Klage leiblicher Väter wurde abgewiesen

22. März 2012, 13:26
  • Dem "bestehenden Familienverband" wird der Vorrang gegeben.
    foto: oliver lang/ap

    Dem "bestehenden Familienverband" wird der Vorrang gegeben.

Biologische Väter haben keinen Anspruch auf Vaterschaft, wenn es rechtlich einen Vater gibt, der sich um das Kind kümmert

Straßburg - Biologische Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammen lebt, der rechtlich als Vater gilt. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Straßburger Gerichtshof zwei Menschenrechtsbeschwerden von Männern aus Deutschland ab. Die deutsche Regelung verletze weder das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot (Beschwerdenummer 45071/09 und 23338/09).

Zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen und Berlin hatten vor dem EGMR geklagt. In einem Fall stand aufgrund eines Vaterschaftstests fest, dass der Kläger der leibliche Vater des Kindes ist. Nach deutschem Recht kann der leibliche Vater die Vaterschaft jedoch nicht einklagen, wenn zwischen dem offiziellen Vater und dem Kind eine "sozial-familiäre Beziehung" besteht.

Weiter Beurteilungsspielraum

Der Gerichtshof bestätigte nun diese deutsche Regelung. Die Mitgliedstaaten der Menschenrechtskonvention - darunter auch Deutschland - hätten in solchen Fällen einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, "einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind".

Die Konventionsstaaten seien allerdings verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohl liege, ergänzte das Gericht unter Verweis auf eine frühere Entscheidung. "Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine Verpflichtung (...), biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten." (APA, 22.3.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 776
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
und wie schauts in Oesterreich aus?

Fuer biologische Vaeter schauts in Oesterreich nicht besser aus.
Der rechtliche Vater (automatisch der Ehemann z.b) ist der einzige der etwas an der rechtlichen Vaterschaft aendern kann.

Die Linken ...

… haben es geschafft, dass wir Männer nur noch Gesellschaftsmüll sind.
Danke, liebe männlichen Linkswähler ohne Selbstachtung.

Verpflichtender DNA-Vaterschaftstest

Schützt gegen Kuckuckskinder und schafft gleich klare Verhältnisse. Dann wird der tatsächliche Vater auch dank Druck auf die Mutter wohl identifiziert und kann als rechtlicher Vater mit allen Pflichten und Rechten anerkannt werden.

Bitte um Begründung für Rot

Es geht mir um einen Test gleich nach der Geburt und nicht nach etlichen Jahren, wo es schon zu große emotionale Bindungen seitens der "falschen" Väter gibt.

Test natürlich zuerst nur zwischen dem Vater und dem Kind, keine genereller abgleich mit einer Datenbank. Wenn das Kind nicht seines ist, kann er es noch immer akzeptieren oder ablehnen und die Mutter wird den richtigen aufsuchen.

Korrekt, aber dann der Test darf nur zwischen Kind und Vater vergleichen und muss frei von persönlichen Daten sein.

Fordere ich auch schon längst.
Aber stattdessen hast du in Deutschland etwa eine Gesetzgebung, die einen Test gegen den Willen der Mutter strafbar macht! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Das ist doch aber selbstverständlich, dass das Wohl des Kindes Priorität hat. Und wenn das Kind einen anständigen Vater hat, bei dem es auch gerne ist, wieso sollte man dann das Kind zwingen einem ihr fremden Mann zu akzeptieren? Noch dazu einen Mann, der nichts gutes im Schilde führt, denn sonst wäre er nicht gerichtlich gegen Mutter und Kind vorgegangen.

Das Urteil ist deshalb auf jeden Fall selbstverständlich und richtig.

Zuerst wollte ich ja noch wirklich antworten.
Aber als ich dann gesehen habe, welche Totalirre das geschrieben hat, habe ich es lieber gelassen.

Die Frage ist aber, würde im umgekehrten Fall, Vater verbietet der Mutter den Umgang mit dem Kind und zieht das Kind mit seiner neuen Freundin auf, genau so entschieden werden?

Das ist eine andere Konstellation, denn relevant ist das Wohl des Kindes.

Ein bisschen ist das so als würde man fragen, ob die Abtreibung auch verboten wäre, wenn Männer die Kinder gebären würden. Sie wäre es nicht, allerdings stellt sich die Frage aus biologischen Gründen einfach gar nicht.

Abtreibung ist ja nicht verboten ... Es gibt ja die Fristenlösung- u bei med Indikation den Abbruch bis zur Geburt. Bleibt zu hoffen dass Spinner wie dieser Peter Singer (der Typ ist dafür dass es legal sein soll ein Baby bis 1 Monat nach! der Geburt töten zu dürfen!! Aber Hauptsache für die Viecher setzt er sich ein :-( ewig in der Minderheit bleiben.

De Jure ist die Abtreibung verboten und nur mit eng begrenzten Ausnahmen erlaubt. Das Gesetz ist dann die Fristenlösung.

Anzustreben wäre es überhaupt kein Gesetz wegen Abtreibung zu machen. In Canada funktioniert das auch ganz gut und das könnte ein Modell für die Welt sein. Denn das Töten eines Menschen ist ja in anderen Strafgesetzen enthalten und definiert. Wegen der Abtreibung soll es kein eigenes Gesetz geben!

Aja, wenns ideologisch passt ist die Biologie schon wieder ein genehmes Argument.

Der Vorposter brachte einen vollkommen legitimen Vergleich. STellen Sie sich einfach vor, das Baby wird direkt nach der Gebut vom biologischen Vater genommen und in die Geburtsurkunde eine andere "rechtliche" Mutter eingetragen.

Ein juristischer Formalakt hat mit Biologie ja garnix zu tun, wie uns dieser Fall hier eindeutig zeigt.

Warum soll das eine andere Konstellation sein? Ich dachte Mann und Frau sind gleichberechtigt?

Es ist aber in den meisten Fällen so, wenn sich Mann und Frau trennen. Keiner hat bei Erziehung was falsches gemacht und trotzdem kann die Frau sagen:"raus aus dem Haus oder ich ziehe aus und ich behalte das Kind." - und bekommt auch Recht.

Es ist so, als ob ein kind im krankenhaus gestohlen wird und wenn es nach einem jahr gefunden wird, erklaert man die kindesdiebin zur rechtlchen mutter.

Unter Drogeneinfluss solltest du versuchen keine sinnlosen Kommentare zu schreiben.

Sind Sie immer ...

… so unsachlich?

Das kommt auf Niveau und Sinn des Kommentars an, auf den ich antworte.

Wenn dort der grösstmögliche Blödsinn steht, dann kommt von mir sicher keine wissenschaftliche Betrachtung.

frage an die forumsexperten:

ich habe dunkel in erinnerung, dass in oesterreich maenner, die nach 3 jahren nach geburt des kindes die vaterschaft nicht anfechten, automatisch der rechtliche vater des kindes (und damit alimentpflichtig) werden, selbst wenn zu einem spaeteren zeitpunkt rauskaeme, dass sie nicht der biologische vater sind. ist dem wirklich so?

Die Frist beginnt ab dem berechtigten Zweifel zu laufen. Und es sind weniger als 3 Jahre.

ok, danke. kann ich dann als rechtlicher vater nach dieser frist, wenn ich weiss dass es einen anderen biologischen vater gibt, die alimentszahlungen an diesen "weiterreichen", oder hab ich dann einfach pech gehabt? oder kann es sich dann die mutter gar selbst aussuchen?

Klagen muss man den biologischen Vater; viell. auch das Kind. Da war unlängst ein Artikel auf derStandard.at. Mutter ginge auch, dann müsste man aber beweisen, dass sie das Kind mit Vorsatz untergeschoben hat.

Nein, dann hast Du Pech gehabt - Du müßtest klagen, sobald Du einen begründeten Verdacht auf Untreue der Mutter hast (also von irgendwem gehört, daß...).
Und die Mutter kann sich nix aussuchen, die Alimente gehören nämlich dem Kind.

naja, angenommen ich hab einen vaterschaftstest, bei dem sich - nach ablauf der frist - zeigt dass ich nicht der biologische vater bin. dann muss ich als "nur" rechtlichlicher vater bis zum bitteren ende die alimente uebernehmen?

klar sind die alimente fuers kind, aber meine frage zielte darauf hinab, ob die mutter entscheiden kann, von wem sie die in oben geschilderten fall einfordert. soll heissen das kind ist von einem anderen, und sie kann sagen ob der rechtliche oder eben doch der biologische vater die alimente zu bezahlen hat.

ich koennte mir vorstellen dass eh immer der rechtliche vater alimente zahlen muss, und dann im oben geschilderten fall die frage ist, wer (und von wem) als rechtlicher vater definiert wird.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 776
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.