Laut neuem Gesetz müssen MedizinerInnen jeder Frau, die abtreiben will, ein Ultraschallbild ihres Fötus vorlegen
Die Abtreibungsdebatte in den Vereinigten Staaten wird durch ein aktuelles Urteil aus Texas befeuert. Dort entschied ein Bundesrichter am Montag, dass ein Gesetz in Kraft treten kann, das MedizinerInnen dazu verpflichtet, jede Frau vor einer möglichen Abtreibung mit Bildern und Tönen ihres Fetus zu konfrontieren.
Zu "Marionetten" degradiert
Richter Sam Sparks nahm zu seinem Urteil schriftlich Stellung und betonte, dass es ihm nicht möglich war, anders zu entscheiden, da das übergeordnete Berufungsgericht letzten Monat einer Klage gegen das Gesetz durch Pro Choice-AktivistInnen nicht stattgegeben, sondern im Gegenteil bekräftigt hatte. Er kritisierte das Berufungsgericht, es würde "aus ÄrztInnen Marionetten machen" und ihnen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit entziehen. "Es kann nur wenig Zweifel daran geben, dass das Gesetz ein Versuch der texanischen GesetzgeberInnen ist, Frauen von einem in der Verfassung garantierten Recht abzubringen, indem sie es für fürsorgliche und kompetente MedizinerInnen schwerer machen, Abtreibungen vorzunehmen", schrieb Sparks. "Es scheint, dass das Berufungsgericht die Schutzmechanismen des 1. Zusatzartikel zur Verfassung im Zusammenhang mit Abtreibung erfolgreich entfernt hat."
Eine kleine verbale Übung
Das umstrittene Gesetz wurde 2011 auf den Weg gebracht und verlangt vom medizinischen Personal, das Abbrüche vornimmt, Ultraschallbilder vom Fetus zu machen, um diese den Frauen zu zeigen. Ebenfalls sind sie dazu angehalten, den Patientinnen den fetalen Herzschlag hören zu lassen. Das soll mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Eingriff geschehen. Die Frauen können zwar beides ablehnen, aber in dem Fall müssen die MedizinerInnen den Fetus verbal beschreiben. Ausnahmen sieht das Gesetz nur bei Vergewaltigungs- und Inzestopfern, bei missgebildeten Feten oder für Frauen vor, die eine weite Anreise in die Praxis oder Klinik auf sich genommen haben.
ÄrztInnen, die gegen das Gesetz verstoßen, drohen der Verlust ihrer Zulassung, die Verurteilung wegen einer minderschweren Straftat und Geldstrafen bis zu 10.000 Dollar.
Gesetz von Sparks kurzfristig blockiert
Im Juni vergangenen Jahres ist ein Zusammenschluss von Gesundheitsversorgern gegen das Gesetz vor Gericht gezogen. Ihr Argument: Die ÄrztInnen würden zum Sprachrohr einer staatlich geforderten ideologischen Botschaft gemacht. Richter Sparks urteilte damals der Argumentation folgend, dass das Gesetz gegen die freie Meinungsäußerung der ÄrztInnen verstoße und hat es kurzfristig blockiert. Sparks stieß sich vor allem daran, dass die MedizinerInnen die Bilder beschreiben sollten.
"Wahrheiten zumutbar"
Ein dreiköpfiges Appellationsgericht für den Fünften Gerichtsbezirk hat heuer im Jänner diese Aussetzung wieder aufgehoben. Es entschied, dass es den MedizinerInnen zumutbar sei, wahrheitsgemäße, nicht irreführende und die Entscheidung für oder wider Abtreibung betreffend relevante Informationen weiterzugeben.
"Schreckliche Ungerechtigkeit"
Das "Center for Reproductive Rights" (Zentrum für Reproduktionsrechte), das sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt, strebt derzeit eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht, diesmal in voller Besetzung, an. "Es ist eine schreckliche Ungerechtigkeit, dass Richter Sparks die Verfassungsrechte von ÄrztInnen aufgrund der Entscheidung des Gremiums des Fünften Gerichtsbezirkes nicht schützen konnte", schreibt die Präsidentin des Zentrums Nancy Northup.
Sechs Bundesstaaten mit derartiger Gesetzgebung
Laut dem Guttmacher Institute in Washington haben bis dato sechs der fünfzig US-Bundesstaaten Gesetze erlassen, die Abtreibungseinrichtungen verpflichten, Ultraschalluntersuchungen an jeder Frau, die eine Abtreibung in Betracht zieht, vorzunehmen und ihr die Möglichkeit, das Bild zu sehen, einzuräumen. In drei Bundesstaaten darf frau es ohne Wenn und Aber ablehnen, sich den Informationen auszusetzen, während in den drei weiteren, neben Texas auch in Oklahoma und North Carolina, die ÄrztInnen das Bild verbal beschreiben müssen, sollte es frau nicht selbst sehen wollen.
Die entsprechenden Gesetze sind in Oklahoma und North Carolina noch nicht in Kraft, da auch dort dagegen prozessiert wird. Das aktuelle Urteil in Texas gibt zumindest den Pro Life-AktivistInnen der "Texas Alliance for Life" Aufwind. Sie nannten es "einen großen Sieg" für die AbtreibungsgegnerInnen. (Reuters/red)