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Wien - Die Arbeiterkammer (AK) hat in den ersten drei Monaten dieses Jahres über 9.000 Stellenanzeigen überprüft und kontrolliert, ob die Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Angabe des zu erwartenden Mindestgehalts nachkommen. Dies ist in 86 Prozent der Job-Inserate der Fall, säumig ist jedoch der öffentliche Bereich und vor allem die Universitäten, berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag.
Die AK-Studie untersuchte von Jänner bis März die Einkommensangaben in Stelleninseraten in vier Tageszeitungen und fünf Onlinebörsen. Insgesamt 86 Prozent von 9.067 Inseraten in vier Tageszeitungen gaben das Gehalt an.
Genauer betrachtet hielten sich 95,5 Prozent der Großbetriebe, 83,6 Prozent der Personalvermittler und 69,8 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe an die Verpflichtung. Allerdings nur 32 Prozent der im öffentlichen Bereich und für Universitäten ausgeschriebenen Stellen enthalten Information zum Einkommen.
Transparenz "für alle"
Die AK pocht auf Transparenz "für alle" und fordert daher, dass es die Verpflichtung zusätzlich zu den Gesetzen für die Privatunternehmen und den Bund auch in den Gleichbehandlungsgesetzen der Länder gibt. Auch für jene Unternehmen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen sowie für freie Dienstverhältnisse soll die Regelung gelten.
Weiters wird gefordert, dass auch die AK und die Gewerkschaften Anzeigen erstatten können. Derzeit ist dies lediglich Betroffenen selbst oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft möglich.
Frauen- und Beamtenministerin Heinisch-Hosek hielt: "Es ist nicht der Öffentliche Dienst, der hier säumig ist, sondern es sind die Länder und die Universitäten. Auf Bundesebene kommen wir dieser Verpflichtung längst nach." Sie habe zwar bereits die Länder und auch die Rektoren per Brief aufgefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen, appellierte aber erneut: "Übernehmt die Bundesregelung in die Landesgesetze."
Seit 1. März 2011 sind private Unternehmen gesetzlich verpflichtet, in jedem Stellenangebot anzugeben, wie viel man mindestens verdient. Der Bund muss seit 1. Jänner 2012 Gehaltsangaben machen. Seit Jänner 2012 drohen den Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, auch Sanktionen: Zuerst wird gemahnt und ab dem zweiten Versäumnis droht eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro. Ziel ist es, mehr Gehaltstransparenz schaffen und dadurch Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern. (APA, 19.4.2012)
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scheint sich nicht wirklich auszukennen.
Es gibt einen guten Grund weshalb öff. Dienst und Unis von der Regelung ausgeschlossen sind.
Die Gehälter sind einsehbar und ich glaube nicht, dass es im öff. Dienst und an den Unis einen Verhandlungsspielraum, wie in der Privatwirtschaft, gibt :)
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