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Frankfurt - Im Skandal um gesundheitsschädliche Silikon-Implantate drohen dem weltgrößten Chemikalienhändler Brenntag einem Zeitungsbericht zufolge Schadensersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe. Eine Münchner Anwaltskanzlei bereite im Namen einer geschädigten Mandantin eine Klage gegen das Mühlheimer Unternehmen vor, berichtete das "Handelsblatt" in seiner Freitagausgabe. "Wir stehen auf dem Standpunkt, dass der Zulieferer haftet, weil er wissen musste, was mit dem Industrie-Silikon passiert, wenn er es an einen Brustimplantate-Hersteller liefert", sagte Rechtsanwalt Michael Graf von der Kanzlei Zierhut & Graf. Eine weitere Kanzlei vertrete einen ähnlichen Standpunkt.
Die im Nebenwerteindex MDax notierte Brenntag hatte dem französischen Brustimplantate-Hersteller Poly Implant Prothese (PIP) Industrie-Silikon verkauft, das dieser für Implantate verwendete. Brenntag hatte jedoch nach eigenen Angaben in seinen Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für industrielle Zwecke und Körperpflegeprodukte genutzt werden dürften.
Unterschiedlicher Umgang mit Betroffenen
Bei zahlreichen Kissen sind inzwischen Risse aufgetreten - das Silikon soll sich in den Körpern der betroffenen Frauen verteilt haben. KritikerInnen zufolge könnte der Stoff krebserregend sein. Weltweit sollen zwischen 300.000 und 500.000 Frauen PIP-Implantate erhalten haben. Frankreich hat rund 30.000 Patientinnen aufgefordert, sich die Implantate wieder herausoperieren zu lassen. Deutschland, Großbritannien und Brasilien haben betroffene Frauen aufgefordert, einen Arzt aufzusuchen.
Schärfere Kontrollen durch Krankenkassen
Unterdessen fordern die gesetzlichen Krankenkassen eine massive Verschärfung der staatlichen Kontrolle von Medizinprodukten. Sie müssten bei der Zulassung ähnlich den Arzneimitteln behandelt werden, sagte die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". (Reuters)
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Der VKI vertritt dabei 72 Frauen aus Österreich, die rund 550.000 Euro Schadenersatz fordern
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Britische Gesundheitsbehörde hält diesen Schritt dagegen nicht für notwendig - EU-Arzneibehörde fordert strengere Regeln für Implantate
Die schadhaften Medizinprodukte sollen auch bei Männern eingesetzt worden sein - Der französische Gesundheitsminister fordert Regelungen auf EU-Ebene
Gegen PIP ist das erste Urteil gefallen: Eine Betroffene erhielt 4.000 Euro Schadenersatz - Es geht auch um den Verdacht der illegalen Bereicherung
Hier gehört allen den Prozess gemacht, die mit diesem Skandal zu tun haben..
Das Video und der Song zum Silikonskandal: www.youtube.com/watch?v=mdesSNYeYbA
Brenntag hatte jedoch nach eigenen Angaben in seinen Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für industrielle Zwecke und Körperpflegeprodukte genutzt werden dürften.
Sind Brustimplantate heutzutage nicht als Körperpflege einzuordnen?
"Brenntag hatte jedoch nach eigenen Angaben in seinen Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen"
Das heisst, er hatte den begründeten Verdacht, dass aufgrund der Nutzung seiner Rohstoffe das Risiko des Personenschadens entstehen könnte, und hat trotzdem geliefert und den Schaden für die Konsumenten bewusst in Kauf genommen, und nur der Formhalber irgendeine Klausel auf seinen Lieferschein geschrieben, um seine Haftung zu reduzieren.
Ich würde da - insbesondere wenn dieser Hinweis explizit nur auf der Lieferung an diesen Kunden steht - das eher als Indiz dafür nehmen, dass er es wusste und trotzdem geliefert hat. Nicht gut für ihn.
Wenn er das so argumentiert, schaut's schlecht aus.
Dieser Hinweis von Brenntag ist fast 100 % Sicherheit ein genereller Passus und kein begründeter Verdacht.
Bei Silikon ist in der Schönheitschirurgie schon so oft Schindluder betrieben worden, dass die Silikonlieferanten/hersteller von vornherein laufend ihre Kunden darauf hinweisen, dass Silikon nicht IM menschlichen Körper eingesetzt werden darf - ausser es handelt sich um ganz spezielle Silikontypen, die die meisten Lieferanten nicht anbieten.
logischerweise ist auch der Hersteller des Rohstoffes zu belangen, analog ist ja auch jeder Lieferant dran wenn er Gefahrenstoffe an nicht Befugte verkauft
Die stärkere Kontrolle von "Medizinprodukten" im Vergleich zum derzeitigen Ausmass wäre auch in Österreich sehr wünschenswert, nicht nur aus dem konkreten Anlassfall. "Medizinprodukte" sind im Gegensatz zu "Medikamenten" nur relativ wenigen Kontrollen und Richtlinien unterworfen.
Ein klassisches Beispiel für eine versuchte Deregulierung die unmittelbar auf die VerbraucherInnen zurückschlägt.
Auch wenn ich kosmetische Operationen nur für rekonstruktive Zwecke billige darf die Kontrolle niemals so gering werden dass einzelne KonsumentInnen solche Risiken tragen müssen.
beziehen von allen möglichen Herstellern Materialien, von Industriealkohol bis zu teuren Spezialchemikalien.
Lieferanten für Medizinprodukte müssen spezifizieren was die jeweiligen Materialien können.
Wenn ein Lieferant klar in den Spec Sheets gesagt hat was das Material taugt und der Kunde es nicht entsprechend eingesetzt hat kann er nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Dass die Hersteller der Medizinprodukte so lasch agieren können ohne Kontrolle schockiert allerdings. Das ist der wahre Skandal an der Geschichte.
Der Punkt kommt nach einem Vorfall immer.
Medizinprodukte sind im Gegensatz zu Medikamenten (bei denen die Kontrolle gern überschätzt wird) wesentlich vielfältiger: Nasenspray, Knochenzement, Brille, Kondom, Kernspintomograph, Beatmungsmachine, Krankenhausbett, Fieberthermometer, Pflaster...
Da ist es schwer, detailliertere gesetzl. Regelungen aufzustellen - und dem Stand der Technik anzupassen.
Die Aufdeckung von solchen Missständen/Kontrollen benötigt Fachwissen (Experten). Ach ja. Genau das passiert ja. Diese Experten sind aber nicht beamtet, sondern der "TÜV" wird beauftragt. Der ist bei der Zulassung zwingend und dann überwachend tätig. Gegen den hier gezeigten Vorsatz und Täuschung ist es aber immer schwierig anzukommen.
"logisch" ist es keineswegs, dass der Hersteller des Rohstoffes zu belangen ist. Im Gegenteil, als Lieferant muss ich im Normalfall nicht aktiv überprüfen, ob der Empfänger damit vielleicht etwas Illegales macht.
"Analog" ist das Beispiel schon gar nicht, immerhin gibt es bei "Gift" gesetzliche Regeln, die dem *Lieferanten* direkt auferlegt werden (z.B. nur an Leute mit Giftschein abgeben). Solche Regelungen sind mir für Industriesilikon nicht bekannt.
Selbst wenn, es ist nicht schwierig vorzustellen, dass der Hersteller diese Regeln erfüllt hat.
Ein Waffenhändler wird auch nicht zur Verantwortung gezogen, wenn er die Regeln eingehalten hatte (Waffenschein, Wartefrist), dann aber mit der Waffe ein Mord passiert
Das ist doch kein Vergleich!
Wenn jemand medizinisches Material herstellt, dann ist klar, wofür es verwendet wird. Und wenn dann das Material minderwertig oder ungeeignet ist, dann haftet man logischerweise. Es sei denn, es hätte eine andere Verwendungsmöglichkeit gegeben. Dann hätte dem Hersteller erst nachgewiesen werden müssen, dass er nicht wusste, dass es für medizinische Zwecke genutzt wird. Bei diesen Mengen sollte aber selbst das kein Problem darstellen!
Der Lieferant hat ja kein medizinisches Material hergestellt. Das gelieferte Material war einwandfreies Industriesilikon, wie bestellt & spezifiziert --> kein Mangel -> keine Produkthaftung für den Lieferanten
Der Punkt, ob die Lieferung von nicht medizinischem Material an einen Medizinprodukt-Hersteller bereits eine Mitschuld begründen (etwas anderes als Produkthaftung), lässt sich nicht allgemein beantworten. Ich sehe die Chancen eher gering, zumal es ja so aussieht, als hätte der Lieferant - auch im Sinne von Sorgfalt - auf die Nicht-Eignung schriftlich hingewiesen. Und wie gesagt: Durch Weiterverarbeitung kann aus Industriematerial durchaus ein einwandfreies Medizinprodukt werden. Es muss sich keineswegs um Missbrauch handeln.
So leicht wird das nicht.
Offensichtlich war sich der Hersteller der vorgesehen Verwendung bewusst...
Einen Baustoffhersteller hätte der Hersteller wohl kaum darauf hingewiesen dass er das Industriesilikon nicht in medizinischen Produkten einsetzen darf.
Was haben die also geglaubt was mit dem Silikon geschieht?
Wenn auch nur der Verdacht bestanden hat...offensichtlich, sonst hätten sie nicht darauf hingewiesen...hätten sie auch eine Meldung an ein Kontrollorgan schicken müssen.
"keine Produkthaftung für den Lieferanten"
Ganz so eindeutig ist das nicht: Wenn er wusste, das es in die Brustimplantante kommt (bzw das hätte wissen müssen), hat er nicht alles in seiner Macht stehende getan, um die Nutzer vor Schaden zu bewahren. Sondern eben bewusst Personenschäden in Kauf genommen, um das Geschäft zu machen.
Im wesentlich geht's um den NAchweis, dass er den Einsatz wissen hätte müssen (also im wesentlichen wie leicht das erkennbar gewesen wäre, hätte er versucht sich zu informieren.) und, ob er das Risiko erkennen hätte können (Verwendung in Medizinprodukten ist eindeutig).
die Haftung würden sich die Anwälte wünschen, weil beim Hersteller nix mehr zu holen ist.
Sofern keine Beweise dafür vorliegen, dass dem Lieferanten die illegalen Machenschaften bekannt waren, sehe ich nicht viele Chancen.
Über die Produkthaftung kann man in dem Fall nicht gehen, das gelieferte Produkt selbst war ja nicht mangelhaft.
Die Lieferung von nicht "medizinischem Material" - auch an einen Medizinprodukthersteller - ist aus meiner Sicht noch kein ausreichender Grund für Beihilfe... Immerhin können und werden Rohmaterialien häufig aufbereitet, weiter-verarbeitet, auf Tauglichkeit geprüft & getestet, etc.
Es ist wohl Produkthaftung.
Wenn er nachweisslich gewusst haben müsste, dass es in Brustimplantate kommt, hat er eben nicht alles unternommen um sicher zu stellen, dass seine Produkte die nötige / zu erwartende Sicherheit aufweisen.
Wird wohl sehr stark davon abhängen, wie die Verträge formuliert waren, und wie intensiv er nachgefragt hat - also was an Dokumenten und Zeugenaussagen ans Tageslicht kommt.
Es ist bereits klar, dass der Hersteller ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sich das Silikon nicht für Brustimplantate eignet.
Der Kunde hat trotzdem gekauft, der Hersteller sollte damit aus dem Schneider sein, wenn es rein um die Produkthaftung geht.
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