Mehr unrechtmäßige Kündigungen bei Schwangerschaft

24. April 2012, 10:37

Frauenministerin fordert Beweisumkehr bei Diskriminierung - 2011 wurden zwölf Fälle registriert

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat im Ö1-"Morgenjournal" die steigende Zahl unrechtmäßiger Kündigungen von Schwangeren kritisiert. Offiziell wurden 2011 nur zwölf Fälle registriert, aber "die Dunkelziffer beträgt weit mehr als hundert Frauen", so die Ministerin. "Und jede Frau, die wegen einer Schwangerschaft gekündigt wird, ist eine zu viel", betonte Heinisch-Hosek.

Beweisumkehr bei Kündigung von Schwangeren

Im Ministerrat am Dienstag forderte sie umgehend eine "Beweisumkehr" im Falle von Kündigungen von Schwangeren in der Probezeit, bei befristeten Dienstverhältnissen oder beim Wiedereinstieg. Demnach sollen künftig die ArbeitgeberInnen beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Mitterlehner "offen für Gespräche"

Wirtschaftsminister Mitterlehner zeigte sich offen für Gespräche mit den Sozialpartnern. Er wollte sich aber nicht darauf festlegen, ob eine Änderung überhaupt notwendig ist. Die Wirtschaftskammer sah jedenfalls keinen Handlungsbedarf und verwies auf die geringe Zahl an Fällen.

Markanter Anstieg bei geringer Zahl

Schwangere sind gesetzlich vor Kündigung geschützt, doch die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt hat in letzter Zeit eine Zunahme unrechtmäßiger Kündigungen festgestellt. 2009 wollten neun Betroffene gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber gerichtlich vorgehen, 2010 waren es sechs. Das aktuelle Jahr hat bereits mit mehreren Beschwerden begonnen. Allein bis Anfang Februar 2012 wurden drei Beschwerdefälle registriert.

Formen der Diskriminierung

Die Kündigungen werden zum Teil vorsorglich, sprich "auf Verdacht" einer Schwangerschaft ausgesprochen. Für die Kündigung selbst würden dann andere Gründe vorgeschoben. Ein weiteres Problem sei die Probezeit. In der Probezeit bestehe zwar kein besonderer Kündigungsschutz, dennoch sei es rechtswidrig, Frauen aufgrund einer Schwangerschaft zu kündigen. Schwangere werden aber auch aus einem regulären Arbeitsverhältnis gekündigt oder wenn sie aus dem Mutterschutz oder der Karenz an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Die Frauenministerin verwies Betroffene an die Beratungseinrichtungen der Arbeiterkammer, des ÖGB und des Bundeskanzleramts. Denn "das gehört gestoppt", so Heinisch-Hosek.

Grüne fordern Verlängerung der Behaltefrist

Eine prompte Reaktion auf den Vorstoß der Frauenministerin kam von Grünen-Frauensprecherin Judith Schwentner. Sie hält Appelle an die Wirtschaft für keine zielführende Maßnahme, um diesen Missstand zu beenden, stattdessen solle an den bestehenden Gesetzen nachgebessert werden. "Die Behaltefrist von vier Wochen nach der Karenz ist viel zu kurz. Eine Ausdehnung auf ein halbes Jahr würde den Kündigungen von schwangeren Frauen ein rasches Ende setzen", so Schwentner. Die Frauenministerin sei gefordert, für eine dementsprechende Maßnahme zu kämpfen.

Wirtschaftskammer lehnt Vorstoß ab

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zeigte sich offen für Gespräche mit den Sozialpartnern. Er wollte sich aber nicht darauf festlegen, ob eine Änderung überhaupt notwendig ist. Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer, sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf den bestehenden "vorbildlichen" Schutz für Eltern in Österreich und die angesichts von jährlich rund 77.000 Geburten geringe Fallzahl. Demnach seien zwölf Fälle aus dem Vorjahr bekannt, in denen Schwangere gekündigt wurden. "Die Idee der Beweislastumkehr widerspricht dem Rechtsstaat", meint Gleitsmann und lehnt diesen Vorstoß ab. (APA/red, dieStandard.at, 24.4.2012)

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11 Postings
"auf Verdacht"

Einkaufsverhalten der Mitarbeiterin beim Vorteilskarten-Konzern beantragen und schon kann mitarbeiterin als schwangerschaftsverdächtig -oder nicht -eingestuft werden :)

beweislastumkehr ist geltendes recht; und: artikel 8 absatz 2 RESC ratifizieren!

- wenn auch im gleichbehandlungsgesetz und nicht im mutterschutzgesetz. es müsste bei einer kündigungsanfechtung nach dem MSchG immer zugleich eine diskriminierung eingeklagt werden, bis hin zum EuGH. rechtsschutz arbeiterkammer, was ist?

im übrigen kann sich die frauenministerin dafür einsetzen, dass österreich artikel 8 absatz 2 RESC ratifiziert und umsetzt - kündigungsschutz ab bekanntgabe der schwangerschaft. die wirtschaft will nicht. frau frauenministerin, was ist?

liebe frau mayr - wenn ich nicht so beschäftigt damit wäre, die haarsträubenden fehler im kinderbetreuungsgeldgesetz vor's gericht zu bringen: ich täte sofort bei einer initiative zur verschränkung des gleichbehandlungsgesetzes mit dem mutterschutzgesetz mit.

Bitte, Danke

Machen Sie's, Frau Heinisch-Hosek, auf dass noch weniger Frauen in verantwortungsvolle Posten eingestellt werden.
Wenn ich MitarbeiterInnen einstelle, möchte ich auch eine Zeit lang etwas von Ihrer Arbeitskraft haben.
Wer schon in der Probezeit schwanger wird, bzw. bereits bei Einstellung schwanger ist, wird mittelfristig auf unbestimmte Zeit ausfallen.
Dann muß kurzfristig ebenso qualifizierter Ersatz gefunden und befristet eingestellt werden, was Kosten und Aufwand verursacht.
Für einen Kleinbetrieb inakzeptabel.

Für einen Kleinbetrieb inakzeptabel.

aha.

aber auch nur, weil männer ihre betreuungsaufgaben nicht nachgehen - und kleinbetriebe offensichtlich zu faul sind, sich anständig zu organisieren.

sie arbeiten wo? sicher in einer geschützten und leistungsunabhängigen werkstätte ala beamtentintenburg, oder?

anders lässt sich ihr statement nicht deuten. "und kleinbetriebe offensichtlich zu faul sind, sich anständig zu organisieren", schwachsinn dafür ist noch viel zu nett.

bin selbstständig und habe 12 mitarbeiter. wenn ich eine neue mitarbeiterin einstellen will, dann wird selbstverständlich eine probezeit vereinbart. in dieser probezeit kann ohne angaben von gründen das arbeitsverhältnis beendet werden. ich suche nämlich eine mitarbeiterin nicht für ein paar wochen, dann ein paar jahre eine karteileiche und danach den zwang diese mitarbeiterin, die von anfang an keine mitarbeiterin war, vielleicht auch noch 6 monate zu behalten, wie das die wie immer realitätsferne frau schwentner von den grünen sich wünscht.

btw: frau h-h, no comment.

nur zur klarstellung:

die beiderseitige beendigung geht nur im probemonat, und der muss ausdrücklich vereinbart werden.

darüber hinaus ist es standard, eine dreimonatige befristung zur erprobung in die arbeitsverträge hineinzuschreiben; oft steht auch drin, dass diese befristung in ein unbefristetes arbeitsverhältnis übergeht, wenn beide seiten einfach nichts sagen (was schlechtes personalmanagement ist, aber sei's drum).

was tun sie als chef übrigens, wenn ihnen eine mitarbeiterin nach vier monaten sagt, dass sie wegen des autoritären betriebsklimas einvernehmlich auflösen möchte - sind sie dann auch persönlich beleidigt?

nein, warum sollte ich?

btw: nach 4 monaten ist eine einvernehmliche kündigung kaum notwendig, da noch keinerlei ansprüche erworben wurden, die bei selbstkündigung verloren gehen würde.

ausser natürlich, dass bei selbstkündigung das ams-geld länger auf sich warten lassen würde ... hm, ob ich dann der ex-arbeitnehmerin zuliebe die "selbstkündigung" auf "kündigung durch den arbeitgeber" ändern würde ... möglich, aber eher unwahrscheinlich ... ^^

logisch

Als Chef und Halbgott kann ich natürlich über die private Lebensgestaltung/Aufgabenteilung meiner Mitarbeiter und deren Familien bestimmen.
Außerdem kann ich selbstverständlich jede Stelle doppelt besetzen um solche Fälle abzufedern.
Sie haben absolut den Durchblick, Hut ab.

in anderen ländern gehts auch, nur in österreich nicht.

so what?

eine art beweislastumkehr gibt es eh schon: bei diskriminierung muss die dienstnehmerin diese zunächst nur glaubhaft machen, was relativ einfach ist: "schwanger - dienstverhältnis gelöst". dann muss der dienstgeber bescheinigen, dass doch andere gründe für kündigung ausschlaggebend waren. kann er das, muss die dienstnehmerin den vollen beweis der diskriminierung antreten.
defacto läuft es aber darauf hinaus, dass dienstgeber sich freibeweisen muss.

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