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Wird nach dem Antrag auf Arbeitslosengeld der Antrag auf Notstandshilfe eingereicht, wird das Einkommen der EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen zur Berechnung herangezogen. Für mehr als 80 Prozent der Frauen bedeutet das: Null Euro Notstandshilfe.

Das Ziel des Frauenvolksbegehrens 1997 war es, neben gesetzlich verankerten Gleichstellungsmaßnahmen auch eine tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen. ProtagonistInnen der Initiative bei einer Pressekonferenz am 19. März 1997 (v. li.): Käthe Kratz, Sandra Cervik, Eva Rossmann, Elfriede Hammerl und Christine Nöstlinger.
Die 48-jährige Wanda S. arbeitete 30 Jahre lang in einer Steyrer Großhandelsfirma und wurde aufgrund eines Bandscheibenvorfalls arbeitslos. Ihre Aufgabe war es, Geschirr, Gemüse und Obst für Auslieferungen vorzubereiten. Hilfsmittel für die meist schweren Kisten, die sie ständig heben musste, gab es keine. Beim Arbeitsmarktservice (AMS) erfuhr sie, dass von ihrem vorherigen Nettogehalt in der Höhe von 1.000 Euro ein Arbeitslosengeld von 585 Euro übrig bleiben würde. Da die Arbeitssuche auch aufgrund der körperlichen Einschränkung in der Folge erfolglos blieb, suchte Frau S. schließlich um Notstandshilfe an.
Für Wanda S. würde die Notstandshilfe eigentlich 555 Euro betragen. Da bei den komplexen Notstandshilfe-Berechnungen des AMS aber das Gehalt ihres Ehemanns herangezogen wird, wurde die Arbeiterin, die über mehrere Jahrzehnte in das Sozialversicherungssystem eingezahlt hatte, mit der Tatsache konfrontiert, dass die Notstandshilfe für sie null Euro beträgt.
Vor 15 Jahren ...
Die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage zu streichen ist eine alte Forderung, die bereits beim Frauenvolksbegehren 1997 gestellt wurde. Seither sind 15 Jahre vergangen und Frauen werden, auch wenn sie erwerbstätig sind oder waren, nach wie vor öfter vom Sozialversicherungssystem als "Angehörige" behandelt als Männer und dadurch in Armut und Abhängigkeiten manövriert.
Die jüngsten Zahlen der Arbeiterkammer Oberösterreich zeichnen diesbezüglich ein düsteres Bild: Im Jahr 2011 hatten beinahe 16.500 Personen - davon österreichweit 82 Prozent Frauen, in Oberösterreich waren es gar 87 Prozent - keinen Anspruch auf Notstandshilfe. Und obwohl - im Gegensatz zur Ehe - in einer Lebensgemeinschaft kein Unterhaltsanspruch besteht, erfolgt die Anrechnung auch hier auf Grundlage des PartnerInnen-Einkommens.
Arbeitslos, arbeitsfähig und aktiv
Als Voraussetzung für den Bezug der Notstandshilfe gelten Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit (dazu gehört auch die Bestätigung, dass vorhandene Kinder in professioneller Betreuung sind) und nicht zu vergessen Arbeitswilligkeit. Letztere muss bei regelmäßigen AMS-Besuchen durch aktive Arbeitssuche in Form von Bewerbungen nachgewiesen werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Einkommen des Ehepartners oder des Lebensgefährten geprüft. Liegt dieses höher als 1.200 Euro netto, befindet sich die potenzielle Notstandshilfe-Bezieherin vielfach laut Gesetz nicht in einer Notlage und hat keinen Anspruch auf die Notstandshilfe, erklärt die Sozialrechtlerin der AK OÖ, Dagmar Andree. Das gilt umgekehrt selbstverständlich auch für Männer. Da aber das Einkommen von Frauen im Durchschnitt deutlich geringer ist, verlieren Männer ihren Anspruch auf die Notstandshilfe viel seltener.
Regelmäßige Kritik
In regelmäßigen Abständen bekrittelt die AK OÖ und diesen Zustand. Auch die SPÖ-Frauen stehen der Regelung kritisch gegenüber. Das Frauenministerium sieht aktuell jedoch keinen Handlungsbedarf und verweist gegenüber dieStandard.at auf das Sozialministerium.
Eine völlige Entkoppelung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe war für Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) im März 2010 "weder zielgerichtet noch finanzierbar". Die Anfrage im Sozialministerium, was unter "nicht zielgerichtet" zu verstehen sei, blieb unbeantwortet. Die Kosten beliefen sich auf rund 83 Millionen Euro pro Jahr, errechnete das AMS 2009. Gleichzeitig binden die Bearbeitung der Notstandshilfe-Anträge und die Berechnung der Sozialleistung beim AMS 23 Planstellen, ohne jedoch die Berufungsverfahren, die NotstandshilfebezieherInnen stellen können, damit abdecken zu können, schildert AK-Sozialrechtlerin Andree.
Kritikerinnen
Vehemente Kritik an dieser Regelung und der Vorgehensweise der SPÖ übt die grüne Frauensprecherin Judith Schwentner. Sie bewertet das "Nichtstun der SPÖ" als ein fatales Signal für Frauen: "Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ist anachronistisch und unzeitgemäß", so Schwentner.
Die Untätigkeit der SozialdemokratInnen in dieser Frage widerspreche dem, was sich die SPÖ unter dem Deckmantel eines selbstbestimmten Lebens für Frauen ständig an die Fahnen hefte, empört sie sich. Einen wesentlichen Grund dafür, dass in der Sache nichts passiere, sehen Schwentner und die AK OÖ aber in der Position der ÖVP. In den Gremien der SPÖ sei die Abschaffung der Anrechnung der PartnerInnen-Einkommen bei der Notstandshilfe schon beschlossen, heißt es. Aufgrund des Familienbilds der ÖVP hätten die SozialdemokratInnen mit der Regelung aber weniger Probleme, vermutet die AK OÖ.
"Jede Besserstellung von Arbeitslosen wie auch die Abschaffung der Partnereinkommensanrechnung scheitert am Menschenbild der ÖVP, das davon ausgeht, dass Arbeitslose nur wenig Arbeitslosengeld bekommen sollen, da sie sonst nicht mehr bereit wären zu arbeiten", schätzt Johann Kalliauer, Präsident der AK OÖ, die Situation ein. Überhaupt sei derzeit alles, was Kosten verursache, unmöglich durchzubringen. Ausgeblendet werde hier aber, dass dieses Geld sofort wieder in die Volkswirtschaft fließen würde, zumal diese strikte Regelung die untersten Einkommen betrifft, meint AK-Sozialrechtlerin Andree.
Demütigendes und Banales
Demütigend sei es, Frauen in die Abhängigkeit ihrer Ehemänner oder Lebensgefährten zu drängen, urteilt Schwentner. Und die Zahlen der AK OÖ bestätigen dieses Bild: Gestrichen wird bei geringen Einkommen, denn die durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen in Oberösterreich beträgt 576 Euro, jene von Männern 738 Euro. Andree veranschaulicht diesen Einkommensverlust, vor dem auch Wanda S. mit ihrem Ehemann stand, mit der Halbierung ihres Familieneinkommens innerhalb weniger Monate.
Es ist banal und mag für Frauen wie Wanda S. ein Tropfen auf den heißen Stein sein, aber wenn man sich die Notstandshilferegelungen ansieht, war es ein Riesenschritt für die Betroffenen, dass sie inzwischen zumindest eigenständig kranken- und pensionsversichert sind. "Die derzeitig bestehenden Regelungen akzeptieren wir aber trotzdem nicht", gibt sich die AK-Expertin kämpferisch. (Sandra Ernst Kaiser, dieStandard.at, 22.4.2012)
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Soviel ich weiß, gibt es eine Arbeitslosenversicherung und auf die hat nicht jeder Anspruch (z.B. Kleinstunternehmer, die pleite gehen und kein Einkommen mehr haben). Aber darüber hinaus gibt es keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen.
Wirklich unschön ist aber die Tatsache, dass bei der Notstandshilfeberechnung auch das Einkommen des Lebenspartners zählt. - Obwohl ohne Eheschließung kein rechtlicher gegenseitiger Unterhaltsanspruch besteht und auch sonst der Partner rechtlich als Fremder angesehen wird. Denn bei einer Eheschließung geht man offiziell auch Verpflichtungen füreinander ein, bei einer losen Partnerschaft jedoch nicht.
Hier sucht sich der Staat aus, wann eine Paarkonstellation rechtlich zählt und wann nicht. *Das* ist aus meiner Sicht der eigentliche Skandal.
"In nicht ehelichen Partnerschaften haben Partnerinnen/Partner keine Verpflichtungen (z.B. Treue- oder Unterhaltspflicht) wie in der Ehe."
Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.No... 80007.html
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