Sobald bei einer Scheidung im Unterhaltsvergleich "Verzicht auf den Unterhalt auch im Falle unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage, geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse" steht, ist das Thema "Unterhalt" ein für alle Mal vom Tisch. Auch in einer Notsituation können Frauen dann keine Unterhaltsforderungen mehr an den Exgatten stellen, warnt die Beratungsstelle "Frauen beraten Frauen" vor Konsequenzen.

"Eine Scheidung bedeutet für jede Betroffene starke Einschnitte im Leben. In diesem Zusammenhang ist jeder Frau daher dringend zu empfehlen, sich sehr genau zu überlegen, ob bei der Verhandlung der Scheidungsbedingungen, ein Verzicht auf Unterhalt überhaupt eine tragbare Lösung darstellt", warnt Barbara Stekl, Juristin der Beratungsstelle. Die Juristin veranschaulicht die Problematik mit dem Beispiel einer 55-jährigen Frau, die mehrere Jahre daheim bei ihren Kindern in Karenz verbrachte, weshalb ihr auch die notwendigen Pensionsjahre fehlen. Seit acht Jahren ist sie nun Teilzeitkraft und verdient 800 Euro pro Monat. In diesem Fall wäre der Unterhalt eine notwendige finanzielle Stütze.

Verzicht kann existenzgefährdend sein

Bei den Sozialleistungen bedeutet der Verzicht auf Unterhalt, dass eine Frau keinen Anspruch auf Mindestsicherung hat. Sozialleistungen wie die Mindestsicherung stellen in Österreich sekundäre Leistungen dar. Dadurch werden Anspruchsberechtigte gezwungen, alle sonstigen Ansprüche - wie beispielsweise Alimente - zuerst geltend zu machen, bevor der Staat unterstützend eingreift. Erst wenn alles an privaten Möglichkeiten ausgeschöpft wurde, besteht der Anspruch auf Mindestsicherung. Das Gleiche gilt für die Ausgleichzulage auf die Pension, auch die kann nach einem Verzicht auf Unterhalt nicht geltend gemacht werden.

Generell hängt der Anspruch auf Unterhaltszahlung von der Art der Scheidung ab und muss nicht immer mit Kindern in Verbindung stehen. Er soll zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person ausbezahlt werden. Anspruch haben unter bestimmten Voraussetzungen etwa Kinder, Eltern oder die/der EhepartnerIn. Berechnungsgrundlage ist dabei das monatliche Nettoeinkommen inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Die Motive für einen Verzicht können unterschiedlich sein: Will die eine Frau schlicht keinen Kontakt mehr zum Ex-Mann und ihm etwa als Folge der Unterhaltszahlung nicht für jeden Schritt Rechenschaft abliefern müssen, so spielt bei einer anderen vielleicht Stolz und der Wunsch, finanziell selbstständig zu leben eine Rolle. Gemein ist ihnen aber, dass der Verzicht existenzgefährdend sein kann. (red)