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Eingetragene PartnerInnen dürfen sich so wie EheparnterInnen noch zu einem späteren Zeitpunkt für den gemeinsamen Namen entscheiden, so sie das wollen.
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine weitere Diskriminierung der Eingetragenen Partnerschaft aufgehoben. Die Vorschrift, einen gemeinsamen Namen "mit der Begründung der Eingetragenen Partnerschaft" zu beantragen, wurde gestrichen. Sie "diskriminiert Eingetragene Partner und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz", stellten die HöchstrichterInnen in einem Erkenntnis fest.
Somit dürfen sich nun auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen - wie EhepartnerInnen - auch noch zu einem späteren Zeitpunkt für den gemeinsamen Namen entscheiden. Schon im Herbst hat der VfGH festgestellt, dass das Verbot des Bindestrichs im Doppelnamen gleichgeschlechtlicher Partner diskriminierend ist.
Noch viel zu tun
Dem Höchstgericht liegen noch eine Reihe weiterer Fragen zur Anfang 2010 eingeführten Eingetragenen Partnerschaft vor - so das Verbot der künstlichen Befruchtung, die Untersagung einer Zeremonie bei der Verpartnerung sowie die Tatsache, dass diese in den meisten Städten und Gemeinden nicht am Standesamt erfolgen kann. (APA, 24.4.2012)
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mittlerweile werden in österreich offenbar gesetze grundsätzlich nur mehr als grober entwurf vom gesetzgeber vorgelegt und dann vom verfassungsgerichtshof "fertiggeschrieben". gewaltentrennungstechnisch unschön, aber wenigstens befasst sich so eine kompetente instanz mit der materie.
ich jetzt auch nachträglich zum begünstigten tarif eine namensänderung bekomme?
mir wurde mitgeteilt das dies im rahmen der verpartnerung möglich ist, zum späteren zeitpunkt aber ca. 600 euro anfallen, wie bei jeder beliebigen namensänderung.
habs damals aus protest gegen die bindestrichregelung nicht gemacht.
herzlich, erich hofstadler-robinson
Ich frage mich auch schon länger, warum von staatlicher Seite unterschieden wird, ob sich ein Heteropaar offiziell bindet oder ein Homopaar.
Für mich ist die Zivilehe lediglich eine Art staatlich eingetragener Vertrag, der den beiden Beteiligten bestimmte Rechte und Pflichten einander gegenüber einräumt. Wenn ich also als Staat akzeptiere, dass es auch gleichgeschlechtliche Paarkonstellationen gibt, dann sollte ich diese auch den Heteropaaren gleichstellen. Gleiche Menschen, gleiche Rechte & Pflichten.
zB § 93 ABGB: (1) Die Ehegatten führen den gleichen Familiennamen. Dieser ist der Familienname eines der Ehegatten, den die Verlobten vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde als gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben. Mangels einer solchen Bestimmung wird der Familienname des Mannes gemeinsamer Familienname.
Der letzte Satz müsste geändert werden, weil er weder bei einem Männerpaar noch bei einem Frauenpaar eine sinnvolle Lösung ist. Bei einem Mann-Frau-Paar ist die in diesem Satz vorgegeben Lösung allerdings auch nicht besonders sinnvoll, sondern bloss patriarchal.
sondern der Versuch zu zeigen, daß die Welt nicht nur links-rechts, oben-unten, schwarz-weiss zu unterteilen ist.
WIESO hat denn bisher in all ihren Regierungsbeteiligungen die tolle SPÖ noch nie etwas konkretes vorgebracht??
Wenn man auf dem linken Auge blind ist, wird man früher oder später rechtslastig ...
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