Gleichstellung prägt neues Namensrecht

23. April 2012, 10:59

Heirat und Verpartnerung wirkt sich nicht mehr auf Nachnamen aus: Familienname wird optional

Bern - Mit Beginn des kommenden Jahres wirkt sich eine Heirat in der Schweiz nicht mehr auf den Namen aus: Jede/r EhegattIn behält grundsätzlich ihren/seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen Familiennamen wählen. Diese Regelungen setzte die Regierung (Bundesrat) am Montag ab 1. Jänner 2013 in Kraft. Das Parlament hatte die Änderungen im Namens- und Bürgerrecht vergangenen Herbst gutgeheißen.

Gilt auch für homosexuelle Paare

Das Ziel der Revision war die Gleichstellung der EhegattInnen. Neu gilt der Grundsatz: Von der Wiege bis zur Bahre trägt jeder seinen Namen. Die Brautleute können bei der Heirat aber erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.

Kinder verheirateter Eltern erhalten entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder - falls die Eltern verschiedene Namen tragen - einen der Ledignamen. Die Brautleute können bei der Heirat den Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll.

Die größere Wahlfreiheit gilt auch für Personen, die nach dem alten Recht geheiratet haben: Wer vor Inkrafttreten der Änderung seinen Namen bei der Heirat geändert hat, kann jederzeit auf dem Zivilstandsamt erklären, dass sie/er wieder ihren/seinen Ledignamen tragen möchten.

Doppelnamen wird es künftig nicht mehr geben. Sogenannte Allianznamen mit Bindestrich hingegen schon, da sie bereits heute keinen juristischen Wert haben.

Anlass EGMR-Urteil

Ein Grund für die Revision des Namensrechtes war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 1994, wonach das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspreche. (APA, 23.4.2012)

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20 Postings
...

in vielen laendern bekommt man mit heirat einen anderen namen und relativ kurzem aufenthalt... einfach zuahuse scheiden lassen oder binational heiraten. ich mag das nicht vom staat zur vermoegensberatung benutzt zu werden, aber er behandelt mich wie einen sklaven, daher...

schönes Gender Deutsch

"Jede/r EhegattIn"
was soll man dazu noch sagen; ach ja, was soll auch frau dazu sagen ;-))))))))

Ist dir die Sprache zu stark,

denn bist du zu schwach :)

als mann fühle ich mich diskriminiert

weil der männliche Ehegatte mit dem Wort "EhegattIn" eindeutig nicht mitgemeint sein kann.

Wie schaut ein weiblicher Ehegatte aus? ;-)

So in etwa:
http://farm2.staticflickr.com/1249/1451... z.jpg?zz=1

klingt recht sympathisch.

ist das bei uns nicht so?

ich hoffe schon!
ich hab meinem vater versprochen meinen nachnamen zu behalten, immerhin hat er nur töchter... das heißt, falls ich jemals heirate... welchen sinn hat heiraten eigentlich??

Der Sinn des Heiratens ist,

dass die Kohle deiner Partnerin angerechnet wird -du also keine Notstandhilfe erhältst- wenn du Notstandshilfe beantragst.
Im Klartext: Damit kann dich das rechte und konservativ eingestellte Volk, um dein Geld betrügen ;-)

siehe unten

Man kann als Frau in Ö den eigenen Namen behalten, muss das aber beim Standesamt kundtun, sonst kriegt man den des Mannes.
Die Frage, welchen Sinn heiraten hat, gehört eigentlich nicht hierher, oder?

Als wir vor einem dreiviertel Jahr das Aufgebot bestellt haben, mussten wir klipp und klar die (zukünftigen) Namen von Beiden angeben!

Wir mussten es dort angeben wie wir es wollen. Es war bei mir NICHT automatisch der des Mannes angegeben, und es wurde auch nicht als gottgegeben vorausgesetzt, dass mein Mann seinen behält!

Stimmt!

Aus Mag.a, Dr.in wird automatisch Frau Mag. bzw. Frau Dr. wenn sie heiratet... egal ob Eierbär einen akadem. Grad hat (der akadem. Grad ist nämlich Bestandteil des Namens)
Eindrucksvoll bewiesen im Film "Einstweilen wird es Mittag": Bei der Bezeichnung "Fräulein Doktor" -heute "Doktorin"- musste ich vor Lachen quietschen :)

stimmt nicht ganz..

..der akademische Grad ist in Österreich kein Bestandteil des Namens, man hat das Recht, aber keine Pflicht den Titel dem Namen voranzustellen.
Aber egal.
"Frau Hofrat" amüsiert mich im Gegenzug immer sehr :-)

Der akademische Grad ist NICHT mehr Bestandteil des Namens, man muss ihn weder im Pass noch sonst wo angeben.

Und jeder, der mal "Dipl.Ing (FH)" - wie ein Freund von mir - im Pass stehen hat, und bei einer Flugbuchung in die USA den Titel nicht am Ticket angegeben hat, wird wissen warum.

Erklärens denen mal, dass der "Dipl.Ing. (FH) Karl Huber" der gleiche ist wie der "Karl Huber", bloß weil mans am Ticket nicht stehen hat...

Es hundelt im Detail ;-)

Yepp, "Frau Hofrat" ist tatsächlich zum Quietschen :

Knurren oder Quietschen :)

nein..

..bei uns erhält die Frau automatisch den Namen des Mannes, wenn sich die beiden bei der Eheschließung nicht auf einen gemeinsamen Namen einigen, bzw darauf, daß jeder seinen Namen behält. Der Ehepartner, dessen Name nicht als Ehename gewählt wurde, kann seinen eigenen dann dem gemeinsamen Ehenamen mit Bindestrich voran-oder nachstellen.

Supi...

und wie nehmen wir die Doppelnamen nach einer Scheidung?
Ich kenne einige die nach der Scheidung froh waren, das grausliche Namensanhängsel wieder loszuwerden :)
Meine Meinung: Nur komplette Volldoofies geben ihren Nachnamen auf oder expandieren ihn mit dem Schnuckiputzi-Nachnamen ;-)

Dann bin ich wohl ein kompletter Volldoofi...

Macht mir aber nichts aus dass sie das so finden! Haben im festen Glauben geheiratet, dass es hält, und wenn wir Kinder haben, haben wir einen gemeinsamen Familiennamen was ich schön finde (nennts mich altmodisch...).

Meine Mutter hat nach der ziemlich miesen Scheidung den Namen behalten, obwohl sie ihren "alten" wieder annehmen hätte können, aber nach 10 Jahren war mit dem neuen genug verwachsen!

Meine Identität hängt NICHT nur von meinem Nachnamen ab!!!

nach der Scheidung kann man den Ehenamen behalten, aber auch den ursprünglichen wieder annehmen. Jeder wie er will und mag.

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