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Berlin - Das deutsche Justizministerium hegt einem Zeitungsbericht zufolge schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von der deutschen Koalition beschlossenen Betreuungsgeldes - dieStandard.at berichtete. Für eine Regelung, der zufolge Eltern, die die Betreuungsleistung einer kommunal finanzierten Einrichtung in Anspruch nähmen, von einem Bezug des Betreuungsgeldes ausgeschlossen würden, bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", zitiert die "Berliner Zeitung" in ihrer Freitagsausgabe einen internen Vermerk des FDP-geführten Ministeriums.
Je weniger die Eltern für die Betreuungseinrichtung ausgäben, "desto stärker setzt ein Betreuungsgeld von 150 Euro Anreize, das Kind aus der Betreuungseinrichtung herauszunehmen", heißt es dem Blatt zufolge weiter in dem Vermerk. Das gelte besonders für sozial schwächere Familien. Der Staat sei aber angehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren. Zudem setze eine entsprechende Regelung Anreize für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben und gerate so in Konflikt mit dem Förderauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes.
Merkel ist "erstaunt und verwundert"
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte bereits zuvor Bedenken gegen das Betreuungsgeld geäußert, will aber den Gesetzentwurf des Familienministeriums abwarten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich Anfang der Woche nach Angaben eines Sprechers "sehr erstaunt und verwundert" über die rechtlichen Bedenken von SPD und Grünen gegen das Betreuungsgeld gezeigt. Es sei eine "Selbstverständlichkeit", dass im Kabinett vorgelegte Gesetzentwürfe verfassungsfest seien, sagte der Sprecher des Familienministeriums, das federführend für den Gesetzentwurf zuständig ist.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause oder privat organisiert betreuen lassen wollen, ist ein Prestigeprojekt der CSU. Es ist aber in Teilen der CDU und in der FDP umstritten. (APA, 27.4.2012)
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"Der Staat sei aber angehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren."
Genau aus diesem Grund ist es ja ungerecht, jenen Eltern, die die Betreuungsleistung in eigenständiger Selbstverantwortung erbringen, die Betreuungskosten der anderen Familien ohne Ausgleich anteilig umzuhängen.
Der "Förderauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes." spricht genauso für das Betreuungsgeld, denn Mütter, die ihre Kinder selbst, durch ihren Mann oder durch privat finanzierte Betreuungseinrichtungen betreuen lassen, schauen derzeit durch die Finger.
Betreuungsgeld ist die emanzipierteste Form der Familienförderung:
http://www.leonore.at/2012/04/b... forderung/
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