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Paris - Jean-Claude Mas, Gründer der französischen Brustimplantate-Firma PIP, ist am Donnerstag vorläufig festgenommen worden. Er sei in der südfranzösischen Region Var aufgegriffen worden und befinde sich nun in Gewahrsam. Die Festnahme erfolgte im Zuge eines im Dezember in Marseille eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen Mas.
PIP hatte für die Brustimplantate ein nicht für die Behandlung von Menschen geeignetes Billig-Silikongel verwendet, mehrere Länder empfahlen daraufhin die Silikonkissen wegen gesundheitlicher Risiken entfernen zu lassen. Mas hatte zugegeben, ein nicht anerkanntes Silikongel verwendet zu haben, wies aber jegliche Gefahren zurück.
Die französischen Behörden empfahlen vor Weihnachten rund 30.000 Trägerinnen von PIP-Prothesen, sich die Kissen herausnehmen zu lassen. Die Arzneimittelbehörde zählt bisher 20 Krebsfälle unter Französinnen mit den von Mas produzierten Einlagen. Ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den Silikonkissen ist aber nicht erwiesen. (APA)
Urteil wird für Dezember angekündigt - Verteidigung plädierte auf teilweisen Freispruch - Staatsanwalt fordert Haftstrafen
Unternehmenschef Jean-Claude Mas widerrief im Prozess in Marseille früheres Geständnis - Er habe "nie an diesen Verschleierungsaktionen" teilgenommen
Der Firmengründer wurde ausgebuht und behauptet, wegen "der Kohle vor Gericht gezerrt" zu werden - Angeklagter lehnt das Gericht ab
VKI vertritt die Interessen von 73 Österreicherinnen - Drei Betroffene sind in Marseille zum Prozessauftakt angereist
Der Brustimplantatehersteller PIP muss sich ab 17. April vor Gericht verantworten
Das Verfahren, das am 17. April beginnt, könnte der größte Implantat-Strafprozess der französischen Justizgeschichte werden
Richterin: Gefahr allein rechtfertigt noch kein Schmerzensgeld, nötig sei der Nachweis gesundheitlicher Schädigungen
Der VKI vertritt dabei 72 Frauen aus Österreich, die rund 550.000 Euro Schadenersatz fordern
In über 1.000 Fällen diagnostizierten ÄrztInnen Entzündungen
Der 73-Jährige saß seit März in U-Haft
KonsumentenschützerInnen verhandeln drei exemplarische Fälle - Versicherer Allianz ist mit 72 Schadensmeldungen aus Österreich konfrontiert
Der Verein für Konsumenteninformation hat am Donnerstag in Paris drei Fälle für einen Musterprozess eingebracht
Beruhigung für betroffene Frauen: Britische Studie gibt Entwarnung bezüglich karzinogener Wirkung
Bis 29. Februar konnten sich Betroffene wegen eines gemeinsamen Vorgehens gegen PIP an die KonsumentenschützerInnen wenden
Ein Sammelklage wird durch EU-Recht verhindert - Geschädigten Frauen bleibt die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren gegen PIP als Geschädigte anzuschließen
Die plastische Chirurgin Millesi fordert strengere Kontrollen und beurteilt das Gesetz von Alois Stöger als "sehr, sehr gut"
Spanisches Gericht spricht Patientin Entschädigung von rund 7.500 Euro zu
Britische Gesundheitsbehörde hält diesen Schritt dagegen nicht für notwendig - EU-Arzneibehörde fordert strengere Regeln für Implantate
Die schadhaften Medizinprodukte sollen auch bei Männern eingesetzt worden sein - Der französische Gesundheitsminister fordert Regelungen auf EU-Ebene
Die deutsche Firma Brenntag könnte als Mitverantwortlicher im PIP-Skandal ebenso vor das Gericht kommen - Forderung nach schärferen Kontrollen
Gegen PIP ist das erste Urteil gefallen: Eine Betroffene erhielt 4.000 Euro Schadenersatz - Es geht auch um den Verdacht der illegalen Bereicherung
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