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Paris - Im Skandal um französische Billig-Brustimplantate gibt es ein erstes Urteil: ein Gericht in Avignon verurteilte den Versicherer des insolventen Herstellers PIP zu 4.000 Euro Schadenersatz. Der Richter gab damit der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingepflanzt worden war. Eine Sprecherin der Allianz-Versicherung in Paris konnte die Angaben zum Urteil am Freitag auf Nachfrage zunächst weder bestätigen noch dementieren.
Nach Ansicht des zitierten Klägerinnen-Anwalts ist das Urteil gegen den Versicherer der Firma Implant Prothese (PIP) vom 11. Jänner richtungweisend. Der Richter habe sich auch nicht vom Einwand der Versicherung beeindrucken lassen, dass sie in einem laufenden Verfahren wegen vorsätzlicher Täuschung durch die Verantwortlichen bei PIP auf Nichtigkeit des Versicherungsvertrags klage. Er war nach den Angaben im Juli 2010 abgeschlossen worden.
Illegale Bereicherung
Nach den gleichen Angaben ging in Toulon die erste Strafanzeige gegen den Firmengründer sowie Teile von dessen Familie ein. Neben der vorsätzlichen Lebensgefährdung geht es dabei auch um den Verdacht der illegalen Bereicherung. Die Anwältin Christine Ravaz wird mit den Worten zitiert: "Wir wollen erfahren, wo das Vermögen des Unternehmens PIP geblieben ist."
Weltweit sollen rund 500.000 Frauen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) erhalten haben. Deren Silikon kann heraussickern, sich im Körper verteilen und Entzündungen auslösen. Unerwiesen ist, ob dies das Krebsrisiko erhöht. (APA)
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Der Brustimplantatehersteller PIP muss sich ab 17. April vor Gericht verantworten
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Ein Sammelklage wird durch EU-Recht verhindert - Geschädigten Frauen bleibt die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren gegen PIP als Geschädigte anzuschließen
Die plastische Chirurgin Millesi fordert strengere Kontrollen und beurteilt das Gesetz von Alois Stöger als "sehr, sehr gut"
Spanisches Gericht spricht Patientin Entschädigung von rund 7.500 Euro zu
Britische Gesundheitsbehörde hält diesen Schritt dagegen nicht für notwendig - EU-Arzneibehörde fordert strengere Regeln für Implantate
Die schadhaften Medizinprodukte sollen auch bei Männern eingesetzt worden sein - Der französische Gesundheitsminister fordert Regelungen auf EU-Ebene
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