Wien - Nach dem Aufruf des Vereins für KonsumentInnenschutz (VKI) an von defekten Brustimplantaten betroffenen Frauen haben sich bis Mittwoch 40 Frauen gemeldet. Wie dieStandard.at berichtete waren es in der vergangene Woche 20 Frauen, die sich beim VKI gemeldet haben. Die Möglichkeit, in Österreich den französischen Pflichtversicherer Allianz auf Produkthaftung zu klagen, könnte gegeben sein. Derzeit würden die Ansprüche gegenüber der Allianz geprüft.

Das KonsumentInnenschutzministerium hat den VKI damit beauftragt, die Fälle Betroffener zu sammeln und die Möglichkeiten für eine Sammelintervention, gegebenenfalls auch eine Sammelklage zu prüfen. Aufgerufen sind alle Österreicherinnen, die Implantate des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) mit Sitz in Frankreich eingesetzt bekamen - auch Patientinnen, die sich im Ausland operieren ließen.

Auf der Homepage www.verbraucherrecht.at können sich Betroffene über die rechtlichen Möglichkeiten informieren und ein Antragsformular ausfüllen. Für etwaige Schadenersatzzahlungen oder Schmerzensgeld kann die Hersteller-Firma nämlich nicht aufkommen. Das Unternehmen ist seit 2009 insolvent. Vielmehr soll die Allianz als Versicherer zur Kassa gebeten werden. (APA)