Unveräußerliches Recht der "Ungeborenen"

10. April 2012, 17:42
  • Eine Person vom Moment der Zeugung ab, mit allen Rechten: Das will der Gesetzesentwurf 1433, und noch mehr. Durch die Auslassung, die Souveränität der US-Verfassung anzuerkennen, geht er auf direkten Kurs gegen den Grundsatzentscheid Roe vor dem Obersten Gericht.
    foto: ap/jeffrey haderthauer

    Eine Person vom Moment der Zeugung ab, mit allen Rechten: Das will der Gesetzesentwurf 1433, und noch mehr. Durch die Auslassung, die Souveränität der US-Verfassung anzuerkennen, geht er auf direkten Kurs gegen den Grundsatzentscheid Roe vor dem Obersten Gericht.

US-Politikum gewinnt an Brisanz: Gesetzesentwurf aus Oklahoma attackiert Grundsatzentscheidung für Entkriminalisierung von Abtreibung

Hinter dem unscheinbaren Kürzel SB 1433 steckt ein rechtliches Instrument, das die Verfassungsgarantie auf Abtreibung in den USA auf eine neuerliche Probe stellt. Es ist ein Gesetzesentwurf, der scharf, strategisch und präzise formuliert Eizellen ab der Befruchtung Personenstatus zuschreibt, ohne Schwangerschaftsabbrüche explizit zu verbieten. Wenn ein Embryo mit vollem Rechtsschutz ausgestattet ist, wird Abtreibung zu Mord. SB 1433 sieht auch keine Sonderregelungen für Inzest und Vergewaltigung vor.

Dieser so genannte "Personhood Act" hat im Februar den Senat im Bundesstaat Oklahoma passiert. Mit einer Zustimmung des republikanisch geführten Repräsentantenhauses in den nächsten Wochen wird ebenso gerechnet wie mit Gouverneurin Mary Fallins Unterschrift als Republikanerin und Abtreibungsgegnerin. Pro Choice-AktivistInnen gehen davon aus, dass bei Einführung des "Personhood Acts" Tür und Tor für Verbot und Kriminalisierung von Abtreibung geöffnet werden.

Auf direktem Konfrontationskurs

Missouri ist bislang der einzige US-Bundesstaat, der Embryonen volle Rechte zusichert, und das bereits seit 1986. Wie dieStandard.at berichtete, sind derartige Pro Life-Initiativen in anderen Staaten wie Mississippi und Virginia vorerst gescheitert. Im Gegensatz zur Missouri-Vorlage will die aus Oklahoma aber mehr als "Ungeborenen" Personenstatus von der Befruchtung zur Geburt zusichern: Sie will nichts weniger als das Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 1973 zur Entkriminalisierung von Abtreibung, "Roe v. Wade", kippen. Denn während Missouri die Souveränität der US-Verfassung und des Supreme Court anerkennt, fehlt dieser Zusatz in SB 1433 gänzlich. Damit legen es die VerfasserInnen auf eine Verfassungsklage an.

Senator Brian Crain und Lisa Billy aus dem Repräsentantenhaus verteidigen den von ihnen mitgetragenen Entwurf: Er würde schlicht festlegen, wann Leben beginnt und, so wie auch das Missouri-Gesetz, Abtreibung nicht verbieten. Wie sich das "Personhood"-Gesetz in Missouri auf die Situation von ungewollt schwangeren Frauen ausgewirkt hat, ist nicht gut dokumentiert: Dem Guttmacher Institute zufolge gab es 2008 landesweit 1.793 Abtreibungskliniken; auf Missouri entfallen davon nur sechs Einrichtungen.

Unveräußerliches Recht der "Ungeborenen" als Politikum

Unterstützung bekommen "Personhood"-Initiativen mittlerweile von oberster Stelle: Die ehemaligen republikanischen Anwärter zur Präsidentschaftswahl Rick Santorum und Newt Gingrich haben neben etlichen weiteren PolitikerInnen ein von "Personhood USA" formuliertes Gelöbnis unterschrieben, in dem sie sich für das "unveräußerliche Recht auf Leben aller menschlichen Wesen in jeder Entwicklungsstufe" aussprechen. Dieses Recht soll künftig in Gesetze und juristische Entscheidungen einfließen. Mitt Romney, höchstwahrscheinlicher Kandidat der Republikaner um die US-Präsidentschaft, hat es nicht unterzeichnet, auch wenn er Abtreibungsgegner ist.

Pro Life-Lager gespalten

Für "Personhood USA"-Gründer Keith Mason ist die Oklahoma-Vorlage Anlass, nach der Schlappe vergangenen Herbst in Mississippi wieder Hoffnung zu schöpfen: "Ich denke, wir bewegen uns auf sicherem Terrain", kommentiert er die jüngsten politischen Vorgänge. Einer Klage vor dem Obersten Gericht sieht er optimistisch entgegen.

Das kompromisslose Vorgehen Masons lässt jedoch den moderaten Flügel der AbtreibungsgegnerInnen befürchten, dass "Personhood" den Zielen der Pro Life-Bewegung langfristig schadet. "Personhood"-Gesetzesinitiativen, die Roe v. Wade angreifen, könnten dem Obersten Gericht sogar Anlass geben, die Pro Choice-Positionen zu stärken, indem sie Abtreibungseinschränkungen in etlichen Staaten außer Kraft setzen, schätzt James Bopp vom "National Right to Life Committee". Er bezeichnet das Vorgehen als "fruchtlos, leichtsinnig und potenziell schädigend".

"Wir finden mit unserem Anliegen im Moment keine Mehrheit im Supreme Court, und Personhood wird die RichterInnen nicht umstimmen", sagt Clarke Forsythe von "Americans United for Life." Die Moderaten setzen lieber auf Eingriffe in die Praxis als auf große Gesetzesänderungen, wie eine verlängerte Bedenkzeit für Schwangere, verpflichtende Ultraschallbilder und Beratungsgespräche (mehr dazu hier).

Rechtliche Herausforderungen

1992 hat der Supreme Court zuletzt entschieden, die Grundsätze aus dem 1973er-Urteil Roe v. Wade aufrecht zu erhalten: Frauen sollen sich auf Abtreibung als Teil ihrer Gesundheitsversorgung verlassen können. Diese Einschätzung teilt die Mehrheit der RichterInnen auch zwanzig Jahre später.

Wenn das Oklahoma-Gesetz in Kraft tritt, wäre Abtreibung vollständig verboten, erklärt Rechtswissenschaftlerin Caitlin Borgmann von der CUNY School of Law, die sich auf Reproduktionsrechte spezialisiert hat, und das würde eine Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen nach sich ziehen. Eine starke Opposition gegen SB 1433 könnte sich auf Seiten der MedizinerInnen herausbilden, so die Expertin: Die könnten argumentieren, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und sie bei ihrer Arbeit hindere, weil es durch schwammige Formulierungen einige Graubereiche aufschließt. Abtreibung, Entfernung einer Eileiterschwangerschaft oder die Verabreichung der Pille danach: Welche Eingriffe wären dann noch legal, und welche nicht? (Reuters/red, 10.4.2012)

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