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Margit Schratzenstaller ist Referentin für öffentliche Finanzen am Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo).
Ausgerechnet am Frauentag fand die letzte Sondersitzung zum Konsolidierungspaket im Nationalrat statt. Dennoch kritisierte keiner der Redebeiträge, dass die Konsolidierungsmaßnahmen generell nicht in eine Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden sind und dass insbesondere die Geschlechterperspektive bei ihrer Konzeption und Beurteilung fehlt: obwohl in Österreich seit 2009 die verfassungsmäßige Verpflichtung zu einer geschlechtergerechten Budgetgestaltung besteht und dieses Gender Budgeting auf Bundesebene ab 2013 flächendeckend umzusetzen ist.
Unter Gender Budgeting wird die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in sämtlichen Phasen des Budgetprozesses verstanden, von der Erstellung des Haushalts über seine Umsetzung bis hin zur Haushaltskontrolle. Konkret erfordert das, dass sich die Politik verbindliche Gleichstellungsziele gibt, an denen sich auch die Budgetpolitik orientiert. Diese Ziele sollten sich - gemäß den auch international üblichen Vorstellungen zur Gleichstellung - auf eine gleichmäßigere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit sowie von Einkommen und Vermögen zwischen den Geschlechtern beziehen. Ebenso ist anzustreben, dass das Angebot an öffentlichen Leistungen einen möglichen geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Bedarf (Beispiel Gesundheitswesen) berücksichtigt. Auf der Grundlage dieser Ziele sind budgetpolitische Maßnahmen in der Planungsphase zu evaluieren, um mögliche problematische Gleichstellungswirkungen identifizieren und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können. Solch eine Bewertung zwingt die Politik auch dazu, mögliche Zielkonflikte mit anderen wirtschaftspolitischen Zielen bzw. Priorisierungen offenzulegen.
... mit Leben füllen
Das soeben vereinbarte Konsolidierungsprogramm enthält eine Reihe von Maßnahmen, bei denen auch - unterschiedliche - geschlechtsspezifische Effekte zu vermuten sind. So belasten etwa die höheren Steuern für Grund- und Immobilienvermögen ebenso wie die Solidarabgabe und die Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge für höhere Einkommen im Durchschnitt Männer mehr als die Frauen, da sie über höhere Einkommen und Vermögen verfügen. Frauen wiederum dürften die mäßigen Pensionsanpassungen, Nulllohnrunden und geringen Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst stärker spüren. Der Einstellungsstopp im öffentlichen Dienst erschwert die Erhöhung des insgesamt unterdurchschnittlichen Frauenanteils generell und in Führungspositionen. Weniger eindeutig sind die Wirkungen der Bemühungen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters; hier bedarf es genauerer Untersuchungen.
Auch die begleitenden Offensivmaßnahmen haben viele Gleichstellungsaspekte. Die Fortführung des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen für die unter Dreijährigen und der Nachmittagsbetreuung an den Schulen erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig sind weitere Spielräume zur Erreichung wichtiger Gleichstellungsziele zu schaffen: in Form zusätzlicher Mittel für unzureichende Betreuungseinrichtungen ebenso wie durch die Kopplung der Mittelvergabe - etwa für die Universitäten - an die Erreichung von Gleichstellungszielen. Jedenfalls ist - soll die verfassungsmäßige Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Gender Budgeting mit Leben erfüllt werden - eine Vorabevaluierung des geplanten Konsolidierungsprogramms ebenso wie eine Bewertung seiner Umsetzung aus Gleichstellungsperspektive unverzichtbar. (Margit Schratzenstaller, DER STANDARD, 17./18.3.2012)
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