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Wird nach dem Antrag auf Arbeitslosengeld der Antrag auf Notstandshilfe eingereicht, wird das Einkommen der EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen zur Berechnung herangezogen. Für mehr als 80 Prozent der Frauen bedeutet das: Null Euro Notstandshilfe.

Das Ziel des Frauenvolksbegehrens 1997 war es, neben gesetzlich verankerten Gleichstellungsmaßnahmen auch eine tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen. ProtagonistInnen der Initiative bei einer Pressekonferenz am 19. März 1997 (v. li.): Käthe Kratz, Sandra Cervik, Eva Rossmann, Elfriede Hammerl und Christine Nöstlinger.
Die 48-jährige Wanda S. arbeitete 30 Jahre lang in einer Steyrer Großhandelsfirma und wurde aufgrund eines Bandscheibenvorfalls arbeitslos. Ihre Aufgabe war es, Geschirr, Gemüse und Obst für Auslieferungen vorzubereiten. Hilfsmittel für die meist schweren Kisten, die sie ständig heben musste, gab es keine. Beim Arbeitsmarktservice (AMS) erfuhr sie, dass von ihrem vorherigen Nettogehalt in der Höhe von 1.000 Euro ein Arbeitslosengeld von 585 Euro übrig bleiben würde. Da die Arbeitssuche auch aufgrund der körperlichen Einschränkung in der Folge erfolglos blieb, suchte Frau S. schließlich um Notstandshilfe an.
Für Wanda S. würde die Notstandshilfe eigentlich 555 Euro betragen. Da bei den komplexen Notstandshilfe-Berechnungen des AMS aber das Gehalt ihres Ehemanns herangezogen wird, wurde die Arbeiterin, die über mehrere Jahrzehnte in das Sozialversicherungssystem eingezahlt hatte, mit der Tatsache konfrontiert, dass die Notstandshilfe für sie null Euro beträgt.
Vor 15 Jahren ...
Die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage zu streichen ist eine alte Forderung, die bereits beim Frauenvolksbegehren 1997 gestellt wurde. Seither sind 15 Jahre vergangen und Frauen werden, auch wenn sie erwerbstätig sind oder waren, nach wie vor öfter vom Sozialversicherungssystem als "Angehörige" behandelt als Männer und dadurch in Armut und Abhängigkeiten manövriert.
Die jüngsten Zahlen der Arbeiterkammer Oberösterreich zeichnen diesbezüglich ein düsteres Bild: Im Jahr 2011 hatten beinahe 16.500 Personen - davon österreichweit 82 Prozent Frauen, in Oberösterreich waren es gar 87 Prozent - keinen Anspruch auf Notstandshilfe. Und obwohl - im Gegensatz zur Ehe - in einer Lebensgemeinschaft kein Unterhaltsanspruch besteht, erfolgt die Anrechnung auch hier auf Grundlage des PartnerInnen-Einkommens.
Arbeitslos, arbeitsfähig und aktiv
Als Voraussetzung für den Bezug der Notstandshilfe gelten Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit (dazu gehört auch die Bestätigung, dass vorhandene Kinder in professioneller Betreuung sind) und nicht zu vergessen Arbeitswilligkeit. Letztere muss bei regelmäßigen AMS-Besuchen durch aktive Arbeitssuche in Form von Bewerbungen nachgewiesen werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Einkommen des Ehepartners oder des Lebensgefährten geprüft. Liegt dieses höher als 1.200 Euro netto, befindet sich die potenzielle Notstandshilfe-Bezieherin vielfach laut Gesetz nicht in einer Notlage und hat keinen Anspruch auf die Notstandshilfe, erklärt die Sozialrechtlerin der AK OÖ, Dagmar Andree. Das gilt umgekehrt selbstverständlich auch für Männer. Da aber das Einkommen von Frauen im Durchschnitt deutlich geringer ist, verlieren Männer ihren Anspruch auf die Notstandshilfe viel seltener.
Regelmäßige Kritik
In regelmäßigen Abständen bekrittelt die AK OÖ und diesen Zustand. Auch die SPÖ-Frauen stehen der Regelung kritisch gegenüber. Das Frauenministerium sieht aktuell jedoch keinen Handlungsbedarf und verweist gegenüber dieStandard.at auf das Sozialministerium.
Eine völlige Entkoppelung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe war für Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) im März 2010 "weder zielgerichtet noch finanzierbar". Die Anfrage im Sozialministerium, was unter "nicht zielgerichtet" zu verstehen sei, blieb unbeantwortet. Die Kosten beliefen sich auf rund 83 Millionen Euro pro Jahr, errechnete das AMS 2009. Gleichzeitig binden die Bearbeitung der Notstandshilfe-Anträge und die Berechnung der Sozialleistung beim AMS 23 Planstellen, ohne jedoch die Berufungsverfahren, die NotstandshilfebezieherInnen stellen können, damit abdecken zu können, schildert AK-Sozialrechtlerin Andree.
Kritikerinnen
Vehemente Kritik an dieser Regelung und der Vorgehensweise der SPÖ übt die grüne Frauensprecherin Judith Schwentner. Sie bewertet das "Nichtstun der SPÖ" als ein fatales Signal für Frauen: "Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ist anachronistisch und unzeitgemäß", so Schwentner.
Die Untätigkeit der SozialdemokratInnen in dieser Frage widerspreche dem, was sich die SPÖ unter dem Deckmantel eines selbstbestimmten Lebens für Frauen ständig an die Fahnen hefte, empört sie sich. Einen wesentlichen Grund dafür, dass in der Sache nichts passiere, sehen Schwentner und die AK OÖ aber in der Position der ÖVP. In den Gremien der SPÖ sei die Abschaffung der Anrechnung der PartnerInnen-Einkommen bei der Notstandshilfe schon beschlossen, heißt es. Aufgrund des Familienbilds der ÖVP hätten die SozialdemokratInnen mit der Regelung aber weniger Probleme, vermutet die AK OÖ.
"Jede Besserstellung von Arbeitslosen wie auch die Abschaffung der Partnereinkommensanrechnung scheitert am Menschenbild der ÖVP, das davon ausgeht, dass Arbeitslose nur wenig Arbeitslosengeld bekommen sollen, da sie sonst nicht mehr bereit wären zu arbeiten", schätzt Johann Kalliauer, Präsident der AK OÖ, die Situation ein. Überhaupt sei derzeit alles, was Kosten verursache, unmöglich durchzubringen. Ausgeblendet werde hier aber, dass dieses Geld sofort wieder in die Volkswirtschaft fließen würde, zumal diese strikte Regelung die untersten Einkommen betrifft, meint AK-Sozialrechtlerin Andree.
Demütigendes und Banales
Demütigend sei es, Frauen in die Abhängigkeit ihrer Ehemänner oder Lebensgefährten zu drängen, urteilt Schwentner. Und die Zahlen der AK OÖ bestätigen dieses Bild: Gestrichen wird bei geringen Einkommen, denn die durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen in Oberösterreich beträgt 576 Euro, jene von Männern 738 Euro. Andree veranschaulicht diesen Einkommensverlust, vor dem auch Wanda S. mit ihrem Ehemann stand, mit der Halbierung ihres Familieneinkommens innerhalb weniger Monate.
Es ist banal und mag für Frauen wie Wanda S. ein Tropfen auf den heißen Stein sein, aber wenn man sich die Notstandshilferegelungen ansieht, war es ein Riesenschritt für die Betroffenen, dass sie inzwischen zumindest eigenständig kranken- und pensionsversichert sind. "Die derzeitig bestehenden Regelungen akzeptieren wir aber trotzdem nicht", gibt sich die AK-Expertin kämpferisch. (Sandra Ernst Kaiser, dieStandard.at, 22.4.2012)
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Wir sind 1993 Verheiratet meine Frau hat immer
gearbeitet,jetzt ist Sie arbeitslos geworden und hat
leider trotz unzähliger Bewerbungen keine Arbeit gefunden.Hat um Notstandshilfe angesucht,die wurde
Abgelehnt weil ich 1133 Euro Pension bekomme.
Für die Pleitestaaten in der Eu ist genug Geld da.Nur
für unsere Leute gibt es nichts. Soll einmal unser Sozialminister von 1133 Euro im Monat zu 2.Leben Miete,Strom,Gas.Essen,Auto usw.
Um einzelnen Menschen, die in unserer Wirtschaft den Arbeitsplatz längerfristig verloren haben, das Überlebensnotwendigste zu sichern , ist wohl der Grundgedanke der Notstandshilfe unseres Sozialstaates Österreichs.
Schwer nachvollziehbar ist allerdings, dass bei vorliegen einer aufrechten Partnerschaft, auch das Einkommen des arbeitenden Partners Einfluss auf die Berechnung der Notstandhilfe nehmen sollte. Denn eine aufrechte Partnerschaft kann zwar die Psyche der betroffenen Parten verbessern jedoch abbeißen kann man davon nicht. Man kann davon auch keine Nahrungsmittel kaufen, keine Stromrechnung und auch keine Kommunalsteuer bezahlen... usw. und man kann auch nicht davon ausgehen, dass die Partner dann gegenseitig ihre Bekleidung auftrage
Nicht nur, dass das gehalt von meinem Lebensgefährten herangezogen wird...Nein! Nur die letzten 3 Monate werden herangezogen zur berechnung - kein Jahresdurchschnitt!!! Kein- was haben wir wirklich im Monat zur Verfügung, sondern hast du Glück, kriegst was, hast du Pech, dann halt nicht. Habe jetzt im Jänner Notstand beantragt, weil ich mit 2 kleinen Kindern hier am Land ohne eigenem Auto schwer vermittelbar bin und nicht gleich eine Anstellung im Zeitrahmen des Kindergartens gefunden habe. Von Oktober/Nov./Dez wurde das Gehalt meines Freundes angesehen- wo er aussernatürlich Geld erhalten hat. Mein Kredit zählt nicht-nicht für Wohnraumschaffung-200Euro im Monat! Jetzt stehen wir da,.. am Rande des Wahnsinns... ohne Ende in Sicht!
die menschen zahlen 20,30 oder mehr jahre jedes monat abgaben für eine leistung die ihnen dann verweigert wird, wenn sie sie selbst brauchen würden.
wenn die im artikel erwähnte 48jährige frau wieder arbeit finden solllte, dann müßte man ihr mindestens die dann fälligen einzahlungen in die arbeitslosenkasse erlassen bis der betrag erreicht ist, den sie nicht ausgezahlt bekommen hat.
alles andere ist eine frechheit - versicherungszwang aber nicht profiteur sein dürfen.
... so, wie das Arbeitslosengeld auch. Nur die Sozialversicherung kann es sich erlauben, bei gleich hoch einbezahlten Beiträgen unterschiedliche Leistungen zu erbringen.
Wenn private Versicherer die Höhe der Versicherungsleistung vom Einkommen des Lebenspartners abhängig machen würden, oder sich gar von ihrer Leistung mit diesem Argument abstreifen würden, wäre Feuer am Dach.
Aber jo, es scheint halt eben sozial, Budgetlöcher mit Armut zu stopfen. Und irgendwie müssen ja die Pensionen von politischen (Kurz- oder Lang-)Funktionären finanziert werden. Schließlich sollen diese ja auch für ihren selbstlosen Einsatz für die sozial Schwachen belohnt werden...
Warum schafft man die Ehe nicht einfach gleich ab?
Wenns von Vorteil für die Frauen ist (Unterhalt) soll sie gerechnet werden, wenns von Nachteil für Frauen ist, soll sie auf einmal nicht mehr relevant sein? Dieses andauernde einzelfallbezogene Rosinenpicken ist echt schon nervig.
Und bitte, was hat das Einbezahlen von Sozialbeiträgen für einen Einfluss auf die Sozialhilfe? Tränendrüseneffekt?
eigentlich müsste man den arbeitgeber verklagen: zuerst so wenig zahlen, dass er praktisch keine sozialabgaben abführen muss, seine leute kaputtarbeiten lassen und dann weg damit zum sozialstaat…
der steuerzahler wird's scho richten…
und der staat reicht die last weiter: sozusagen als belohnung wird der/die partner/in gleich mit in die armut runtergezogen (TOTALABZUG ab 1200 zerquetschten!!)…also gibts eine trennung auch noch…
den strick könnten sie aber wenigstens bezahlen!
Ebenfalls mein erster Gedanke.
Außerdem könnte man einen Bandscheibenvorfall bei den geschilderten Arbeitsbedingungen schon als Arbeitsunfall sehen - oder gar als absichtlich in Kauf genommene Körperverletzung zugunsten der Profitmaximierung durch das Unternehmen (siehe fehlende Hilfsmittel).
man sollte auch bedenken,wie schnell jeder minister einen pensionanspruch erwirbt,da reichen schon ein paar jahre und alles ist gegessen für den betreffenden.
das sollte man bedenken beim wahltag!!!
aber das ist wohl zuviel verlangt.
... und bei der Steuerleistung nicht...
Wer würde denn noch vor dem Staat deklarieren, dass er eine Beziehung führe oder gar verheiratet sei, wenn ihm dafür proJahr mehrere tausend Euro mehr Steuer abgezwackt werden würde?
So wie ich das sehe, gibt es eine massive Benachteilung für Paare, bei Altersarbeitslosigkeit, die statistisch belegbar die am längsten andauernde ist, in die Armutsfalle zu tappen. 1200 Euro für einen zwei Personenhaushalt, wo es davor vielleicht das doppelte gab?
Ersparnisse sind rasch aufgebraucht, und dann?
Nicht sozialversichert, nicht pensionsversichert, alt, arbeitslos... Dafür hat man 30 Jahre solidarisch eingezahlt?
Soylent Green schaut um die Ecke..
Man sollte auch folgendes bedenken: Bei Lebensgemeinschaft ist eine Mitversicherung nicht möglich (außer man hat noch ein gemeinsames Kind im Haushalt). Dann hat man mit der Einstellung nicht nur weniger bis gar kein Geld, auch ist man nicht krankenversichert. Nur Eheleute können immer mitversichert werden, allerdings nicht kostenlos. Ich möchte in einer Lebensgemeinschaft nach der Arbeitslose nicht krank werden... Doch wer sucht sich Krankheit und Arbeitslosigkeit aus???
Wenn jetzt also der Ehemann 2500 € Netto verdient dann soll die Ehefrau auch noch Notstandshilfe bekommen ? Das ist nur ein Beispiel, aber Notstand soll ja die soziale Härte verhindern und nicht ein eigenes Einkommen der Frauen gewährleisten.
Das ist ja das Problem vor dem dann die Verwaltung steht. Das wäre der absolute supergau hinsichtlich administrativen Aufwands.
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