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Sobald bei einer Scheidung im Unterhaltsvergleich "Verzicht auf den Unterhalt auch im Falle unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage, geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse" steht, ist das Thema "Unterhalt" ein für alle Mal vom Tisch. Auch in einer Notsituation können Frauen dann keine Unterhaltsforderungen mehr an den Exgatten stellen, warnt die Beratungsstelle "Frauen beraten Frauen" vor Konsequenzen.
"Eine Scheidung bedeutet für jede Betroffene starke Einschnitte im Leben. In diesem Zusammenhang ist jeder Frau daher dringend zu empfehlen, sich sehr genau zu überlegen, ob bei der Verhandlung der Scheidungsbedingungen, ein Verzicht auf Unterhalt überhaupt eine tragbare Lösung darstellt", warnt Barbara Stekl, Juristin der Beratungsstelle. Die Juristin veranschaulicht die Problematik mit dem Beispiel einer 55-jährigen Frau, die mehrere Jahre daheim bei ihren Kindern in Karenz verbrachte, weshalb ihr auch die notwendigen Pensionsjahre fehlen. Seit acht Jahren ist sie nun Teilzeitkraft und verdient 800 Euro pro Monat. In diesem Fall wäre der Unterhalt eine notwendige finanzielle Stütze.
Verzicht kann existenzgefährdend sein
Bei den Sozialleistungen bedeutet der Verzicht auf Unterhalt, dass eine Frau keinen Anspruch auf Mindestsicherung hat. Sozialleistungen wie die Mindestsicherung stellen in Österreich sekundäre Leistungen dar. Dadurch werden Anspruchsberechtigte gezwungen, alle sonstigen Ansprüche - wie beispielsweise Alimente - zuerst geltend zu machen, bevor der Staat unterstützend eingreift. Erst wenn alles an privaten Möglichkeiten ausgeschöpft wurde, besteht der Anspruch auf Mindestsicherung. Das Gleiche gilt für die Ausgleichzulage auf die Pension, auch die kann nach einem Verzicht auf Unterhalt nicht geltend gemacht werden.
Generell hängt der Anspruch auf Unterhaltszahlung von der Art der Scheidung ab und muss nicht immer mit Kindern in Verbindung stehen. Er soll zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person ausbezahlt werden. Anspruch haben unter bestimmten Voraussetzungen etwa Kinder, Eltern oder die/der EhepartnerIn. Berechnungsgrundlage ist dabei das monatliche Nettoeinkommen inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Die Motive für einen Verzicht können unterschiedlich sein: Will die eine Frau schlicht keinen Kontakt mehr zum Ex-Mann und ihm etwa als Folge der Unterhaltszahlung nicht für jeden Schritt Rechenschaft abliefern müssen, so spielt bei einer anderen vielleicht Stolz und der Wunsch, finanziell selbstständig zu leben eine Rolle. Gemein ist ihnen aber, dass der Verzicht existenzgefährdend sein kann. (red)
Info: Die Wiener Beratungsstelle „Frauen beraten Frauen" bieten laufend Beratungen zum Thema Unterhalt und Scheidung an. Am 8. Mai könnten Interessierte und/oder Betroffene auch zum Vortrag "Alles was Recht ist" kommen. Nähere Informationen unter www.frauenberatenfrauen.at.
Link:
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Na dann. Sorry, aber ich habe damals in etwa (sogar ein bissl mehr) wie mein Ex-Mann verdient und Dank frz. Schulsystems konnte das auch so bleiben. Insoferne führen für mich solche Argumente ins Witzkistchen österr. sogenannter Familienpolitik, die sich auf KKK reduziert.
Wer redet bitte von ewig??? Es geht um die ersten 3 Jahre- bis zum KiGa halt.
Was spricht denn dagegen sich 3 Jahre um sein Kind zu kümmern?
Ich meinte, dass in F Familien mit mehreren Kindern gefördert werden, da sie kaum noch ESt. zahlen müssen. Das ist doch was positives!
warum wird mein posting nicht veröffentlicht?
weil ich darauf hinweise dass dies auch männer betreffen kann nicht nur frauen? aber sie in ihrem artikel nur von der frau sprechen die unterhalten werden muss, weil sie ja annehmen, dass frauen zu hause sind. sagt aber ein mann, dass die frauen mehr zu hause sind und der mann arbeitet dann gibts gleich eine zitrone, weil das ist ja eine frachheit zu sagen frauen sind daheim bei den kindern und männer in der arbeit.
ihr richtet es euch schon so wie ihr es braucht...und dann wirds nicht veröffentlicht, weil ihr aufgedeckt wurdet mich welchen verschiedenen maßen ihr messt
warum wird der artikel von diestandard nicht gendergerecht geschrieben? oder ist das sowiesoklar, dass nur die frauen unterhalt bekommen, die männer aber nicht? auf der anderen seite regen sich die damen aber auf wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass die frauen zu hause bei den kindern sind, aber hier beim unterhalt da gibts nur eine richtung.
damit haben sich die damen und herren der diestandardredaktion völlig ins aus geschossen....
Wenn man wie im Artikel angeführt nicht ausdrücklich auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet kann es passieren, dass man für einen Expartner auch 30 Jahre nach der Scheidung unerwartet zahlen muß wenn dieser in Notlage gerät und nicht inzwischen wieder selbst verheiratet ist. Konkret heißt das wenn meine Partnerin bei der Scheidung 30 und vollerwerbstätig ist, ich sie danach nie mehr sehe und sie dann plötzlich mit 50 krank wird und in eine Notlage gerät wird plötzlich Unterhalt fällig, umgekehrt natürlich auch. Ich bin jedenfalls sehr froh dass meine Ex und ich vor unserer Scheidung juristisch umfassend aufgeklärt wurden und dann gerne auf gegenseitigen Unterhalt im Vergleich verzichtet haben.
20 Jahre Trennung und noch immer die Deinige?
Meine Exen gehen im Normalfall weg wie die warmen Semmerl! Eines wissen die Männer meiner Milliardenmetropole "Bei dem Wahnsinns-Typen muss sie einiges draufgehabt haben! Die hat sicher etwas Tierisches gelernt, wovon wir nur träumen können" :)
'Habe ich auch gemacht. Man sollte sich aber schon vor der Hochzeit informieren, welche Rechte und Pflichten man mit einer Heirat bekommt/eingeht. Das ist nämlich kein romantisches Bipapo, sondern eine Unterschrift unter einen Vertrag, was die offenbar nur wenige übernasern.
Das ist wichtiger als die Wahl des Hochzeitskleides und -ortes wird in der Praxis nur meist umgekehrt betrieben und dann kommt in vielen Fällen das böse Erwachen.
Solange der Unterhaltsanspruch nicht durch Gerichtsbeschluß festgelegt ist, verweisen AMS und Sozialamt auf die Notwendigkeit, denselben durch Gerichtsbeschluß festzustellen, ob einvernehmlich oder mit Klage
Theoretisch kann das Sozialamt, in Wien die MA40, jemanden, der auf Unterhaltsansprüche verzichtet hat, danach noch den sogenannten Billigkeitsunterhalt einklagen schicken
(Höhe siehe OGH vom 06.04.2011)
Wird das denn in Wien inzwischen getan ?
Das kann es einfach nicht sein, daß jemand, der auf Unterhalt verzichtet, in irgendeiner zukünftigen Lebenslage in Not gerät, und dann keine Mindestsicherung bekommt, weil verzichtet wurde.
Genau so wenig kann es sein, daß jemand deswegen nicht verzichten darf, um das eventuelle Abgesichert-Sein bei einer zukünftigen Notlage nicht aufs Spiel zu setzen.
Da dies nichts mit Kindern zu tun haben muß, (auch nicht mit Geschlechtszugehörigkeit), dürfte also auch ein Mann nicht verzichten, um sich u.U. Jahrzehnte später von seiner ehemaligen Ehefrau durchfüttern (müssen) lassen zu können.
An so einer Gesetzeslage wäre wohl dringend etwas zu ändern!
eine ehe einzugehen geht mit einigen finanziellen vorteilen (ggfs. alleinverdienerabsetzbetrag, mitversicherung, witwer-/witwenpension usw.), aber halt auch mit pflichten einher.
niemand muss heiraten.
mindestsicherung für alle und keine finanziellen zuckerl (bwz. ggfs. hürden) aufgrund einer ehe und das problem wäre erledigt.
Vorteile wie Pflichten während einer Ehe ist ja in Ordnung. Einige davon gelten auch schon bei bloser Partnerschaft (unverheiratet).
Doch Pflichten nach Scheidung - auf unbegrenzte Zeit? Ich denke mal, die Vorteile enden mit Scheidung großteils auch.
Noch dazu so geregelt, daß, wenn der/die Verpflichtete dieser Pflicht nicht nachkommt, dies existenzgefährdend für die/den ist, dem gegenüber die Pflicht besteht.
Jetzt hätte ich darauf keine Reaktion mehr erwartet...
Also, detailliert weiß ich es auch nicht. Aber eine Unterhaltspflicht besteht sicher. Kommt der/die PartnerIn in eine Notlage, wird z.B. das Haushaltseinkommen gezählt, und so zahlt der/die verdienende PartnerIn für den Unterhalt des/der anderen, und es ggibt keinen Anspruch auf Sozialhilfe (ausser beide sind in Not). Was es sonst noch alles gibt, da müßte ich selbst juristische Auskunft einholen.
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