Wie der Sender am Sonntag auf seiner Internetseite berichtete, urteilte das Verwaltungsgericht der Hafenstadt Alexandria, dass das Kopftuch die Trägerin nicht an der Arbeit hindere.
Die Moderatorin Lamia Hussein hatte den Fall vor Gericht gebracht, weil sie seit 2008 wegen ihrer Verschleierung nicht mehr beim Staatsfernsehen habe auftreten dürften. Ihr wurde eine Entschädigung in Höhe von 20.000 ägyptischen Pfund (rund 2.500 Euro) zugesprochen. (APA)
Emel Zeynelabidin hat dreißig Jahre ein Kopftuch getragen – Heute steht sie der Verhüllung als religiöse Praktik kritisch gegenüber
Symbolischer Prozess zwischen Laizisten und Islamisten - Universitätsdekan soll Studentinnen geschlagen, diese wiederum sein Büro verwüstet haben
Die Regierung erklärt ein mehr als 200 Jahre altes Verbot für ungültig - Formal aufgehoben wurde das Archivstück aber nicht
"Zukünftige Lehrerinnen sollten niveauvoll gekleidet sein, damit sie ihren Schülern gute Manieren beibringen", so der Rektor
Kurze Kleidung erleichtere eine Vergewaltigung - Bei Verstoß drohen Haftstrafen - Ehefrauen-Zeremonie davon ausgenommen
Oberster Gerichtshof gibt Klägerin recht, die von einer privaten Einrichtung entlassen wurde - Innenminister bedauert Urteil
RichterInnen weisen Klage zweier Musliminnen zurück - Das Tragen der Burka widerspreche dem Prinzip der Geschlechtergleichheit
Die Regierung Erdogans schafft die Schuluniformen ab - Säkularisierte Opposition befürchtet die Schaffung eines islamischen Staates
Eine Standesinitiative aus Aargau wollte ein schweizweites Verbot - Vermummungsverbot bei Demonstrationen sollen Kantone selbst regeln
Eine Lehrerin wurde in Luxor verurteilt, weil sie zwei Schülerinnen die Haare abschnitt - Attacken in Kairoer U-Bahn
Mustafa Abdel Jalil, Chef des Nationalen Übergangsrats, hat während der Zeremonie zur Übergabe der Macht an das Parlament eine unverschleierte Moderatorin abgelehnt
Leiterin der deutschen Antidiskriminierungsstelle sprach von Urteil "mit Signalwirkung"
Obwohl sich die FIFA für kopftuchtragende Fußballspielerinnen aussprach, widersetzt sich der französische Fußballverband und verbietet es weiterhin
Gerichtsurteil könnte landesweit richtungsweisend sein
Ehefrauen von AKP-Politikerinnen als Symbolfiguren: Laut Ministerpräsident Erdogan hätten sich die Zeiten eben geändert
Marine Le Pen will das Verbot für Geschäfte, Verkehrsmittel und die Straße - Die Vollverschleierung ist in Frankreich seit 2011 verboten
Schach als eine der wenigen Sportarten, bei der Frauen und Männer gegeneinander antreten - Bei der Frauen-EM im türkischen Gaziantep gab es nun Kleidervorschriften
Frauen dürfen in Timbuktu außerdem nach 23.00 Uhr nicht mehr auf die Straße - Inhaftierten droht Bußgeld
Innenminister ist der Ansicht, dass Ganzkörperverschleierte auf der Straße weniger geworden sind
Premiere fürs Staatsfernsehen unter Mursi: Was für die einen Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklung ist für andere Schritt zu durchgreifender Islamisierung
Ausdruck einer Symbolpolitik und für den Rechtspopulisten Geert Wilders "fantastische Neuigkeiten" - Niederlande sind die Dritten im Verbotsreigen
Akademische Kleidervorschriften erlauben Männern künftig das Tragen von Röcken
Nach Angaben der französischen Regierung hat sich seit Inkrafttreten des Verbots die Zahl der Trägerinnen von Vollschleiern halbiert - Es gab 7 Verurteilungen, 240 Verwarnungen
Kopftuch Pflicht, seit Kadyrow Präsident ist: Medni Kadyrowa hat eigenes Label, das für passende Kleidung sorgt
Bedeckung des Gesichts "grundsätzlich unvereinbar" mit Prinzipien von Gleichberechtigung und des öffentlichen Zusammenlebens
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.