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Wien (APA) - Die Neuregelung der gemeinsamen Obsorge in Österreich lässt weiterhin auf sich warten - offiziell hat sich die Regierung damit bis Herbst dieses Jahres Zeit genommen. Erst kürzlich fand zum Familienrecht wieder ein Gespräch auf politischer Ebene zwischen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Justizministerin Beatrix Karl von der ÖVP statt. Heinisch-Hosek ortet weiterhin "ordentlich Diskussionsbedarf" und in der Automatik noch einen "Knackpunkt". Grundsätzlich führe man aber "gute Gespräche", hieß es im Justizministerium.
Familienrechtspaket im Herbst
Man halte am Zeitplan fest, sagte ein Sprecher von Karl, im Herbst soll es demnach ein Familienrechts-"Paket" geben. Inhaltliche Details gibt es vorerst nicht, aber "wir sind zuversichtlich, dass man zu einer guten gemeinsamen Lösung kommen wird". Im Justizressort verweist man überdies auf den zu Jahresanfang angelaufenen Pilotversuch der "Familiengerichtshilfe": "Die bisherige Resonanz ist sehr gut. Wir gehen von einem Ausbau aus, der künftig helfen wird, in Obsorge-Streitigkeiten rascher zu entscheiden und Eskalationen zu vermeiden."
Die ÖVP, allen voran Justizministerin Karl hat sich wiederholt für die gemeinsame Obsorge nach Scheidungen als "Regelfall" ausgesprochen. Heinisch-Hosek wiederum bleibt bei ihrem Standpunkt: "Ich bin nach wie vor der Meinung, die gemeinsame Obsorge nach strittigen Scheidungen ist nicht sinnvoll. Auf politischer Ebene gibt es jedenfalls noch ordentlichen Diskussionsbedarf", erklärte sie. Sie erwarte sich in dieser Sache eine Bewegung "weg von der Automatik, die in strittigen Fällen sicher der falsche Weg ist." Harmonie könne nicht politisch verordnet werden. Das Kindeswohl müsse immer im Mittelpunkt stehen, und das sieht die Frauenministerin bei einer Automatik nicht gegeben.
Eine gemeinsame Obsorge nach Scheidungen ist in Österreich derzeit nur möglich, wenn sich beide Elternteile darüber einig sind. Laut Studien wird diese Regelung von rund der Hälfte der geschiedenen Paare vereinbart. Bei unehelichen Geburten steht die Obsorge zunächst der Mutter alleine zu. Eine gemeinsame Obsorge muss extra beantragt werden, auch wenn die Eltern zusammen leben.
Die Neuerungen im Familienrecht werden seit nunmehr über zwei Jahren diskutiert. Geplant sind auch Änderungen beim Besuchsrecht und beim Namensrecht.(APA, 4.4.2012)
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