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Graz - Der steirische Landtag hatte am Dienstag die Quotenregelung für Aufsichtsräte von landesnahen Unternehmen auf der Tagesordnung. Die im Ausschuss bereits mit Mehrheit vorabgestimmte Regelung verpflichtet das Land bei Nominierungen in Aufsichtsräte bzw. Beiräte bis Ende 2014 einen 25-prozentigen, und bis Ende 2018 einen 35-prozentigen Frauenanteil sicherzustellen. Derzeit liegt der Anteil bei 20 Prozent.
Für die Grünen greift der Beschluss zu kurz, weshalb sie auch dagegen stimmten. Ihr Entschließungsantrag auf eine beschleunigte Einführung einer höheren Quote - bis zum Jahr 2015 mindestens 40 Prozent - wird im Plenum bei der am Abend anstehenden Abstimmung aller Voraussicht nach nur von der KPÖ unterstützt.
Vorbild Österreich
Die Steiermark orientiert sich damit an einer Festlegung der Bundesregierung für staatsnahe Betriebe von 2011. Diese sieht vor, dass bis 2013 ein Viertel mit Frauen besetzt ist, bis 2018 mit 35 Prozent. Tatsächlich weiter ist man in der schwarz-grün geführten Landeshauptstadt Graz, wo die Aufsichtsräte der Beteiligungen zu mindestens 40 Prozent mit Frauen zu besetzen sind, was in der Holding Graz (früher Stadtwerke) bereits umgesetzt ist. (APA, 24.4.2012)
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Bundesvorsitzende Fürntrath-Moretti gegen fixe Frauenquote und für "nachhaltigen Paradigmenwechsel", der Frauen trotz Familienarbeit Karriere ermöglicht
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