Bild nicht mehr verfügbar.

Dominique Strauss-Kahn und sein Anwalt Benjamin Brafman.

Foto: AP/Richard Drew

Washington - Der Fall des französischen Spitzenpolitikers Dominique Strauss-Kahn dominierte 2011 monatelang die Medien: Das Zimmermädchen Nafissatou Diallo warf dem damaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) vor, sie in einem Hotel in New York sexuell angegriffen zu haben. Wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers stellte die US-Justiz das Strafverfahren ein. Die Zivilklage, in der Diallo Schadensersatz fordert, blieb davon aber unberührt. Eine erste Anhörung in der Sache findet am Mittwoch vor einem Gericht in New Yorker statt.

"Einvernehmlicher Sex"

Die Vorgänge in der Hotelsuite am 14. Mai 2011 werfen bis heute Fragen auf, ein sexueller Kontakt zwischen Strauss-Kahn und Diallo gilt aber als sicher. Der Franzose selbst gestand in einem TV-Interview eine "unangemessene Beziehung" ein, bestand aber darauf, dass der Sex einvernehmlich war.

Die Staatsanwaltschaft vermutete ursprünglich ein Verbrechen und erhob Anklage wegen Vergewaltigung und anderer krimineller sexueller Akte. Unter dem Druck der Anschuldigungen legte Strauss-Kahn den Chefposten beim IWF nieder. Ein spezialisiertes Verteidigerteam bemühte sich darum, eine Verurteilung abzuwenden, die eine lange Haftstrafe bedeutet hätte.

Noch vor Beginn eines Strafprozesses strengte Diallo Anfang August dann eine Zivilklage gegen Strauss-Kahn an, in der sie Schadensersatz in unbestimmter Höhe wegen eines "gewalttätigen und sadistischen Angriffs" forderte.

"Diplomatische Immunität"

Ob es nun zu einem Zivilprozess kommt, ist unklar. Bei der Anhörung am Mittwoch muss Richter Douglas McKeon über einen Antrag von Strauss-Kahns Anwälten befinden, das Verfahren einzustellen. Sie argumentieren, dass der Franzose als IWF-Chef damals über diplomatische Immunität verfügt habe. Diallos Anwälte sehen das anders und werfen der Gegenseite vor, das Verfahren verschleppen zu wollen. Weder Strauss-Kahn noch Diallo müssen vor Gericht anwesend sein. Eine Entscheidung dürfte erst in den kommenden Wochen fallen.

Sollte das Gericht den Antrag von Strauss-Kahns Verteidigung zurückweisen, beginnt für beide Seiten die langwierige Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, bei der sie Beweismittel zusammenstellen und Zeugenaussagen einholen. Für diesen Fall haben Strauss-Kahns Anwälte bereits einen weiteren Antrag eingereicht, damit der Richter einen Verweis auf andere Sexvorwürfe gegen den Franzosen aus der Klageschrift streichen lässt.

Denn Strauss-Kahn ist auch in seiner Heimat ins Visier der Justiz geraten. Im Zuge der Affäre in New York ging die französische Journalistin Tristane Banon an die Öffentlichkeit und warf "DSK" einen Vergewaltigungsversuch bei einem 2003 geführten Interview vor, die Pariser Staatsanwaltschaft verzichtete aber wegen Verjährung auf eine Strafverfolgung.

Ermittlungsverfahren in Frankreich

Dagegen droht Strauss-Kahn ein Nachspiel wegen einer Reihe von "Sex-Partys" in Paris und Washington, ihm wird unter anderem Beteiligung an Zuhälterei vorgeworfen. Der Ex-IWF-Chef wurde am Montag stundenlang von einem Untersuchungsrichter im nordfranzösischen Lille befragt, anschließend leitete die Justiz ein formelles Ermittlungsverfahren ein. Strauss-Kahn gibt an, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte. Doch auf die Geschworenen bei dem möglichen Zivilprozess in New York würden die Vorwürfe sicherlich keinen guten Eindruck machen. (APA, 27.3.2012)