Auch Silikon-Erzeuger drohen Klagen

13. Jänner 2012, 09:53

Die deutsche Firma Brenntag könnte als Mitverantwortlicher im PIP-Skandal ebenso vor das Gericht kommen - Forderung nach schärferen Kontrollen

Frankfurt - Im Skandal um gesundheitsschädliche Silikon-Implantate drohen dem weltgrößten Chemikalienhändler Brenntag einem Zeitungsbericht zufolge Schadensersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe. Eine Münchner Anwaltskanzlei bereite im Namen einer geschädigten Mandantin eine Klage gegen das Mühlheimer Unternehmen vor, berichtete das "Handelsblatt" in seiner Freitagausgabe. "Wir stehen auf dem Standpunkt, dass der Zulieferer haftet, weil er wissen musste, was mit dem Industrie-Silikon passiert, wenn er es an einen Brustimplantate-Hersteller liefert", sagte Rechtsanwalt Michael Graf von der Kanzlei Zierhut & Graf. Eine weitere Kanzlei vertrete einen ähnlichen Standpunkt.

Die im Nebenwerteindex MDax notierte Brenntag hatte dem französischen Brustimplantate-Hersteller Poly Implant Prothese (PIP) Industrie-Silikon verkauft, das dieser für Implantate verwendete. Brenntag hatte jedoch nach eigenen Angaben in seinen Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für industrielle Zwecke und Körperpflegeprodukte genutzt werden dürften.

Unterschiedlicher Umgang mit Betroffenen

Bei zahlreichen Kissen sind inzwischen Risse aufgetreten - das Silikon soll sich in den Körpern der betroffenen Frauen verteilt haben. KritikerInnen zufolge könnte der Stoff krebserregend sein. Weltweit sollen zwischen 300.000 und 500.000 Frauen PIP-Implantate erhalten haben. Frankreich hat rund 30.000 Patientinnen aufgefordert, sich die Implantate wieder herausoperieren zu lassen. Deutschland, Großbritannien und Brasilien haben betroffene Frauen aufgefordert, einen Arzt aufzusuchen.

Schärfere Kontrollen durch Krankenkassen

Unterdessen fordern die gesetzlichen Krankenkassen eine massive Verschärfung der staatlichen Kontrolle von Medizinprodukten. Sie müssten bei der Zulassung ähnlich den Arzneimitteln behandelt werden, sagte die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". (Reuters)

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Posting 1 bis 25 von 51
1 2
konichiwa
 
10
16.1.2012, 11:08

Wie sieht es mit den Nachkommen des Entdeckers/Erfinders des Silikons aus, kann man die auch verklagen?

steve low
10
15.1.2012, 14:33
Hier posten heute wieder die professionellen Alleswisser,

mit ihren Konjunktiven!

RS69
 
00
15.1.2012, 15:01

Und dann gibt's noch Sie, der's nicht mal schafft irgendwas inhaltliches zu posten.

Sigrun1
11
13.1.2012, 21:17

wer sich mit Silikon aufpumpen lässt soll selbst f d Schaden aufkommen, aber nicht die Allgemeinheit belasten, der es egal war wie die Tussititten aussehen

E. Laserstrahl
30
13.1.2012, 20:43
www.aerztepfusch.at

Hier gehört allen den Prozess gemacht, die mit diesem Skandal zu tun haben..

°°__°°
00
30.1.2012, 10:31

Ah der Herr Elmar Battlogg. Wieder fest beim Werbung machen für eines seiner oberflächlichen Hefterl. Das mit dem Sterlingmotor ist ja auch grandios aber die eigene Rezzesion auf Amazon schlägt dem Fass den Boden aus.

Wiesen Barbara
00
13.1.2012, 20:02
Plastikpuppen …

Das Video und der Song zum Silikonskandal: www.youtube.com/watch?v=mdesSNYeYbA

gaisbock
02
13.1.2012, 15:04

Brenntag hatte jedoch nach eigenen Angaben in seinen Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für industrielle Zwecke und Körperpflegeprodukte genutzt werden dürften.

Sind Brustimplantate heutzutage nicht als Körperpflege einzuordnen?

RS69
 
20
13.1.2012, 15:26

"Brenntag hatte jedoch nach eigenen Angaben in seinen Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen"

Das heisst, er hatte den begründeten Verdacht, dass aufgrund der Nutzung seiner Rohstoffe das Risiko des Personenschadens entstehen könnte, und hat trotzdem geliefert und den Schaden für die Konsumenten bewusst in Kauf genommen, und nur der Formhalber irgendeine Klausel auf seinen Lieferschein geschrieben, um seine Haftung zu reduzieren.

Ich würde da - insbesondere wenn dieser Hinweis explizit nur auf der Lieferung an diesen Kunden steht - das eher als Indiz dafür nehmen, dass er es wusste und trotzdem geliefert hat. Nicht gut für ihn.

Wenn er das so argumentiert, schaut's schlecht aus.

Sarang He
00
14.1.2012, 15:36
unwahrscheinlich

Dieser Hinweis von Brenntag ist fast 100 % Sicherheit ein genereller Passus und kein begründeter Verdacht.

Bei Silikon ist in der Schönheitschirurgie schon so oft Schindluder betrieben worden, dass die Silikonlieferanten/hersteller von vornherein laufend ihre Kunden darauf hinweisen, dass Silikon nicht IM menschlichen Körper eingesetzt werden darf - ausser es handelt sich um ganz spezielle Silikontypen, die die meisten Lieferanten nicht anbieten.

zahnloser Tiger
20
13.1.2012, 10:46
Zeit wirds

logischerweise ist auch der Hersteller des Rohstoffes zu belangen, analog ist ja auch jeder Lieferant dran wenn er Gefahrenstoffe an nicht Befugte verkauft

Die stärkere Kontrolle von "Medizinprodukten" im Vergleich zum derzeitigen Ausmass wäre auch in Österreich sehr wünschenswert, nicht nur aus dem konkreten Anlassfall. "Medizinprodukte" sind im Gegensatz zu "Medikamenten" nur relativ wenigen Kontrollen und Richtlinien unterworfen.

Ein klassisches Beispiel für eine versuchte Deregulierung die unmittelbar auf die VerbraucherInnen zurückschlägt.

Auch wenn ich kosmetische Operationen nur für rekonstruktive Zwecke billige darf die Kontrolle niemals so gering werden dass einzelne KonsumentInnen solche Risiken tragen müssen.

hurdy gurdy
00
13.1.2012, 21:27
Also Pharma- und Medizinproduktefirmen

beziehen von allen möglichen Herstellern Materialien, von Industriealkohol bis zu teuren Spezialchemikalien.
Lieferanten für Medizinprodukte müssen spezifizieren was die jeweiligen Materialien können.
Wenn ein Lieferant klar in den Spec Sheets gesagt hat was das Material taugt und der Kunde es nicht entsprechend eingesetzt hat kann er nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Dass die Hersteller der Medizinprodukte so lasch agieren können ohne Kontrolle schockiert allerdings. Das ist der wahre Skandal an der Geschichte.

martinq
00
13.1.2012, 14:20
Bezüglich mehr Kontrolle

Der Punkt kommt nach einem Vorfall immer.

Medizinprodukte sind im Gegensatz zu Medikamenten (bei denen die Kontrolle gern überschätzt wird) wesentlich vielfältiger: Nasenspray, Knochenzement, Brille, Kondom, Kernspintomograph, Beatmungsmachine, Krankenhausbett, Fieberthermometer, Pflaster...

Da ist es schwer, detailliertere gesetzl. Regelungen aufzustellen - und dem Stand der Technik anzupassen.

Die Aufdeckung von solchen Missständen/Kontrollen benötigt Fachwissen (Experten). Ach ja. Genau das passiert ja. Diese Experten sind aber nicht beamtet, sondern der "TÜV" wird beauftragt. Der ist bei der Zulassung zwingend und dann überwachend tätig. Gegen den hier gezeigten Vorsatz und Täuschung ist es aber immer schwierig anzukommen.

Pygar
 
20
13.1.2012, 10:30

Gut; genau das habe ich ja bereits vorige Woche erwartet, dass die Lieferanten auch zur Haftung herangezogen werden.

martinq
02
13.1.2012, 13:58
Unsinn

"logisch" ist es keineswegs, dass der Hersteller des Rohstoffes zu belangen ist. Im Gegenteil, als Lieferant muss ich im Normalfall nicht aktiv überprüfen, ob der Empfänger damit vielleicht etwas Illegales macht.

"Analog" ist das Beispiel schon gar nicht, immerhin gibt es bei "Gift" gesetzliche Regeln, die dem *Lieferanten* direkt auferlegt werden (z.B. nur an Leute mit Giftschein abgeben). Solche Regelungen sind mir für Industriesilikon nicht bekannt.

Selbst wenn, es ist nicht schwierig vorzustellen, dass der Hersteller diese Regeln erfüllt hat.

Ein Waffenhändler wird auch nicht zur Verantwortung gezogen, wenn er die Regeln eingehalten hatte (Waffenschein, Wartefrist), dann aber mit der Waffe ein Mord passiert

martinq
00
13.1.2012, 14:21
Dieses Posting

war als Antwort zum darüberliegenden Posting gedacht.

Pygar
 
20
13.1.2012, 14:20

Das ist doch kein Vergleich!

Wenn jemand medizinisches Material herstellt, dann ist klar, wofür es verwendet wird. Und wenn dann das Material minderwertig oder ungeeignet ist, dann haftet man logischerweise. Es sei denn, es hätte eine andere Verwendungsmöglichkeit gegeben. Dann hätte dem Hersteller erst nachgewiesen werden müssen, dass er nicht wusste, dass es für medizinische Zwecke genutzt wird. Bei diesen Mengen sollte aber selbst das kein Problem darstellen!

martinq
01
13.1.2012, 14:33
Produkthaftung

Der Lieferant hat ja kein medizinisches Material hergestellt. Das gelieferte Material war einwandfreies Industriesilikon, wie bestellt & spezifiziert --> kein Mangel -> keine Produkthaftung für den Lieferanten

Der Punkt, ob die Lieferung von nicht medizinischem Material an einen Medizinprodukt-Hersteller bereits eine Mitschuld begründen (etwas anderes als Produkthaftung), lässt sich nicht allgemein beantworten. Ich sehe die Chancen eher gering, zumal es ja so aussieht, als hätte der Lieferant - auch im Sinne von Sorgfalt - auf die Nicht-Eignung schriftlich hingewiesen. Und wie gesagt: Durch Weiterverarbeitung kann aus Industriematerial durchaus ein einwandfreies Medizinprodukt werden. Es muss sich keineswegs um Missbrauch handeln.

Heavyweather
10
13.1.2012, 15:21

So leicht wird das nicht.
Offensichtlich war sich der Hersteller der vorgesehen Verwendung bewusst...
Einen Baustoffhersteller hätte der Hersteller wohl kaum darauf hingewiesen dass er das Industriesilikon nicht in medizinischen Produkten einsetzen darf.
Was haben die also geglaubt was mit dem Silikon geschieht?
Wenn auch nur der Verdacht bestanden hat...offensichtlich, sonst hätten sie nicht darauf hingewiesen...hätten sie auch eine Meldung an ein Kontrollorgan schicken müssen.

RS69
 
11
13.1.2012, 14:44

"keine Produkthaftung für den Lieferanten"

Ganz so eindeutig ist das nicht: Wenn er wusste, das es in die Brustimplantante kommt (bzw das hätte wissen müssen), hat er nicht alles in seiner Macht stehende getan, um die Nutzer vor Schaden zu bewahren. Sondern eben bewusst Personenschäden in Kauf genommen, um das Geschäft zu machen.

Im wesentlich geht's um den NAchweis, dass er den Einsatz wissen hätte müssen (also im wesentlichen wie leicht das erkennbar gewesen wäre, hätte er versucht sich zu informieren.) und, ob er das Risiko erkennen hätte können (Verwendung in Medizinprodukten ist eindeutig).

Pygar
 
20
13.1.2012, 14:46

So ist es.

martinq
12
13.1.2012, 13:46
Nur ein Strohhalm der Anwälte

die Haftung würden sich die Anwälte wünschen, weil beim Hersteller nix mehr zu holen ist.

Sofern keine Beweise dafür vorliegen, dass dem Lieferanten die illegalen Machenschaften bekannt waren, sehe ich nicht viele Chancen.

Über die Produkthaftung kann man in dem Fall nicht gehen, das gelieferte Produkt selbst war ja nicht mangelhaft.

Die Lieferung von nicht "medizinischem Material" - auch an einen Medizinprodukthersteller - ist aus meiner Sicht noch kein ausreichender Grund für Beihilfe... Immerhin können und werden Rohmaterialien häufig aufbereitet, weiter-verarbeitet, auf Tauglichkeit geprüft & getestet, etc.

RS69
 
20
13.1.2012, 14:47

Es ist wohl Produkthaftung.

Wenn er nachweisslich gewusst haben müsste, dass es in Brustimplantate kommt, hat er eben nicht alles unternommen um sicher zu stellen, dass seine Produkte die nötige / zu erwartende Sicherheit aufweisen.

Wird wohl sehr stark davon abhängen, wie die Verträge formuliert waren, und wie intensiv er nachgefragt hat - also was an Dokumenten und Zeugenaussagen ans Tageslicht kommt.

Threonin
00
13.1.2012, 17:51

Es ist bereits klar, dass der Hersteller ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sich das Silikon nicht für Brustimplantate eignet.

Der Kunde hat trotzdem gekauft, der Hersteller sollte damit aus dem Schneider sein, wenn es rein um die Produkthaftung geht.

RS69
 
20
13.1.2012, 17:55

Wenn er wusste (oder wissen musste), dass ein Produkt mit potenziellem Personenschaden daraus gemacht wird, und das in Kauf genommen hat, ist das bei weitem nicht so klar.

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