Fall Hochleitner

Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

13. Februar 2012, 10:50

Gescheiterte Rektorsanwärterin an der Medizin-Uni Innsbruck: Schiedskommission weist Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlung ab

Innsbruck - Die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck hat die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlung wegen Diskriminierung der Rektorsanwärterin Margarethe Hochleitner bei der Wahl im Jahr 2009 durch den Uni-Rat abgewiesen. Dies teilte die Uni am Samstagabend mit. Die Kommission hielt in dem Bericht fest, dass es zu keiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gekommen sei.

Der Uni-Rat der Medizinischen Universität hatte im April 2009 aus einem Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug.

Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) eingeschaltet wurde, und diese eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes gegeben sah. Danach war die Schiedskommission mit einer abermaligen Prüfung beauftragt worden. (APA)


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Schiedskommission der Medizin-Uni Innsbruck

Der lachende Mann
00
13.2.2012, 13:53

Das war vorhersehbar. Die Berufserfahrung des Siegers war nunmal höher.

zahnloser Tiger
00
13.2.2012, 15:00
schön dass es vorhersehbar war, aber TROTZDEM vor einer Kommission enden musste

darf man daraus folgern dass einfach bei JEDER Personalentscheidung die zu Gunsten eines Mannes ausfällt in Zukunft "Diskriminierung" geschrien wird?

Denn auch wenn die Anschuldigung zu Unrecht erfolgte hat Frau ja keinerlei Konsequenz zu tragen?

Der lachende Mann
00
13.2.2012, 19:30
Ja.

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